Fristlose Kündigung wegen Schimmel wird zum Proble

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb406270-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen Schimmel wird zum Proble

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich wohne seit dem 01.12.2014 in einer 2er WG. Mein Mitbewohner ist gleichzeitig mein Vermieter.

Seit mitte/ende Dezember hat sich in der ganzen Wohnung Schimmel gebildet. Nicht nur ein bisschen sondern richtig viel. Und im Eingangsbereich ist die Tapete von der Decke runtergefallen und darunter ist die ganze Decke schwarz mit Schimmelsporen und es riecht ganz fürchterlich nach alten Keller (also Feuchtigkeit mit Schimmelsporengestank).

Ich habe ihn sehr oft darauf angesprochen das er doch dies bitte dem Vermieter melden soll damit das weg kommt aber er tut nichts, weil er mein "ach, das "bisschen" ist nicht tragisch!"

Daraufhin habe ich am 09.01.2015 fristlos zum 31.01.2015 gekündigt. Er kam jedoch ein paar Tage danach zu mir und frage was das solle und er mich nicht rauslässt, das könnte ich mir abschminken, wenn ich ausziehen will, soll ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten.

Nun war ich heute beim Mieterschutzverbund und hab ihnen dort die Fotos gezeigt, die ich aus der Wohnung gemacht habe und sie sagten mir ganz klip und klar ich dürfe ausziehen, weil das sehr Gesundheitsschädlich ist und ich selbst gemerkt habe, das wenn ich zu Hause bin schlechter Luft bekomme und öfters ohne Grund aufhusten muss. Jedoch hat sich der Mieterschutzverbund den Mietvertrag nicht angeschaut. Ich entdeckte später die Klausel "Die gesetzliche Möglichkeit, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund oder aus sonstigen, im Gesetz genannten Gründe zu kündigen, bleiben durch diesen Vertrag unberührt.

Meine Frage hierzu: Besteht eine jegliche Chance trotzdem von hier weg zu ziehen? Ich meine es geht um meine Gesundheit und er will partout nicht den Schimmel beseitigen geschweige den dem Vermieter bescheid geben und ich kenne leider den Hauptvermieter nicht und ich habe auch keine Nummer von ihm. Was kann ich tun?

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-- Editiert fb406270-71 am 21.01.2015 21:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

quote:
Die gesetzliche Möglichkeit, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund oder aus sonstigen, im Gesetz genannten Gründe zu kündigen, bleiben durch diesen Vertrag unberührt.


Du hast einen wichtigen Grund und die Klausel besagt, dass du bei wichtigem Grund kündigen darfst. Wo ist das Problem?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb406270-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

heißt der Satz nicht, das egal was auch immer ich für einen Grund habe, fristlos zu Kündigen, dies nicht akzeptiert wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Daraufhin habe ich am 09.01.2015 fristlos zum 31.01.2015 gekündigt. <hr size=1 noshade>

Diese Kündigung dürfte wegen der wiedersprüchlichen Formulierungen wirkungslos sein.

Also entweder fristlos kündigen und dann auch einhalten oder zu einem Termin in der Zukunft kündigen.

Es empfiehlt sich, Beweise für den Kündigungsgrund detailliert zu sichern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Klausel besagt, dass die im Gesetz festgeschriebene Möglichkeit, aus wichtigem Grund zu kündigen, durch deinen Mietvertrag nicht berührt wird. Heisst: Sie ist da, du kannst aus wichtigem Grund kündigen. Ob der Schimmel einen wichtigen Grund darstellt, hat ja offensichtlich der Mieterverein beantwortet.

Fristlos heisst übrigens eigentlich fristlos, d.h. sofort. 3 Wochen später wie bei Dir mag gerade noch so gehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb406270-71
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

okay, dann weiß ich jetzt bescheid. Danke.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ob der Schimmel einen wichtigen Grund darstellt, hat ja offensichtlich der Mieterverein beantwortet.


Und das ist gelinde gesagt Quatsch. Ein Mieterverein kann keine Wohnung für unbewohnbar erklären, das kann in diesem Fall nur eine staatliche Stelle, nämlich das Gesundheitsamt. Erst wenn der Amtsarzt eine solche Erklärung abgibt, geht die fristlose Kündigung in Ordnung.

Wichtiger wäre hier aber abzuklären, ob der TE ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer angemietet hat, denn nur bei letzterem besteht die dreimonatige Kündigungsfrist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=270121&rechtcheck=2

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
heißt der Satz nicht, das egal was auch immer ich für einen Grund habe, fristlos zu Kündigen, dies nicht akzeptiert wird?


Nein, heißt es nicht. Und selbst wenn es damit gemeint wäre, wäre es ungültig.

Du kannst deinem Vermieter ja empfehlen, dich auf Zahlung der restlichen Mieten bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu verklagen. Ich denke nicht, dass er darauf scharf ist. Bei der Gelegenheit stellt sich übrigens die Frage, ob er den Schimmelbefall überhaupt schon an seinen Vermieter gemeldet hat. Denn dazu ist er verpflichtet, weil er eine Obhutspflicht über die Wohnung hat. "Vernachlässigung der Mietsache" kann durchaus einen Kündigungsgrund darstellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

auch nochmal in anderen Worten ;-)
bleibt unberührt heisst: bleibt unangetastet - das gesetzliche Recht bleibt nach wie vor bestehen

Hinsichtlich der fristlosen Kündigung rate ich auch hier nochmal zu lesen
http://www.mietrechtler-in.de/fristlose-kuendigung-wegen-schimmelpilzen.html?PHPSESSID=75923e3e951d95c5ffbc5d49f268bfcc

insbesondere diese Stichpunkte sollten erfüllt sein:
- Mangel gegenüber dem (Unter)Vermieter beweisbar angezeigt & gesetzte Frist zur Beseitigung erfolglos verstrichen
- Unzumutbarkeit für weiteres Bewohnen ist gegeben > beweisbar durch toxikologisches Gutachten oder tatsächliche Erkrankung infolge Schimmel
("öfters ohne Grund aufhusten" erfüllt dies nicht!!!)

Verlasse Dich nicht blind auf die Auskunft des Mietervereins!
http://www.kanzlei-seiten.de/kanzlei/dr-tester-test-und-muster/bibliothek/mieter-haftet-f%C3%BCr-falschberatung-durch-mieterschutzvere

Bevor Du etwas unternimmst (fristlose Kündigung) entscheide Dich erst, ob Du tatsächlich fristlos=sofort rauswillst oder Dir zuerst eine neue Bleibe suchen möchtest und erst dann fristlos kündigen.
http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigungsschreiben-fuer-wohnung-wegen-schimmel/

Bis dahin könntest Du z.B. erst einmal fristgerecht und ohne Angabe eines Grundes kündigen, um ganz sicher bis .... das Mietverhältnis beendet zu haben.



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

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