Fristlose Kündigung rechtens???

4. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lparkz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung rechtens???

Ich bin Hauptmieter einer Wg. Da es mit der neuen Mitbewohnerin nicht geklappt hat und es auch keine Aussicht auf besserung gegeben hat habe ich ihr fristgerecht gekündigt. Sie sollte am 01.04.2007 aussziehen. Am 02.03.2007 habe ich eine fristlose Kündigung im Breifkasten datiert auf den 01.03.2007 mit Harrstäubenden Behauptungen als Kündigungsgrund. Wir hätten ihr Zimmer betreten, hätten ihre Sachen umgestellt und hätten durch einen im gemeinsammen Flur aufgestellten Wäscheständer ihre Gesundheit gefährdet um nur ein paar zu nennen. Natürlich gibt es für keinen dieser Punkte Beweise da sie nicht vorgefallen sind. Nachdem die Untermieterin mir schriftlich mitgeteilt hat ich soll mich bei ihr telefonisch melden um die wohnungsübergabe durchzuführen mit der Frist von 5 Tagen habe ich diese gemacht da sie sonst den Schlüssel in den Breifkasten geworfen hätte. Für mich ist die fristlose Kündigung nicht rechtens und deshalb habe ich die Miete von der Kaution abgezogen. Nun fordert sie den ausstehenden Betrag schriftlich zurück und ich habe nicht einmal eine Adresse um antworten zu können. Wer ist nun im recht/ ist die fristlose Kündigung rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... da werdet ihr lange streiten können. lohnt der aufwand?? geht es dir ums recht haben oder um eine lösung?
... ob dann dies oder jenes rechtens ist, entscheidet am ende der richter

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#2
 Von 
Lparkz
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um 260 euro haben oder nicht. und alles nur weil besagte Untermieterin zum 1.03 eine neue Wohnung gefunden hat und dann versucht Gründe zu finden/erfinden um sich die Miete zu sparen. man kann sich ja auch nicht alles gefallen lassen.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nun fordert sie den ausstehenden Betrag schriftlich zurück

Soll sie doch; vor Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheides würde ich überhaupt nicht reagieren.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Sehe ich genauso.

Solange hier nicht ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klageschrift kommt, musst Du gar nichts machen.

Die Beweislast für ihre Behauptungen liegt bei der Mieterin.

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