Fristlose Kündigung vom Vermieter

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung vom Vermieter

Folgendes Problem.

Studentin hat seit über einem halben Jahr kein Bafög mehr erhalten (wird noch gezahlt Bearbeitung dauert warum auch immer bereits einige Monate).

Miete konnte seit Januar nicht mehr gezahlt werden = 3 Monate.

Vermieter versteht die Situation nicht und schreibt fristlose Kündigung und weil die Tür für die Schlüsselübergabe nicht aufgemacht wurde (war keiner zuhause da vormittags), schaltet Vermieter Anwalt ein.

Die Wohnung hat einige Mängel. Warmes Wasser läuft nicht immer und wenn dann nicht sofort, keine zähler an den Heizungen und die Wohnung ist feucht.

Was kann die Studentin jetzt noch machen?

Vielen Dank!

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5 Antworten
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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann die Studentin jetzt noch machen? <hr size=1 noshade>



Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn du presto die rückständige Miete bis auf den letzten Cent zahlst, § 569 III Nr. 2 BGB .

Das darf dann aber nicht noch mal passieren, das funktioniert nur 1x.

So weit bereits Anwaltskosten entstanden sind, musst du die auch übernehmen. Die werden aber auch immer höher, je länger der Mietrückstand offen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

Zu den mängel:

Die sind nicht plötzlich aufgefallen, Sonden sind dem Vermieter lange bekannt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Zu den mängel:

Die sind nicht plötzlich aufgefallen, Sonden sind dem Vermieter lange bekannt.


Nicht jeder Mangel führt auch zu einer Minderung. Der Vm. muss das beseitigen, das hilft dir wg. der Kü. nicht.

Von der Verpflichtung Miete zu zahlen, entbindet dich das nicht.

Wenn du da jetzt zusätzlich zur fristlosen Kündigung noch einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen willst, solltest du das nur mit anwaltlicher Hilfe tun.

Sonst droht der Verlust der Wohnung, nur wenn du die Rückstände komplett ausgleichst, wird die fristlose Kü. unwirksam, das ist sicher, s.o. Wenn du was einbehälst, könnte das gefährlich sein.

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