Fristlose Kündigung wegen fehlendem Strom

15. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go563451-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen fehlendem Strom

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit einigen, sprich 4 Wochen wohne ich ohne richtig funktionierenden Strom in einem „neu renovierten" Wg Zimmer. Das WG Zimmer wurde halbherzig in einem alten Mehrfamilienhaus Keller gebaut alles vom Vermieter selbst gemacht. Da ich jtz seit ca. 4 Wochen kein Licht in meinem Zimmer habe und nur teilweise Steckdosen eine Funktion aufweisen frage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe. Es wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10). Jedoch ohne erfolg es wurde ein wenig rum probiert aber der aktuelle stand ist das aus Schaltern Leitungen herausragen welche wohl auch Spannung haben.

Ich würde mich über Erfahrungen oder Fachmännische Meinungen freuen.

Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go563451-20):
Es wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10).

Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?



Zitat (von go563451-20):
frage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe.

Die wesentlich relevantere Frage ist, wo will man in der Zeit bis zum 1.12 wohnen? Oder nach dem 1.12 falls es mit der neuen Wohnung nicht klappt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go563451-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go563451-20):
Es wurde bereits eine 14 tägige Frist zum beheben der Mängel gesetzt (23.10).

Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?

Per email

Denke Mal das das ein Fehler war. Aber die Frage ist ja vielmehr ob die Sache mit dem Strom ein Grund ist für eine fristlose Kündigung


Zitat (von go563451-20):
frage ich mich ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann da ich zum 1.12 eine neue Wohnung in Aussicht habe.

Die wesentlich relevantere Frage ist, wo will man in der Zeit bis zum 1.12 wohnen? Oder nach dem 1.12 falls es mit der neuen Wohnung nicht klappt?


Ich werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist. Es spricht doch nichts dagegen zum 30.12.2020 zu kündigen oder ?

-- Editiert von go563451-20 am 15.11.2020 22:40

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go563451-20):
Ich werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist.

Dann gibt es keinen Grund fristlos oder außerordentlich zu kündigen und man muss ganz normal kündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go563451-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go563451-20):
Ich werde die Wohnung natürlich erst kündigen wenn die neue sicher ist.

Dann gibt es keinen Grund fristlos oder außerordentlich zu kündigen und man muss ganz normal kündigen.


Wer kündigt fristlos ohne was neues zu haben verstehe das Problem dadurch nicht. Meine frage ist ob das Problem mit dem Strom eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go563451-20):
Wer kündigt fristlos ohne was neues zu haben

Jeder für den ein weiterer Verbleib in dem Domizil unzumutbar ist.



Zitat (von go563451-20):
verstehe das Problem dadurch nicht.

Mal "fristlos" im Duden nachschlagen? Das bedeutet heute kündigen und morgen raus - ohne Frist eben und halt nicht bis 31.12.

Wenn man noch bis zum 31.12 verweilen kann, gibt es keinen Grund für eine fristlose Kündigung.



Zitat (von go563451-20):
Meine frage ist ob das Problem mit dem Strom eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Ja.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Harry möchte auf Folgendes hinaus: Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen dort unmöglich ist. Du beweist jedoch gerade (und hast in der Vergangenheit beweisen), dass es möglich ist. Diese Argumentation ist schwer zu wiederlegen. Nicht unmöglich, aber sehr schwer.

Von daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du aktuell nicht fristlos kündigen kannst. Es hat sich ja seit Wochen nicht wirklich etwas verändert. Anders würde es aussehen, wenn jetzt ein Fachmann die Installation untersuchen und für so gefährlich einstufen würde, dass du da sofort raus müsstest. Dann könntest du fristlos kündigen und müsstest dort sofort raus. Die Kosten für ein Hotel (sofern du ein offenes in der aktuellen Zeit findest) wären im übrigen zumindest übergangsweise vom Vermieter zu ersetzen, wenn sich die fristlose Kündigung als rechtsgültig herausstellt.

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#7
 Von 
go563451-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Harry möchte auf Folgendes hinaus: Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Weiterwohnen dort unmöglich ist. Du beweist jedoch gerade (und hast in der Vergangenheit beweisen), dass es möglich ist. Diese Argumentation ist schwer zu wiederlegen. Nicht unmöglich, aber sehr schwer.

Von daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du aktuell nicht fristlos kündigen kannst. Es hat sich ja seit Wochen nicht wirklich etwas verändert. Anders würde es aussehen, wenn jetzt ein Fachmann die Installation untersuchen und für so gefährlich einstufen würde, dass du da sofort raus müsstest. Dann könntest du fristlos kündigen und müsstest dort sofort raus. Die Kosten für ein Hotel (sofern du ein offenes in der aktuellen Zeit findest) wären im übrigen zumindest übergangsweise vom Vermieter zu ersetzen, wenn sich die fristlose Kündigung als rechtsgültig herausstellt.


Fristlos kündigen um dann auf der Straße zu sein macht für mich keinen Sinn aber gut ist ja jtz auch egal. Kann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist oder muss das ein Gutachter machen. Für die mögliche Frage warum ich mich nicht selbst drum kümmern es ist im Vertrag festgehalten das der Mieter keine Kleinerreparatur durchführen darf. Sollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go563451-20):
Kann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist

Nö, aber Dein Ausbilder sollte das können.



Zitat (von go563451-20):
Sollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch.

Kommt auf Deinen Vermieter an, wie der tickt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
go563451-20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go563451-20):
Kann ich selbst als Elektroniker Lehrling bestimmen ob die Anlage gefährlich ist

Nö, aber Dein Ausbilder sollte das können.



Zitat (von go563451-20):
Sollte ich morgen einen Mietvertrag unterschrieben und das derzeitige Zimmer kündigen sollte es keine Probleme geben nehm ich an oder seh ich das falsch.

Kommt auf Deinen Vermieter an, wie der tickt.


Danke für die Antworten werde morgen Mal ein paar Telefonate führen und falls Interesse besteht weiterhin teilen wie alles ausgeht

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Fristlos kündigen um dann auf der Straße zu sein macht für mich keinen Sinn aber gut ist ja jtz auch egal.

Nein - das ist eben nicht egal.

Entweder ist der Mangel so schlimm, dass man dort nicht weiter wohnen kann, dann rechtfertigt es eine fristlose Kündigung.
Oder der Mangel ist doch nicht so schlimm, so dass man es noch einige Zeit aushalten kann, dann rechtfertigt er auch keine fristlose Kündigung.

Die Tatsache, dass Sie schon seit vier Wochen mit dem Mangel leben können und planen, auch noch weitere 2,5 Wochen mit dem Mangel zu leben, spricht dafür, dass der Mangel nicht schwerwiegend genug ist, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
und planen, auch noch weitere 2,5 Wochen mit dem Mangel zu leben

Es sind sogar noch ein paar Tage mehr ...
Zitat (von go563451-20):
Es spricht doch nichts dagegen zum 30.12.2020 zu kündigen oder ?



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