Fristlose Kündigung provozieren?

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)
Fristlose Kündigung provozieren?

Meistens will man ja als Mieter nicht gekündigt werden, aber falls doch, um bspw. die 3 Monate Frist zu umgehen (man hat aber noch nicht gekündigt, damit es nicht so offensichtlich ist), könnte man nicht eine fristlose Kündigung einfach provozieren?.EInfach Nachbar etwas auf die Pelle rücken (nur so, dass sie sich beschweren, Müll vor der Tür abladen,...). Klingt blöd, sollte doch aber einfach sein? Zuletzt kann man ja die Zahlung der Miete einfach einstellen, oder nicht?!



Wo ist das Problem?

Fragen zur Miete?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Klingt blöd, sollte doch aber einfach sein?

Ist sogar total einfach.



Zitat (von Lambdchen2):
Zuletzt kann man ja die Zahlung der Miete einfach einstellen, oder nicht?!

Auch das kann man, ist sogar noch einfacher als das vorgenannte.



Zitat (von Lambdchen2):
Wo ist das Problem?

Das der durch solche Handlungen zu zahlende Schadenersatz in der Regel ein vielfaches beträgt.
Und die möglichen weiteren zivil- und strafrechtlichen Folgen auch unangenehm sein können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Nun wenn du eine berechtigte fristlose Kündigung provozierst, dann entledigst du dich damit lediglich der Wohnung und nicht der Zahlpflicht. Zu den Mieten müsstest du auch noch Anwalts- und Gerichtskosten berappen. Wo wäre da genau dein Gewinn?

Du kannst auch so ausziehen, kein Mensch wird dich aufhalten, deinen Pflichten wirst du jedoch immer nachkommen müssen, mit oder ohne Urteil, früher oder später. Allerdings wäre dann deine Mietervita ruiniert, hast also auch da keinen Nutzen.

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#3
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

?! Es gibt doch andern Gründe als die Zahlung der Miete wie mein Verhalten?

Was hat das bmit Anwaltskosten oder der Mietervita zu tun? Ich bin bei einer schäbigen HV. Kein anderer Vermieter wird da jemals Wind von bekommen, wenn nicht durch Zufall...

Sehe da keine Problem. Immer wird was von Pflichten und ANwaltkosten gesagt...Nicht nachvollziebar. Wenn ich Miete zahle und den Hausfrieden gewaltig störe, sehe ich keine Probleme mit Anwälten oder Miete...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Kein anderer Vermieter wird da jemals Wind von bekommen, wenn nicht durch Zufall...

Der schaut einfach nur mal in die Mitteilungen der Schufa oder der anderen Auskunfteien.



Zitat (von Lambdchen2):
sehe ich keine Probleme mit Anwälten oder Miete...

Was Du nicht siehst oder nicht sehen willst ist reichlich irrelevant.


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
.EInfach Nachbar etwas auf die Pelle rücken (nur so, dass sie sich beschweren, Müll vor der Tür abladen,...). Klingt blöd, sollte doch aber einfach sein? Zuletzt kann man ja die Zahlung der Miete einfach einstellen, oder nicht?!

Wo ist das Problem?


Probier es einfach und schreib hier das Resultat :bang:

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
?! Es gibt doch andern Gründe als die Zahlung der Miete wie mein Verhalten?


Wenn du durch dein Verhalten eine fristlose Kündigung provozierst, dann wirst du auch die Folgekosten zu tragen haben. Der Vermieter wird idR einen Anwalt nehmen, der wird ein Gericht bemühen. Zum einen um seine Kosten erstattet zu bekommen, zum anderen wirst du auf Zahlung der Nutzungsentschädigung verklagt werden. Wo ist dein Gewinn dabei?

Zitat (von Lambdchen2):
Ich bin bei einer schäbigen HV. Kein anderer Vermieter wird da jemals Wind von bekommen, wenn nicht durch Zufall...


Das könnte nach hinten losgehen. Die meisten Hausverwaltungen, ob schäbig oder nicht, melden vertragswidriges Verhalten der Schufa. Bleibst du in der Stadt, egal wie groß sie ist, man kennt sich untereinander, da wird oft "auf dem kleinen Dienstweg" mal nachgefragt, warum wurde das Mietverhältnis beendet. Die Vita ist schnell dahin und dann such du mal eine Wohnung als verhaltensauffälliger Mieter, wer will denn so ein faules Ei ? Wo ist da dann dein Gewinn?

Zitat (von Lambdchen2):
Sehe da keine Problem. Immer wird was von Pflichten und ANwaltkosten gesagt...Nicht nachvollziebar. Wenn ich Miete zahle und den Hausfrieden gewaltig störe, sehe ich keine Probleme mit Anwälten oder Miete...


Das hast du missverstanden, du wirst nach deinem Rauswurf auch noch zahlen müssen für die Wohnung, es ist komplett egal, ob du vorher die Miete gezahlt hast, es geht um das danach, nach der Kündigung und deinem Auszug, nur heißt es dann nicht mehr MIete, sondern Nutzungentschädigung. Wo ist da dein Gewinn?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Falls das wirklich nicht klar ist:

Der Mietausfall bis zu 3 Monaten nach der Kündigung ist als Schadenersatz von dem fristlos gekündigten Mieter zu zahlen.
Bei einer fristlosen Kündigung schaltet der Vermieter typischerweise einen Anwalt ein, der natürlich auch vom Mieter zu zahlen ist. Die Anwaltskosten dürften grob geschätzt etwa 1,5 Monatsmieten betragen.

Ein Gericht wird allerdings nur dann bemüht, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht umgehend auszieht.

Eine Kündigung durch Nichtzahlung der Miete zu provozieren, setzt voraus, dass man zwei Mieten nicht bezahlt. Damit wären schon mal 2/3 der Kündigungsfrist abgelaufen, bevor es überhaupt zu einer Kündigung kommt. Um dann einen Monat früher rauszukommen nimmt man in Kauf, weitere 4,5 Monatsmieten als Schadenersatz zahlen zu müssen. Das ist doch eine völlig idiotische Idee.

Zitat (von Lambdchen2):
EInfach Nachbar etwas auf die Pelle rücken (nur so, dass sie sich beschweren, Müll vor der Tür abladen,...). Klingt blöd, sollte doch aber einfach sein?


Das ist nicht ganz so einfach. Wenn man wegen eines einzelnen Vorfalls eine fristlose Kündigung kassieren will, dann muss man wohl schon etwas machen, das strafrechtlich relevant ist. Das wiederum kann neben den o.g. Konsequenzen auch noch eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Bei harmloseren Dingen ist zunächst einmal eine Abmahnung erforderlich. Dann dauert das Ganze im Regelfall bis zur fristlosen Kündigung schon mehr als 3 Monate mit erheblichem zusätzlichen Kostenrisiko. Die Mietminderung, die betroffene Nachbarn vornehmen, kommt dann noch zum Schadenersatz hinzu.

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#8
 Von 
ntldr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Um dann einen Monat früher rauszukommen nimmt man in Kauf, weitere 4,5 Monatsmieten als Schadenersatz zahlen zu müssen. Das ist doch eine völlig idiotische Idee.


Bei einem bereits gekündigten Mietverhältnis, welches in einem Monat regulär endet, sind allerdings keine 3 Monatsmieten als Schadenersatz zu leisten. Denn schließlich ist der Schaden (durch die bestehende reguläre Kündigung) auf eine Monatsmiete begrenzt, ergo ist auch nur eine Monatsmiete (zzgl. ggf. anfallender Anwaltskosten) als Schadenersatz zu leisten. Dämlich ist die Aktion natürlich trotzdem.

Eine Konstellation in der der Ansatz tatsächlich funktionieren könnte (im Sinne von: Vorteil für den Mieter gegenüber der regulären Kündigungsfrist), wäre ein extrem umkämpfter Mietmarkt mit einem Vermieter der sofort nach dem Auszug neuvermietet. Denn dann reduziert sich der Schadenersatz entsprechend und der Mieter könnte (mit viel Glück) unter den drei Monatsmieten die regulär zu zahlen wären, bleiben.

Die Problematik mit der Provokation der fristlosen Kündigung bleibt natürlich. Finanziell ideal wäre es natürlich eine unwirksame fristlose Kündigung zu provozieren, aber das wird - zumindest bei professionellen Vermietern - kaum funktionieren. Insgesamt also sehr riskant und kaum lohnenswert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ein Gericht wird allerdings nur dann bemüht, wenn der Mieter nach der Kündigung nicht umgehend auszieht.


... und natürlich wenn die Kosten des Anwalts und der Nutzungsentschädigung nicht gezahlt werden wollen.

Zitat (von hh):
Der Mietausfall bis zu 3 Monaten nach der Kündigung ist als Schadenersatz von dem fristlos gekündigten Mieter zu zahlen.


Ich meine bis zu 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von ntldr):
Bei einem bereits gekündigten Mietverhältnis, welches in einem Monat regulär endet, sind allerdings keine 3 Monatsmieten als Schadenersatz zu leisten. Denn schließlich ist der Schaden (durch die bestehende reguläre Kündigung) auf eine Monatsmiete begrenzt, ergo ist auch nur eine Monatsmiete (zzgl. ggf. anfallender Anwaltskosten) als Schadenersatz zu leisten. Dämlich ist die Aktion natürlich trotzdem.


Das gilt natürlich nur, wenn fristgerecht genkündigt wurde, zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Hier sollen wohl die drei Monate umgangen werden, eventuell ist es aber auch mehr, käme auf die vertragliche Vereinbarung an.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich denke, es wurde genügend herausgestellt, was für eine idiotische Idee das ist.

Nur mal so als Ergänzung dazu: eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Mit anderen Worten: der Vermieter ist durchaus nicht verpflichtet, die Kündigung auszusprechen, egal was der Mieter für Gründe liefert. Wenn dann der Mietvertrag (da der Mieter ja offenbar auch keinesfalls einfach kündigen will) weiter läuft, ist vom Mieter auch weiterhin die Miete forderbar.

Sollten die Nachbarn aufgrund der Provokationen berechtigt die Miete mindern, ist dieser Mietausfall übrigens auch von unserem Kandidaten zu ersetzen.

Verursachte Schäden hat er auch zu ersetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Leude Leude, beruhigt euch. :grins:

Da habe ich wohl etwas missverstanden?! Ich dachte (bitte korrigiert mich), dass falls man fristlos gekündigt wird (durch mehrmaliges Abmahnen bei Ruhestörung oder ähnlichem), dann hat man innherlab von 2 Wochen bspw. auszuziehen. Ich dacchte nun die nachfolgenden Mietzahlungen hätten sich erledigt?

Ich glaube das nicht. Ihr seid alles Mitglieder einer Hausverwaltung!

Ich kann das nicht glauben und ist doch bestimmt gesetzeswidrig. Man kann doch vom Mieter nicht weitere 3 Monate wie bei einer normalen Kündigung) Miete fordern?!

Das geht doch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Ich dacchte nun die nachfolgenden Mietzahlungen hätten sich erledigt?

Eventuell.
Nicht aber der Schadenersatz.



Zitat (von Lambdchen2):
Ich kann das nicht glauben

Das ist Dir unbenommen.



Zitat (von Lambdchen2):
und ist doch bestimmt gesetzeswidrig

Nö, im Gegenteil, es ergibt sich sogar explizit im BGB, das man für verursachte Schäden haften muss und Verträge nicht einfach brechen darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man kann doch vom Mieter nicht weitere 3 Monate wie bei einer normalen Kündigung) Miete fordern?!
Du bedenkst eines nicht, die Wohnung ist ja nicht direkt dann am nächsten Tag wieder vermietet! Neue Mieter kommen nicht von einen auf den anderen Tag daher!
Wieso sollte der Vermieter jetzt DEINETWEGEN 3 Monate lang keine Mietzahlungen bekommen? Da das ein Schaden ist den du VORSÄTZLICH herbeigeführt hast, hast du dann auch den Schaden zu bezahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ntldr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Ich dacchte nun die nachfolgenden Mietzahlungen hätten sich erledigt?


Die Mietzahlungenhaben sich dann ja auch erledigt, schließlich ist der Mietvertrag mit der fristlosen Kündigung beendet. Wird die Wohnung aber nicht sofort wieder vermietet, hat der Vermieter jedoch einen Schaden in Höhe der entgangenen Miete. Diesen Schaden hat der Mieter dann als Schadenersatz für die Dauer des Leerstandes zu ersetzen, üblicherweise in der gleichen Höhe wie die Mietzahlungen.

Wenn der Vermieter die Wohnung sofort weitervermietet, reduziert sich der Schadenersatz auf Null. Wenn die Wohnung nicht vorzeitig weitervermietet werden kann, zahlt der Mieter den Schadenersatz bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist. Dafür ist dann natürlich der lokale Mietmarkt und die konkrete Wohnung relevant. In der Münchener Innenstadt wird man wohl heute noch jemanden finden, der morgen einziehen würde. In irgendeinem langsam sterbenden Dorf im östlichen MV steht die Wohnung dann aber vermutlich lange leer.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der schaut einfach nur mal in die Mitteilungen der Schufa oder der anderen Auskunfteien.
Zitat (von Solan196):
Die meisten Hausverwaltungen, ob schäbig oder nicht, melden vertragswidriges Verhalten der Schufa.


Könnte man ja noch nachvollzihen, wenn man seine Miete nicht bezahlt. Dachte aber bis dato die Schufa hat mit Miete nichts zu tun...

Wieso sollte eine HV, wenn sie einem Mieter fristlos kündigt die Macht haben, oswa der Schufa melden zu
dürfen. Wieso darf eine x beliebige HV meine Schufa beeinflussen?

Jeder weiß, dass in den meisten Fällen alles runf um die Miete und fristlose Kündigung auch immer nicht objektiv ist. In den meisten fällen geht es um aussichtlose Sitautinen mit Nschbarn. Wieso soll sowas die Schufa (bzw. von der HV mitgeteilt) davon wissen würfen.

Miete ist nichts Objektives wie ein Handy-Vertrag.

HV lügen und sagen nicht die Wharheiten, selbst wernn man bei der Besichtigung und bei der Unterzeichnung des Meitvertrages danach fragt (wie zur Hellhörigkeit). Das ist eine Schande. Die HV dürfen von mir aus sowas der Schufa melden dürfen, wenn Wohnen zur Miete transaprent und den gleichen Standards enssprichtwie bspw. eine Handy-Vertrag.

Eine hinterhältige HV die Mieter kleine hält dürfte sowas eigentlich nicht dürfen!

Ist das wirklich wahr mit der Schufa?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lambdchen2
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der schaut einfach nur mal in die Mitteilungen der Schufa oder der anderen Auskunfteien.
Zitat (von Solan196):
Die meisten Hausverwaltungen, ob schäbig oder nicht, melden vertragswidriges Verhalten der Schufa.


Könnte man ja noch nachvollzihen, wenn man seine Miete nicht bezahlt. Dachte aber bis dato die Schufa hat mit Miete nichts zu tun...

Wieso sollte eine HV, wenn sie einem Mieter fristlos kündigt die Macht haben, oswa der Schufa melden zu
dürfen. Wieso darf eine x beliebige HV meine Schufa beeinflussen?

Jeder weiß, dass in den meisten Fällen alles runf um die Miete und fristlose Kündigung auch immer nicht objektiv ist. In den meisten fällen geht es um aussichtlose Sitautinen mit Nschbarn. Wieso soll sowas die Schufa (bzw. von der HV mitgeteilt) davon wissen würfen.

Miete ist nichts Objektives wie ein Handy-Vertrag.

HV lügen und sagen nicht die Wharheiten, selbst wernn man bei der Besichtigung und bei der Unterzeichnung des Meitvertrages danach fragt (wie zur Hellhörigkeit). Das ist eine Schande. Die HV dürfen von mir aus sowas der Schufa melden dürfen, wenn Wohnen zur Miete transaprent und den gleichen Standards enssprichtwie bspw. eine Handy-Vertrag.

Eine hinterhältige HV die Mieter kleine hält dürfte sowas eigentlich nicht dürfen!

Ist das wirklich wahr mit der Schufa?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Ich denke, es wurde genügend herausgestellt, was für eine idiotische Idee das ist.


Dem ist nichts hinzuzufügen,

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Dachte aber bis dato die Schufa hat mit Miete nichts zu tun...

Viele Vermieter wollen bei künftigen Mietern inzwischen eine "saubere" Schufa, die hat also schon sehr viel damit zu tun.

Im übrigen kommen da auch Vollstreckungsverfahren rein - darauf steuert man mit der Methode ja zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Lamdchen2):
Ist das wirklich wahr mit der Schufa?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Lamdchen2):
Ist das wirklich wahr mit der Schufa?



Nein


Doch, denn

Zitat (von Harry van Sell):
Viele Vermieter wollen bei künftigen Mietern inzwischen eine "saubere" Schufa, die hat also schon sehr viel damit zu tun.

Im übrigen kommen da auch Vollstreckungsverfahren rein - darauf steuert man mit der Methode ja zu.


So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Meldung eines säumigen Mieters durch den Vermieter an die Schufa ist nicht zulässig.

Daran ändert auch die Richtigkeit des Zitats von @Harry van Sell nichts, wobei jedoch nicht schon das Vollstreckungsverfahren, sondern erst ein Vollstreckungsbescheid eingetragen wird.

Das geschieht aber nicht auf Veranlassung des Vermieters.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Meldung eines säumigen Mieters durch den Vermieter an die Schufa ist nicht zulässig.

So wie der Mobilfunkanbieter oder die Bank melden dürfen, darf auch der Vermieter die "Störung des Vertragsverhältnis" melden.
Es wäre mir neu, das es Sonderregelungen für Mietverhältnisse gibt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Daran ändert auch die Richtigkeit des Zitats von @Harry van Sell nichts, wobei jedoch nicht schon das Vollstreckungsverfahren, sondern erst ein Vollstreckungsbescheid eingetragen wird.

Das geschieht aber nicht auf Veranlassung des Vermieters.


Selbstverständlich gehe ich von titulierten Forderungen aus. Und natürlich geschieht das auf Veranlassung des Gläubigers (hier der VM), was meinst du denn wer das der Schufa sonst meldet?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
was meinst du denn wer das der Schufa sonst meldet?


Das erfährt die Schufa aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Da muss der Vermieter gar nichts machen.

Dass der Fragesteller es zu einer Titulierung kommen lassen will, hat er aber nicht geschrieben. Er will nur eine fristlose Kündigung provozieren. Dann kann er ja ausziehen und anschließend die Forderungen des Vermieters begleichen.

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre mir neu, das es Sonderregelungen für Mietverhältnisse gibt?


Eben und daher darf ein Vermieter das nicht der Schufa melden. So eine Meldung wäre ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4590 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Solan196):
was meinst du denn wer das der Schufa sonst meldet?



Das erfährt die Schufa aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht. Da muss der Vermieter gar nichts machen.


Das ist nicht ganz richtig, Im Schuldnerverzeichnis muss eine Eintragung angeordnet werden, (Erlass eines Haftbefehls, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, §§ 901, 807 ZPO , 284 AO , 26 Abs. 2 InsO) Urteile, VB etc. stehen nicht im Schuldnerverzeichnis es sei denn, der Gläubiger beantragt dies, ansonsten erhält die Schufa hiervon ausschließlich Kenntnis vom Gläubiger.

-- Editiert von Solan196 am 02.01.2022 11:17

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eben und daher darf ein Vermieter das nicht der Schufa melden.

Den Widerspruch findet man selber?

Natürlich gibt es keine Sonderregelung für Vermieter und genau deshalb dürfen die Vermieter das auch der Schufa melden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. So wie der Mobilfunkanbieter oder die Bank und alle anderen Vertragspartner das auch melden dürfen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.



Und natürlich ist auch das
Zitat (von Harry van Sell):
Viele Vermieter wollen bei künftigen Mietern inzwischen eine "saubere" Schufa, die hat also schon sehr viel damit zu tun.

Realität.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Natürlich gibt es keine Sonderregelung für Vermieter und genau deshalb dürfen die Vermieter das auch der Schufa melden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.


Die Voraussetzungen sind aber jedenfalls bei den meisten Vermietern nicht gegeben.

Zitat (von Harry van Sell):
So wie der Mobilfunkanbieter oder die Bank melden dürfen, darf auch der Vermieter die "Störung des Vertragsverhältnis" melden.


Es bleibt dabei, dass eine solche Meldung in keinem Fall zulässig ist, da eine derartige Meldung bei der Schufa gar nicht vorgesehen ist.

Falsch ist auch, dass die Vermieter, die die Voraussetzungen erfüllen die gleichen Rechte wie Banken haben. Die Schufa hat nämlich verschiedene Klassen von Vertragspartnern und daher haben Banken mehr Rechte.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es bleibt dabei, dass eine solche Meldung in keinem Fall zulässig ist, da eine derartige Meldung bei der Schufa gar nicht vorgesehen ist.

Die Meldung war ja nicht umsonst in " ".

Der Vertragspartner informiert die Schufa darüber, dass z.B. ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vorliegt. dass ein Abwicklungskonto existiert und welcher Saldo das Abwicklungskonto hat.


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#30
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Lambdchen2):
Ich kann das nicht glauben und ist doch bestimmt gesetzeswidrig. Man kann doch vom Mieter nicht weitere 3 Monate wie bei einer normalen Kündigung) Miete fordern?!


Der VM fordert den Schaden, der vom dämlichen Mieter produziert wurde. Dieser nennt sich evtl. Mietausfallschaden, Nutzungsentschädigung o.ä.

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