Fristlose Kündigung wegen Ruhestörung möglich?

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Laynanya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Ruhestörung möglich?

Hallo liebe Forumsnutzer,

ich habe eine Frage und erhoffe mir einen Rat.

Wir haben seit 3 Jahren regelmäßig Lärmprobleme mit den Mietern über uns und schräg rechts über uns. Beide Nachbarn hören sehr laut Musik, bis spät in die Nacht, sodass selbst unser eigener Fernseher übertönt wird und Bass-Vibrationen in Boden und Wänden zu spüren sind.

Wir haben bereits 2 lange Beschwerden an den Vermieter geschrieben, beide Male wurden die Lärmverursacher vom Vermieter angeschrieben (angemahnt?).
Es hat sich aber nichts geändert.
Nun haben wir kürzlich die dritte Beschwerde an den Vermieter gesandt, inkl. Lärmprotokoll über knappe 3 Jahre.
Darauf haben wir noch keine Antwort erhalten.
Vermutlich wurde es auf Grund von Urlaubszeiten etc. noch gar nicht bearbeitet...

Nun haben wir eine Wohunung in Aussicht, ab dem 01.08.
Reguläre Kündigungsfrist wären aber 3 Monate, sodass wir dann ja 3 Monate doppelte Miete zahlen müssten.

Frage: Haben wir das Recht, fristlos zu kündigen?

Problem: Mit der letzten Beschwerde haben wir keine Frist zur Behebung der Probleme gesetzt.
Andererseits bestehen die Probleme ja schon sehr lange und seit der ersten Beschwerde (2008) hat sich nichts getan...

Für euren Rat sind wir sehr dankbar!

Viele Grüße
Lay

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Haben wir das Recht, fristlos zu kündigen?

Nein.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn ihr wirklich ein Lärmprotokoll für 3 Jahre habt, kann nächtliche Ruhestörung ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. (Lest mal im Mieterlexikon nach.)

Fragt aber lieber mit Euren Unterlagen einen Anwalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wenn ihr wirklich ein Lärmprotokoll für 3 Jahre habt

was sind dann schon drei Monate unter Freunden ? (wird der Richter sagen).



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laynanya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Auf eine Gerichtsverhandlung möchten wir es nicht ankommen lassen, zumal wir nicht rechtschutzversichert sind und im Falle eines Scheiterns die Kosten selbst tragen müssten.

Wir werden jetzt ein erneutes Schreiben an den Vermieter aufsetzen, eine Frist von drei Wochen setzen und mit Mietminderunng von 15 Prozent drohen.
Mal schauen, ob das wirkt.
Sowie wir eine neue Wohunung gefunden haben, werden wir eh ausziehen, denn die Nerven liegen blank.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sind die Schreiben jeweils mit Zugangsnachweis eingegangen?



Im übrigen hege ich die Befürchtung, das die Ansprüche - insbesondere die der Minderung - möglicherweise verwirkt sein könnten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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