Fristlose Kündigung von PKW Stellplatz

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.11.2014 23:31:52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Fristlose Kündigung von PKW Stellplatz

Hallo,

die Vermietungsgesellschaft hat ohne Mahnungsschreiben (1,2)oder Androhung der Kündigung den Stellplatz frsitlos siehe Schreiben gekündigt.
Zur Sache:
Ich habe seit dem 29.11.2014 nicht mehr die Stellplatzmiete bezahlt, die Nebenkosten wurde erhöht (NK Abrechnung 2013). Verbraucherzentrale hat die NK geprüft und als falsch beziffert. Vermieter wies den Hinweis der Verbraucherzentrale zurück!Aufgrund von der der Abbuchung(Lastschrift Vermieter) der NK Nachzahlung im Ganzen (trotz Ratenzahlungsvereinbarung) habe ich die Lastschrifterlaubnis meinem Vermieter gekündigt, weil a) die NK Abrechnung 2013 falsch ist und b) die falsche NK Nachzahlung im Ganzen abgebucht wurde . Mir ist die Anweisung der monalichen Nutzungsgebühr für Stellplatz irrtühmlich entgangen, ich habe seit dem 29.11.13 leider keine Nutzungsgebühr bezahlt,ist mir noch nicht passiert,ist eine Mahnung in diesem Fall nicht nötig? Heute überweise ich die 16,00 Euro, wegen 16,00 Euro eine eine Räumungsklage erwirken lassen???
Ist das rechtskonform???
Vielen Dank

hier nachfolgend der Text vom Einschreiben:



Sehr geehrte Mieterin,

nachdem Sie folgende Nutzungsgebühren per 18.02.2014 haben
Stellplatz VertragsNr 12345 16,00 Euro
kündigen wir Ihnen gemäß § 534 BGB in Verbindung mit dem § 569 BGB das Nutzungsverhältnis fristlos.
Wir fordern Sie auf, die oben näher bezeichneten Stellplätze bis spätestens 28.02.2014 zu räumen.
Wir bitten Sie , sich zwecks Vereinbarung eines Abnahmetermins mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Fristgerechte Räumung wollen Sie uns innerhalb der Frist schriflich bestätigen.Sollten wir von Ihnen keine Nachricht erhalten, wonach Sie dem Räumungsverlangen entsprechen, werden wir nach Fristablauf unverzüglich die Räumungsklage beim Amtsgericht XXX erheben.

Die von Ihnen geschuldenten Zahlungen werden wir im übrigen nur noch als Nutzungsentschädigung entgegengenommen. Weiterhin wird eine stillschweigende Verlängerung des Nutzungsverhältnisses gemäß § 568 BGB über die gesamte Räumungsfrist hinausgeschlossen.

Rein vorsorglich und vorbehaltlich einer Unwirksamkeit der fistlosen Kündigung gilt ersatzweise die ordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses laut Urteil des Bundesgerichtshofes mit Wirkung zum

31.05.2014

als ausgesprochen

Mit freundlichen Grüßen

Maximus

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-- Editiert defizil1980 am 22.02.2014 18:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Grundsätzlich gilt: wer die Miete nicht bezahlt muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Es stellt sich lediglich die Frage, ob es sich für Wohnung und Stellplatz um ein einheitliches Mietverhältnis handelt oder ob getrennte Mietverhältnisse vorliegen.


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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.11.2014 23:31:52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Super !
Getrennte!!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2014 23:31:52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Getrennte Verträge

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Getrennte Verträge <hr size=1 noshade>


Das ist schlecht.
Dann kann der Stellplatzvertrag auch separat gekündigt werden. Rückstand von mehr als 2 Monatsmieten liegt ja vor.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Miete ist eine sogenannte Bringepflicht, d.h. du weißt sie Höhe der geforderten Zahlung und wann sie zu erfolgen hat, der Vermieter muß dir da nicht hinterherrennen. Das bedeutet, eine Mahnung ist nicht nötig. Und ich vermute auch, dass wir nicht von insgesamt 16,- Euro reden, sondern pro Monat. Aber das spielt keine Rolle. Die fristlose Kündigung ist wirksam, da du mit 4 Monatsmieten (wenn ich das richtig verstanden habe) im Rückstand bist. Außerdem unterliegt ein Stellplatz nicht dem Wohnungsmietgesetz.

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