Fristlose Kündigung wegen Schimmel?

4. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
SteffenHa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Schimmel?

In unserer 3-er WG ist wegen Baumängel (über die Schuldfrage streiten sich laut Vermiterin gerade die Dachdecker) seit Dezember der Schimmel im Vormarsch. Die Vermieterin weiß seitdem (mehrfach darauf hingewiesen - leider nur mündlich) davon. Mittlerweile ist etwa 2/3 der Wohnung sichtbar befallen. Wir möchten in dieser Umgebung nicht mehr länger wohnen und haben eine fristlose Kündigung aufgesetzt (eigentlich 3 Monate Frist) Die Vermieterin hat erstmal die Annahme verweigert, meint, dass nächste Woche die Handwerker anfangen würden und droht mit Klage falls wir ausziehen und keine Miete mehr zahlen (ihr Freund ist Anwalt *tss*). Haben wir überhaupt eine Chance oder müssen wir die drei Monatsmieten (minus Mietminderung?) gleicht in den Wind streichen?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Die Vermieterin ist nicht ungeschickt vorgegangen, u.U. ist ihr Freund tatsächlich Anwalt...

Ihre Kündigung des Mietvertrages ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. sie wird erst wirksam, wenn sie der Vermieterin zugegangen ist. Bestreitet die Vermieterin den Zugang Ihrer Kündigung, sind Sie in Beweisnot. Sie müssen jetzt:

- nachweisen das die Vermieterin in dem Gespräch von Ihrer Kündigung erfahren hat und daraufhin grundlos die Annahme des Schreibens abgelehnt hat;

- einen glaubwürdigen Zeugen haben, der alles bestätigt.

Zudem müssten Sie nun die Beweise sichern, auf die sich die Kündigung bezieht - gesundheitliche Gefährdung - bevor die Vermieterin renoviert. Notfalls müssten Sie mit einem selbständigen Beweisverfahren die Durchführung der Arbeiten verhindern, um dann ein Gutachten erstellen zu lassen. Bis nächste Woche jedenfalls lassen sich m.W. keine zuverlässigen Analysen durchführen.

Gelingt Ihnen das nicht, müssten Sie erneut kündigen, um den Mietvertrag wirksam zu beenden. Weil Ihre Vermieterin aber in der Zwischenzeit für die Beseitigung des Schimmels sorgt, können Sie nicht mehr außerordentlich fristlos kündigen, sondern nur noch ordentlich mit entsprechender Kü-Frist.

Wenn es nicht unmöglich ist, sollten Sie besser eine neue Kündigung aussprechen und bis zum Mietende die Miete mindern...und natürlich die neue Kündigung als Einschreiben/ Rückschein verschicken.;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Kleine Korrektur:

Im letzten Absatz meinte ich nicht "...zum Mietende..." sondern "...zur Behebung des Mangels die Miete mindern".

1x Hilfreiche Antwort

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