hallo,
angenommen in einer neu angemieteten Wohnung ist der Vormieter verstorben. Man hat dies erst nach Vertragsabschluss(Beginn 01.04.11) durch ein Gespräch mit den nachbarn erfahren.
§569 BGB
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
demnach wäre es ja auch eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung wenn der neue Mieter psychisch sehr labil ist und nicht aus dem Mietverhältnis rauskommen würde.
aufn punkt:
kann man nach §569 bgb kündigen in diesem fall?ist das zulässig?braucht man ein attest darüber,dass man psychisch nicht damit klarkommt?reicht ein attest vom arzt oder muss es vom psychologen sein?
danke für antworten.
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Fristlose Kündigung vom Mieter
27. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2011 | 21:19
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung vom Mieter
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#1
Antwort vom 27. Februar 2011 | 21:23
Von
Status: Schüler (478 Beiträge, 135x hilfreich)
quote:
wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.
Wo siehst du diese Gefährdung in dem angemieteten Wohnraum?
Ich denke nicht, dass dieser Wohnraum eine Gefährdung darstellt.
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#2
Antwort vom 27. Februar 2011 | 21:25
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
Es sterben eben nicht alle Menschen im Krankenhaus oder auf der Autobahn.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 27. Februar 2011 | 22:01
Von
Status: Schüler (478 Beiträge, 135x hilfreich)
quote:
reicht ein attest vom arzt oder muss es vom psychologen sein?
Er will sich doch bescheinigen lassen, dass er Geister im Kopf hat.
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#5
Antwort vom 28. Februar 2011 | 11:49
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 622x hilfreich)
Wurde der Vormieter bereits abgeholt, oder liegt er noch drin ?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 28. Februar 2011 | 12:57
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 956x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#8
Antwort vom 28. Februar 2011 | 17:22
Von
Status: Schüler (478 Beiträge, 135x hilfreich)
Da kann TE doch auch nicht hin, weil da bestimmt auch schon mal gestorbene Menschen waren.
Da würde TE nur noch die Einweisung in die Psychiatrie helfen, aber wer gibt ihm hier die Garantie, dass dort nie jemand gestorben ist?
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