Hallo,
bei mir wurde am vorletzten Samstag Abend während ich nicht zuhause war eingebrochen und viel entwendet. Laut der Hausmeisterin ist dieses in diesem Haus noch nie passiert. Soweit so gut, aber am letzten Mittwoch als ich nach Hause kam habe ich gesehen, dass wieder ein Einbruch versucht wurde (Tür stark beschädigt, Loch und Bruch der Tür). Die „Täter" haben ebenfalls beim Nachbarn geklingelt und nach mir gefragt, weshalb ich vermute, dass mir jemand an den Kragen möchte (auch wenn ich mir nicht denken kann wer bzw warum).
Nun zu meiner Frage:
Ich muss laut Mietvertrag 3 Monate warten, bis ich ausziehen kann. Kann ich fristlos kündigen, da ich mich hier absolut nicht mehr sicher fühle? Was ich noch anmerken sollte ist, dass die Haustür unten 24/7 offen ist und nicht abschließbar. Ich wohne jedoch im 2. Stock, was bedeutet dass jemand gezielt bei mir einbrechen wollte.
Ich danke im Voraus
Fristlose Kündigung nach 2 Einbrüchen
2. April 2019
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Frage vom 2. April 2019 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nach 2 Einbrüchen
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#1
Antwort vom 2. April 2019 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39840x hilfreich)
ZitatIch muss laut Mietvertrag 3 Monate warten, bis ich ausziehen kann. :
Diese Klausel dürfte ungültig sein, denn ausziehen darf man jederzeit.
ZitatKann ich fristlos kündigen, da ich mich hier absolut nicht mehr sicher fühle? :
Neue Wohnung hat man schon, oder wo will man hin? Alles Umzugsgut schon gepackt und Transporte steht heute oder morgen vor der Türe?
Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinen Grund, ich fürchte man wird sich an die Kündigungsfristen halten müssen. Aber wie gesagt, ausziehen kann man jederzeit.
#2
Antwort vom 2. April 2019 | 10:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Mietvertrag steht drin, dass man eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen kann, wenn man die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen verlassen muss. Das sind doch solche Gründe oder nicht?
Ich habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai. Miete für April habe ich auch schon bezahlt, würde bis Ende des Monats hier noch bleiben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. April 2019 | 11:51
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIm Mietvertrag steht drin, dass man eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen kann, wenn man die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen verlassen muss. Das sind doch solche Gründe oder nicht? :
Nö.
Aber man sollte bei der Polizei evtl. mitteilen, dass es kein gewöhnlicher Einbruch war, sondern man offensichtlich von den Einbrechern "gesucht" wurde, den Nachbarn dann als Zeugen angeben, der kann ja eine Personenbeschreibung abgeben. IdR suchen derartige Gestalten niemanden "aus Versehen" auf.
#4
Antwort vom 2. April 2019 | 12:50
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Im Allgemeinen werden Einbrüche dem allgemeinen Lebensrisiko des Mieters zugeschrieben und bedingen kein Sonderkündigungsrecht.
#5
Antwort vom 2. April 2019 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39840x hilfreich)
ZitatIch habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai. :
Dann sollte man noch mal intensiv über das Wort "fristlos" nachdenken ...
ZitatDas sind doch solche Gründe oder nicht? :
Nö, das ist einfach normales Risiko oder vereinfacht gesagt "Pech gehabt".
Insbesondere wenn man jetzt doch noch wochenlang dort weiter wohnen kann, entfällt der Grund restlos.
#6
Antwort vom 2. April 2019 | 13:55
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde: NeinZitatDas sind doch solche Gründe oder nicht? :
Deine Kündigungsfrist beträgt, deiner Aussage nach, 3 Monate. Diese wirst du also einhalten und bezahlen müssen.
#7
Antwort vom 2. April 2019 | 14:04
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatIch habe tatsächlich schon eine neue Wohnung, jedoch erst ab Mai. Miete für April habe ich auch schon bezahlt, würde bis Ende des Monats hier noch bleiben. :
... und wie möchten Sie da dann den besonderen Kündigungsgrund erklöppeln? Wenn Sie bis morgen kündigen, dann müssen Sie nur Mai und Juni doppelt bezahlen, ab übermorgen ist der Juli mit im Rennen.
Aber schon praktisch, dass man so schnell eine passsende Wohnung gefunden hat ...
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