Fristlose Kündigung nach 2 Einbrüchen

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512194-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nach 2 Einbrüchen

Hallo,

bei mir wurde am vorletzten Samstag Abend während ich nicht zuhause war eingebrochen und viel entwendet. Laut der Hausmeisterin ist dieses in diesem Haus noch nie passiert. Soweit so gut, aber am letzten Mittwoch als ich nach Hause kam habe ich gesehen, dass wieder ein Einbruch versucht wurde (Tür stark beschädigt, Loch und Bruch der Tür). Die „Täter" haben ebenfalls beim Nachbarn geklingelt und nach mir gefragt, weshalb ich vermute, dass mir jemand an den Kragen möchte (auch wenn ich mir nicht denken kann wer bzw warum).
Nun zu meiner Frage:
Ich muss laut Mietvertrag 3 Monate warten, bis ich ausziehen kann. Kann ich fristlos kündigen, da ich mich hier absolut nicht mehr sicher fühle? Was ich noch anmerken sollte ist, dass die Haustür unten 24/7 offen ist und nicht abschließbar. Ich wohne jedoch im 2. Stock, was bedeutet dass jemand gezielt bei mir einbrechen wollte.

Ich danke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von fb512194-20):
Ich muss laut Mietvertrag 3 Monate warten, bis ich ausziehen kann.

Diese Klausel dürfte ungültig sein, denn ausziehen darf man jederzeit.



Zitat (von fb512194-20):
Kann ich fristlos kündigen, da ich mich hier absolut nicht mehr sicher fühle?

Neue Wohnung hat man schon, oder wo will man hin? Alles Umzugsgut schon gepackt und Transporte steht heute oder morgen vor der Türe?


Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen Grund, ich fürchte man wird sich an die Kündigungsfristen halten müssen. Aber wie gesagt, ausziehen kann man jederzeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb512194-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht drin, dass man eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen kann, wenn man die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen verlassen muss. Das sind doch solche Gründe oder nicht?

Ich habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai. Miete für April habe ich auch schon bezahlt, würde bis Ende des Monats hier noch bleiben.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb512194-20):
Im Mietvertrag steht drin, dass man eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen kann, wenn man die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen verlassen muss. Das sind doch solche Gründe oder nicht?


Nö.

Aber man sollte bei der Polizei evtl. mitteilen, dass es kein gewöhnlicher Einbruch war, sondern man offensichtlich von den Einbrechern "gesucht" wurde, den Nachbarn dann als Zeugen angeben, der kann ja eine Personenbeschreibung abgeben. IdR suchen derartige Gestalten niemanden "aus Versehen" auf.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Im Allgemeinen werden Einbrüche dem allgemeinen Lebensrisiko des Mieters zugeschrieben und bedingen kein Sonderkündigungsrecht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von fb512194-20):
Ich habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai.

Dann sollte man noch mal intensiv über das Wort "fristlos" nachdenken ...



Zitat (von fb512194-20):
Das sind doch solche Gründe oder nicht?

Nö, das ist einfach normales Risiko oder vereinfacht gesagt "Pech gehabt".

Insbesondere wenn man jetzt doch noch wochenlang dort weiter wohnen kann, entfällt der Grund restlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb512194-20):
Das sind doch solche Gründe oder nicht?
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde: Nein
Deine Kündigungsfrist beträgt, deiner Aussage nach, 3 Monate. Diese wirst du also einhalten und bezahlen müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb512194-20):
Ich habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai. Miete für April habe ich auch schon bezahlt, würde bis Ende des Monats hier noch bleiben.


... und wie möchten Sie da dann den besonderen Kündigungsgrund erklöppeln? Wenn Sie bis morgen kündigen, dann müssen Sie nur Mai und Juni doppelt bezahlen, ab übermorgen ist der Juli mit im Rennen.

Aber schon praktisch, dass man so schnell eine passsende Wohnung gefunden hat ...

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