Fristlose Kündigung rechtens ? [dringend]

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)
Fristlose Kündigung rechtens ? [dringend]

Hallo,

vorab möchte ich schon mal für die Hilfe bedanken und allen ein frohes Jahr 2006 wünschen.

Heute hollte ich bei der Post ein Einschreiben, das auf den 28.12.2005 ab was die "fristlose Kündigugn erhält,
Wortlaut:

Kündigung,

..........
Die monatliche Grundmiete beträgt 150,00 € zuzüglich Nebenksoten in Höhe von 50,00 €..

Mit der Zahlung des Mietzinses, der Nebenkosten und der kaution sind Sie bereits im verzug.

Trotz mehrmaliger schriftlicher wie auch mündlciher Auffodderung einer pünktlichen Zahlung nachzukommen, sind sie Ihren PFlichten aus dem Mietvertrag nicht nicht nachgekommen.

Wir fodern Sie hiermit auf, die Rückstäned in Höhe von 300 € bis zum 31.12.2005 auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

Die durch den Rückstand der Miet und Nebenkosten Zahlung enstandennen Verzugszinsen werden von uns bei fristgerechter Begleichung nicht in Rechnung gestellt.

Wir kündigen Ihnen als Vermieter das v. g. Mietverhältniss auserordentlich fristlos. aus wichtigem grund, namentlich der Miet und Nebenksoten Rückstände.


Die Mietsache ist uns am 31.1.2006 in ordnungsgemäßen Zustand gemäss Mietvertrag zu übergeben.

............


Hilfsweise für den Fall , das eine außerordentliche fristlose Kündigung nicht durchzudringen vermag, kündigen wir mit diesem Schreiben das mietverhältniss ordentlich zum 31. März 2006



-----------------------------------------------
ENDE
----------------------


Angaben zum Mietvertrag:

Die Miete ist laut Vertrag bis zum 3. fällig, je 100 € Kaution sind im Dez und
Januar fällig.
Für die Kaution ist kein Datum im vertrag sondern nur der Monat.


Die Miete für DEz wurden am 30.12.2006 überwiesen, eien Kaution wurde noch nicht bezahlt.


Meine Fragen sind jetzt was der letzte Abschnitt bedeutet und vor allem
ob die fristlose Kündigugn rechtens ist. ??



Vielen Dank für die Hilfe.

MFG
Marcus Müller

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Wenn du jetzt sofort bezahlst ist die fristlose Kündigung hinfäliig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
dake für die schnelle Antwort ?

Wenn ich was sofort bezahle ? für welchen Monat ?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
dake für die schnelle Antwort ?

Wenn ich was sofort bezahle ? für welchen Monat ?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

Alles was offen ist (Miete und Kaution) - und die Miete für Januar.

Dann ab Februar immer pünktlich bis spätestens dem 3. des Monats für den Monat (nicht erst am letzten Tag!). Unpünktliche Mietzahlungen sind auch ein Kündigungsgrund.

Danach dürfen Sie in den nächsten 2 Jahren nicht nochmal mit 2 Monatsmieten in Rückstand fallen, sonst wird eine fristlose Kündigung nicht zu vermeiden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alein
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 5x hilfreich)

Meine wichtigste Frage ist:

Ist die fristlose Kündigung so wirksam ?


ohne das die kaution für dez und januar + miete januar nicht gezahlt sind ?

Obwohl die kaution für januar ja erst bis ende januar überwiesen sein muss.

Danke für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

Sie haben ja alle Antworten oben! Also, nochmal zum mitlesen ...

Die fristlose Kündigung ist rechtlich in Ordnung ... soweit Sie nicht schon einmal während den letzten 2 Jahren bei diesem Vermieter (wird ja nicht sein, wenn Sie gerade eingezogen sind und die Kaution noch in Raten bezahlen) mit 2 Monatsmieten in Verzug sind, können Sie die Kündigung entgegnen, in dem Sie alles was offen und schon fällig ist (wenn die letzte Kautionsrate erst Januar zu bezahlen ist, dann alles ohne diese Rate) sofort bezahlen. Dann - und erst dann - ist die Kündigung unwirksam. Also: offene Mieten, noch offene Kaution (außer der Januar-Rate) müssen bezahlt werden.
Dann müssen Sie die Miete in Zukunft = ab sofort rechtzeitig bis zum 3. des Monats für den laufenden Monat (also bis 3. Januar für Januar) bezahlen ... wenn Sie sich innerhalb von 2 Jahren es nochmal leisten, mit 2 Monatsmieten in Verzug zu geraten, kann der Vermieter wieder fristlos kündigen, Sie können aber nichts dagegen machen).
Fazit: Bezahlen Sie sofort alles was offen ist ... wenn Sie nicht bezahlen, ist die Kündigung jetzt schon fällig

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

wie sieht es den hiermit aus

quote:
Hilfsweise für den Fall , das eine außerordentliche fristlose Kündigung nicht durchzudringen vermag, kündigen wir mit diesem Schreiben das mietverhältniss ordentlich zum 31. März 2006

bleibt das noch aufrecht?
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

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