Folgendes Problem.
Studentin hat seit über einem halben Jahr kein Bafög mehr erhalten (wird noch gezahlt Bearbeitung dauert warum auch immer bereits einige Monate).
Miete konnte seit Januar nicht mehr gezahlt werden = 3 Monate.
Vermieter versteht die Situation nicht und schreibt fristlose Kündigung und weil die Tür für die Schlüsselübergabe nicht aufgemacht wurde (war keiner zuhause da vormittags), schaltet Vermieter Anwalt ein.
Die Wohnung hat einige Mängel. Warmes Wasser läuft nicht immer und wenn dann nicht sofort, keine zähler an den Heizungen und die Wohnung ist feucht.
Was kann die Studentin jetzt noch machen?
Vielen Dank!
-----------------
""
Fristlose Kündigung vom Vermieter
14. März 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2012 | 00:24
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung vom Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. März 2012 | 01:42
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Was kann die Studentin jetzt noch machen? <hr size=1 noshade>
Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn du presto die rückständige Miete bis auf den letzten Cent zahlst, § 569 III Nr. 2 BGB .
Das darf dann aber nicht noch mal passieren, das funktioniert nur 1x.
So weit bereits Anwaltskosten entstanden sind, musst du die auch übernehmen. Die werden aber auch immer höher, je länger der Mietrückstand offen ist.
-----------------
""
#4
Antwort vom 14. März 2012 | 13:09
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke!
Zu den mängel:
Die sind nicht plötzlich aufgefallen, Sonden sind dem Vermieter lange bekannt.
-----------------
""
#5
Antwort vom 14. März 2012 | 13:25
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Zu den mängel:
Die sind nicht plötzlich aufgefallen, Sonden sind dem Vermieter lange bekannt.
Nicht jeder Mangel führt auch zu einer Minderung. Der Vm. muss das beseitigen, das hilft dir wg. der Kü. nicht.
Von der Verpflichtung Miete zu zahlen, entbindet dich das nicht.
Wenn du da jetzt zusätzlich zur fristlosen Kündigung noch einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen willst, solltest du das nur mit anwaltlicher Hilfe tun.
Sonst droht der Verlust der Wohnung, nur wenn du die Rückstände komplett ausgleichst, wird die fristlose Kü. unwirksam, das ist sicher, s.o. Wenn du was einbehälst, könnte das gefährlich sein.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten