Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit einigen, sprich 4 Wochen wohne ich ohne richtig funktionierenden Strom in einem „neu renovierten" Wg Zimmer. Das WG Zimmer wurde halbherzig in einem alten Mehrfamilienhaus Keller gebaut alles vom Vermieter selbst gemacht. Da ich jtz seit ca. 4 Wochen kein Licht in meinem Zimmer habe und nur teilweise Steckdosen eine Funktion aufweisen frage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe. Es wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10). Jedoch ohne erfolg es wurde ein wenig rum probiert aber der aktuelle stand ist das aus Schaltern Leitungen herausragen welche wohl auch Spannung haben.
Ich würde mich über Erfahrungen oder Fachmännische Meinungen freuen.
Grüße
Fristlose Kündigung wegen fehlendem Strom
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatEs wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10). :
Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?
Zitatfrage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe. :
Die wesentlich relevantere Frage ist, wo will man in der Zeit bis zum 1.12 wohnen? Oder nach dem 1.12 falls es mit der neuen Wohnung nicht klappt?
Zitat:ZitatEs wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10). :
Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?
Per email
Denke Mal das das ein Fehler war. Aber die Frage ist ja vielmehr ob die Sache mit dem Strom ein Grund ist für eine fristlose Kündigung
Zitatfrage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe. :
Die wesentlich relevantere Frage ist, wo will man in der Zeit bis zum 1.12 wohnen? Oder nach dem 1.12 falls es mit der neuen Wohnung nicht klappt?
Ich werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist. Es spricht doch nichts dagegen zum 30.12.2020 zu kündigen oder ?
-- Editiert von go563451-20 am 15.11.2020 22:40
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ZitatIch werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist. :
Dann gibt es keinen Grund fristlos oder außerordentlich zu kündigen und man muss ganz normal kündigen.
Zitat:ZitatIch werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist. :
Dann gibt es keinen Grund fristlos oder außerordentlich zu kündigen und man muss ganz normal kündigen.
Wer kündigt fristlos ohne was neues zu haben verstehe das Problem dadurch nicht. Meine frage ist ob das Problem mit dem Strom eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
ZitatWer kündigt fristlos ohne was neues zu haben :
Jeder für den ein weiterer Verbleib in dem Domizil unzumutbar ist.
Zitatverstehe das Problem dadurch nicht. :
Mal "fristlos" im Duden nachschlagen? Das bedeutet heute kündigen und morgen raus - ohne Frist eben und halt nicht bis 31.12.
Wenn man noch bis zum 31.12 verweilen kann, gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
ZitatMeine frage ist ob das Problem mit dem Strom eine fristlose Kündigung rechtfertigt. :
Ja.
Harry möchte auf Folgendes hinaus: Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen dort unmöglich ist. Du beweist jedoch gerade (und hast in der Vergangenheit beweisen), dass es möglich ist. Diese Argumentation ist schwer zu wiederlegen. Nicht unmöglich, aber sehr schwer.
Von daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du aktuell nicht fristlos kündigen kannst. Es hat sich ja seit Wochen nicht wirklich etwas verändert. Anders würde es aussehen, wenn jetzt ein Fachmann die Installation untersuchen und für so gefährlich einstufen würde, dass du da sofort raus müsstest. Dann könntest du fristlos kündigen und müsstest dort sofort raus. Die Kosten für ein Hotel (sofern du ein offenes in der aktuellen Zeit findest) wären im übrigen zumindest übergangsweise vom Vermieter zu ersetzen, wenn sich die fristlose Kündigung als rechtsgültig herausstellt.
ZitatHarry möchte auf Folgendes hinaus: Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen dort unmöglich ist. Du beweist jedoch gerade (und hast in der Vergangenheit beweisen), dass es möglich ist. Diese Argumentation ist schwer zu wiederlegen. Nicht unmöglich, aber sehr schwer. :
Von daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du aktuell nicht fristlos kündigen kannst. Es hat sich ja seit Wochen nicht wirklich etwas verändert. Anders würde es aussehen, wenn jetzt ein Fachmann die Installation untersuchen und für so gefährlich einstufen würde, dass du da sofort raus müsstest. Dann könntest du fristlos kündigen und müsstest dort sofort raus. Die Kosten für ein Hotel (sofern du ein offenes in der aktuellen Zeit findest) wären im übrigen zumindest übergangsweise vom Vermieter zu ersetzen, wenn sich die fristlose Kündigung als rechtsgültig herausstellt.
Fristlos kündigen um dann auf der Straße zu sein macht für mich keinen Sinn aber gut ist ja jtz auch egal. Kann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist oder muss das ein Gutachter machen. Für die mögliche Frage warum ich mich nicht selbst drum kümmern es ist im Vertrag festgehalten das der Mieter keine Kleinerreparatur durchführen darf. Sollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch.
ZitatKann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist :
Nö, aber Dein Ausbilder sollte das können.
ZitatSollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch. :
Kommt auf Deinen Vermieter an, wie der tickt.
Zitat:ZitatKann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist :
Nö, aber Dein Ausbilder sollte das können.
ZitatSollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch. :
Kommt auf Deinen Vermieter an, wie der tickt.
Danke für die Antworten werde morgen Mal ein paar Telefonate führen und falls Interesse besteht weiterhin teilen wie alles ausgeht
Zitat:Fristlos kündigen um dann auf der Straße zu sein macht für mich keinen Sinn aber gut ist ja jtz auch egal.
Nein - das ist eben nicht egal.
Entweder ist der Mangel so schlimm, dass man dort nicht weiter wohnen kann, dann rechtfertigt es eine fristlose Kündigung.
Oder der Mangel ist doch nicht so schlimm, so dass man es noch einige Zeit aushalten kann, dann rechtfertigt er auch keine fristlose Kündigung.
Die Tatsache, dass Sie schon seit vier Wochen mit dem Mangel leben können und planen, auch noch weitere 2,5 Wochen mit dem Mangel zu leben, spricht dafür, dass der Mangel nicht schwerwiegend genug ist, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Zitatund planen, auch noch weitere 2,5 Wochen mit dem Mangel zu leben :
Es sind sogar noch ein paar Tage mehr ...
ZitatEs spricht doch nichts dagegen zum 30.12.2020 zu kündigen oder ? :
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