Fristlose Kündigung nie erhalten (persönlich)

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb375724-77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung nie erhalten (persönlich)

Hallo liebe 123recht Community

Jetzt ist es leider soweit das ich mich hierher wende, da ich keinen Ausweg mehr sehe. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Mein sehr guter Freund hat eine 3 Zimmer Wohnung, und hat von der Verwaltung die fristlose Kündigung bekommen, jedoch hat er Sie selbst nie in der Hand gehabt, sondernd ging an seine Betreuerin (auch keine Abschrift oder Kopie, noch nicht einmal gezeigt hat Sie Ihm die). Mein Freund ist Voll Gewerbsunfähig und hat 50% Behinderten Status. Seine Betreuerin muss doch eigentlich für und mit Ihm Arbeiten und nicht gegen Ihn. Jetzt weiß ich nicht was man noch dagegen tun könnte?
Ich habe mal gehört das es ein Paragraphen geben soll der mit einem Schriftstück einem mit 50% Behindertenstatus und dieser Voll Gewerbsunfähigkeit der Ihm Kündigungsschutz geben soll? Gibt es das wirklich? Und wenn ja kann er es beantragen und hilft Ihm das weiter in diesem Fall? Wie soll er sich jetzt verhalten? Er hat keine lust jetzt wo es so kalt wird auf der Strasse zu liegen, und das nur weil er nie was wusste von.

Bitte helft meinem Freund mit euren antworten!

Danke euch allen schonmal

gruß
Carsten




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Da kann man hier wohl nur sehr wenig helfen.
Denn auch 100% Behinderung befreien nicht von der Pflicht zur Mietzahlung. Wenn dies nicht geschieht, dann kommt eben die fristlose Kündigung.

Die Frage ist, warum wurde gekündigt ? Wenn Mietrückstände, wie sind diese aufgelaufen ?
Da eine Betreuerin eingesetzt ist, muss denke ich auch nur diese das Schriftstück bekommen.

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#2
 Von 
fb375724-77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er selbst hat noch nie Mietschulden gehabt. Seine Betreuerin hatte 2x ausversehen an den ehemaligen Hausbesitzer bezahlt. Ansonsten ist nichts schief gelaufen. Jedoch verstehe ich es dann nicht warum Sie nichts dagegen tun möchte? Wenn es nach Ihr geht soll er in ein Obdachlosen Heim.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5105 Beiträge, 1979x hilfreich)

Zitat:
Nein er selbst hat noch nie Mietschulden gehabt. Seine Betreuerin hatte 2x ausversehen an den ehemaligen Hausbesitzer bezahlt. Ansonsten ist nichts schief gelaufen. Jedoch verstehe ich es dann nicht warum Sie nichts dagegen tun möchte? Wenn es nach Ihr geht soll er in ein Obdachlosen Heim.


Ohne wirksamen Grund wird die Kündigung wohl unwirksam sein. Man müsste überprüfen, welche Begründung in der Kündigung steht.
Wenn die Kündigung unwirksam ist, muss man (auch die Betreuerin) gar nichts machen. Der Vermieter kann den Mieter nur mit einem gültigen Räumungstitel aus der Wohnung werfen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Zitat (von fb375724-77):
Wenn es nach Ihr geht soll er in ein Obdachlosen Heim.


Ich möchte da jetzt nichts unterstellen, aber habe letztens erst einen Bericht gehört, wo es um professionelle Betreuer ging, die ihre Klienten möglichst schnell in ein betreutes Wohnen/Heim bringen, da dann der Verwaltungsaufwand sich stark verringert.

Aber in so einem Fall sollte man einen Anwalt einschalten, denn die Betreuerin haftet natürlich auch für ihr vorgehen.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Man kann auch beim Amtsgericht Beschwerde gegen einen Betreuer einreichen: Dort wurde sie schließlich bestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo,

so sehe ich das auch, der Betreuer hat Mist gebaut. Zuerst zwei mal falsch überwiesen, dann den Mieter hängengelassen.

Wenn der Betreuer vom Amtsgericht bestellt wurde, einfach ausführlichen Brief schreiben ! Androhen, man würde einen Rechtsanwalt beauftragen, der einen Regress gegen den Betreuer vorbereitet. Das hilft oft schon.

Am besten gleich bitten, den Antrag zur Prozesskostenbeihilfe zuzusenden. Dann merken die, dass es ernst ist.

1x Hilfreiche Antwort

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