Fristlose Kündigung erreichen

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2019 23:01:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung erreichen

Hallo Forum,

ich bin 21 und machte eine Ausbildung in Berlin. Ich wohne momentan zur Untermiete in einer WG und mein Mitbewohner ist gerade in Spanien. Da ich gerne in Köln studieren möchte, möchte ich gerne zurück nach Köln in meine Heimatstadt ziehen, ich habe auch schon einen Studienplatz. Die Zusage kam recht kurzfristig, da ich nachrücken konnte. Nun möchte ich gerne einen Zwischenmieter suchen, da ich ohne meine Ausbildung auch nicht mehr genug Geld habe. Allerdings möchte mein Hauptmieter der seit Monaten in Spanien ist das nicht und auf dem Untermietvertrag gibt es auch die Klausel (wie anscheinend bei jedem Untermietvertrag), dass Zwischenmieter nicht erlaubt sind, einen Nachmieter möchte mein Hauptmieter auch nicht und nun redet er auch nicht mehr mit mir. Er lässt mich auch nicht fristlos aus der Wohnung, da er weiß, dass ich 3 Monate zahlen muss und in der Zeit sinkt natürlich der Verbrauch und die Abnutzung in der Wohnung.

Gibt es eine Möglichkeit eine fristlose Kündigung zu erreichen ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen? Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, da mein Zimmer unmöbliert war, allerdings müsste ich mich verschulden, wenn ich die Miete für die nächsten 3 Monate zahlen muss. So richtig vertraue ich dem Hauptmieter auch nicht, dass er mir meine Kaution wieder gibt.

-- Editiert von TxxG am 28.09.2019 11:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Fristlose K. wird unwirksam sein.
Fristgerecht mit 3-monatiger Frist kannst du kündigen. Die K. sollte dann nachweisbar am 3.10. beim Hauptmieter sein.
Oder du riskierst, deine Kaution nicht zurückzubekommen.
Wenn die Miete für 3 Monate die Kautionshöhe aufwiegt, kann man darüber nachdenken.

Bist du der einzige Untermieter? Wie hast du dir die Schlüsselübergabe vorgestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sollten in dem Zimmer allerdings Beschädigungen vorhanden sein, für die Sie verantwortlich sind oder von Ihnen zu tragende Renovierungsarbeiten erforderlich oder die abzurechnenden Nebenkosten die Vorauszahlung übersteigen, fallen diese Ihnen auch noch zur Last (natürlich!). Also die Rechnung "ich zahle keine Miete mehr, soll der Vermieter die doch von der Kaution abziehen" geht bei weitem nicht in jedem Fall auf.

-- Editiert von fb367463-2 am 28.09.2019 15:58

Signatur:

"Valar Morghulis"

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