Fristlose Kündigung nicht erhalten

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jorg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nicht erhalten

Hallo,

ist eine fristlose Kündigung, die der Mieter nicht erhält, obwohl sie per Einschreiben versand wurde bzw. persönlich in den Briefkasten gelegt wurde, rechtsgültig oder muss der Vermieter erneut fristlos kündigen?

Folgender Fall dazu: Seit dem Einzug des Mieters ist der Briefkasten kaputt. Da die Klappe vorne fehlt ist er von der Straße aus einsehbar und jeder kann hineinlangen. Der Vermieter meinte (mündlich zum Mieter), dass er das selbst reparieren würde. Jedoch ist diese Reperatur nie passiert. Irgendwann schreibt der Vermieter dem Mieter eine fristlose Kündigung per Einschreiben. Der Mieter erhält diese nicht, wahrscheinlich weil jemand von außen den (offenen) Briefkasten geleert hat. Ist eine solche fristlose Kündigung rechtsgültig?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Ich würde sagen nein.

Wenn der Briefkasten von anderen geleert werden kann, besteht die Gefahr, das der Brief verschwindet. Das hat der Vermieter dadurch, das er den Briefkasten nicht repariert hat, billigend in Kauf genommen, d.h., er hätte die Kündigung per Einschreiben senden müssen, so dass sichergestellt ist, dass diese auch tatsächlich ankommt.

Desweiteren muß nach dem Postgesetz ein verschließbarer Briefkasten vorhanden sein, da ansonsten Ihre Post auch wieder an den Absender mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückgesandt werden kann.
w/Postgeheimnis.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Jorg
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

d.h., er hätte die Kündigung per Einschreiben senden müssen

Aber es muss doch kein Übergabeeinschreiben sein, oder?



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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

Postgesetz?

welcher §

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 862x hilfreich)

und wer hat bei einem Einschreiben eine
Unterschrift als Empfangsbestätigung geleistet?

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#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich denke das war wohl ein Einschreiben/Einwurf....

Aber ich kann auch nicht nachvollziehen wo im POstgesetz verankert ist, dass ein verschliessbarer POstkasten angebracht werden muss.

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