Fristlose Kündigung ist das erlaubt?

5. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jojolulu22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung ist das erlaubt?

Hallo ihr Lieben!
Ich bin in August 2018 zu mein Freund gezogen seine Eltern sind die Vermieter der Wohnung, wir haben kein schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Ich habe immer pünktlich meine Miete bezahlt auch die Nebenkostenabrechnung habe ich mit bezahlt . Freund und ich haben uns getrennt aber leben immer noch zusammen in der Wohnung. Seit Dezember 2022 habe ich finanzielle Probleme um komme so über die Runden ich habe auch ein 5 jähriges Kind. In Dezember 2022 habe Antrag auf Hartz 4 gestellt aber ich habe bis heute noch keine Leistungen erhalten ich habe letzten Monat auch Widerspruch eingelegt da ich Bescheid bekommen habe das ich keine Leistungen bekommen. So gut und schön das ist das erste Problem. Das zweite Problem ist nun sagen die Eltern ( Vermieter) ich soll bis 01.04.22 ausziehen. ( Kein Mietvertrag) ich konnte Januar und Februar keine Miete bezahlen, aber ich habe jetzt die Mietrückstände zurück gezahlt und auf für den Monat März jetzt.
Kann der Vermieter mich so kurzfristig aus der Wohnung kündigen? Es ist unmöglich in den paar Tagen eine Wohnung zu finden. Und dann muss ich auch die Wohnungsvorschläge erst beim Jobcenter einreichen und auf das OK warten, da ich aber jetzt schon beim Antrag auf den Leistungen Probleme habe bezweifle ich das ich bin 01.04.22 es schaffe ein Umzug zu organisieren. Mit Vermieter habe ich gesprochen und die Situation erklärt er lässt sich auf anderes nicht ein.

-- Editiert von Moderator topic am 07.03.2022 13:16

-- Thema wurde verschoben am 07.03.2022 13:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Du solltest deine Anfrage ins Forum Mietrecht verschieben (im Arbeitsrecht kannst du nicht viel erwarten....)

:forum:

Eine derart kurzfristige Kündigung scheint mir nicht gerechtfertigt. In der Sache nicht (deine Schulden sind ja inzwischen bezahlt), aber auch unter sozialen Gesichtspunkten. Die Leute können dir wohl Stress machen, dich aber nicht vor die Tür setzen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31935 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jojolulu22 ):
Seit Dezember 2022
Das wohl nicht. Nehmen wir ---seit Dez. 21.---

Es geht nicht nur um Mietrecht, sondern auch um Sozialrecht.
Du hast einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter bekommen, weil du mit deinem Partner und dem Kind noch zusammen in einem Haushalt wohnst.
Damit seid ihr 3 eine Bedarfsgemeinschaft und vermutlich habt ihr zu dritt so viel Einkommen, dass es kein ALG 2/Hartz 4 gibt.
Du müsstest nun einen neuen Antrag stellen, die Trennung und die Kündigung mitteilen.
Zuerst eine schriftliche Kündigung vom Vermieter verlangen und diese dem JC vorlegen.
Wenn der Vermieter keine gültige Kündigung zustande bringt, kannst und brauchst du nicht ausziehen.
Zitat (von Jojolulu22 ):
Das zweite Problem ist nun sagen die Eltern
Sie sagen was, sie schreiben nichts, Mietschulden bestehen nicht...
Es ist alles zusammen 1 Problem.

Trotzdem solltest du schon eine Wohnung suchen für dich und das Kind.
Was die Wohnung kosten darf, findest du hoffentlich hier:
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Zur Zeit gilt noch eine Sonderregelung für Wohnkosten (wegen der Pandemie)
Wenn du eine etwas teurere Wohnung anmieten könntest...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Jojolulu22 ):
Ich habe immer pünktlich meine Miete bezahlt auch die Nebenkostenabrechnung habe ich mit bezahlt

Zitat (von Jojolulu22 ):
ich soll bis 01.04.22 ausziehen. ( Kein Mietvertrag)

Finde den Widerspruch ... ganz offensichtlich gibt es einen Mietvertrag.



Ansonsten den Sachverhalt mal im richtigen Forum und etwas strukturierter und verständlicher schildern.
Absätze machen nicht nur an schuhen Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von Jojolulu22 ):
Das zweite Problem ist nun sagen die Eltern ( Vermieter) ich soll bis 01.04.22 ausziehen.


Haben sie es nur gesagt oder hast Du eine schriftliche Kündigung bekommen. Wenn es eine schriftliche Kündigung gibt, welchen Inhalt hat diese?

Zitat (von Jojolulu22 ):
Kann der Vermieter mich so kurzfristig aus der Wohnung kündigen?


Ohne Nachzahlung der Miete grundsätzlich da. Die Nachzahlung der Miete hebt aber eine fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand auf.

Außerdem muss natürlich der Mietvertrag mit Dir und Deinem Freund gekündigt werden. Bei einer Personenmehrheit auf Seiten des Mieters reicht es nicht aus, nur einem Mieter zu kündigen.

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#5
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Nachzahlung der Miete hebt aber eine fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand auf.

Dieser Trick funktioniert aber nur einmal! Daher: keine weiteren Mietzahlungen mehr schuldig bleiben .

Falls allerdings gleichzeitig bzw hilfsweise auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, bleibt diese (ordentliche Kündigung) allerdings wirksam. Es sei denn, man findet Gründe, die die Kündigung unwirksam machen. Und davon gibt es einige...

0x Hilfreiche Antwort

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