Fristlose Kündigung wegen verspäteter Zahlung

15. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
angua
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wegen verspäteter Zahlung

Hallo,

ich wollte Fragen ob man einen Mieter fristlos Kündigen kann wegen unregelmäßigem Mieteingangs aber jeweils noch im selben Monat?

Danke Angua

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

In einem anderen Thread hier im Forum wurde schon mal die Meinung vertreten, dass auch ständige, verspätete Mietzahlungen zur fristlosen Kündigung berechtigen. Diese Auffassung teile ich jedoch nicht. Meines Erachtens ist eine fristlose Kündigung erst dann möglich, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten, oder einem Betrag (z.B. inkl. Nebenkostennachforderung), der in der Höhe zwei Monatsmieten entspricht, im Rückstand ist.

Mal ganz ehrlich, wenn die Miete immer unpünktlich, aber immer noch im Monat der Fälligkeit kommt, warum ist das ein Problem? Auch hier würde ich sagen, einfach mal ein Gespräch mit dem Mieter führen, nach den Gründen für die unregelmäßigen Zahlungen fragen und auch darauf hinweisen, dass Sie nicht gewillt sind, dieses länger hinzunehmen. Es sollte doch eigentlich möglich sein, hier einen Konsenz zu finden, mit dem beide Seiten leben können.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wenn Du nie mit zwei Monatsmieten im Rückstand warst, hat der Vermieter auch
keinen Kündigungsgrund!

- wie ja von Axel schon so beschrieben.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wieso müssen Mietzahlungen unpünktlich sein???
Banken haben so was wie einen Dauerauftrag eingerichtet, der dafür sorgt, dass laufende Kosten regelmäßig und pünktlich abgebucht werden. Ist das sooo schwer?
Vermieter haben genauso wie Mieter durch eine Wohnung Kosten, z.B. Bauzinsen, Versicherungsbeiträge, Grundbesitzabgaben etc. Und die müssen auch irgendwie getragen werden.

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Mieter-themen.de:

Wann darf gekündigt werden?
Bei dauernder Unpünktlichkeit bei der Mietzahlung ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Allerdings muss der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen (§ 543 Abs. 3 BGB ). Darin müssen ausdrücklich enthalten sein,

eine unmissverständliche Aufforderung, den Mietzins künftig pünktlich zu zahlen sowie

die Androhung, widrigenfalls das Mietverhältnis fristlos zu kündigen (BGH 05.05.1971 - VII ZR 59/70).

Zudem berechtigt selbst eine mehrmalige verspätete Mietzahlung nur dann zur fristlosen Kündigung, wenn die Zahlungen häufig erheblich verspätet geleistet wurden (LG Berlin 02.03.1975 - 25 0 64/72 ). Freilich gibt es keine bindende Definition dessen, was unter einer "erheblichen Verspätung" zu verstehen ist. Allerdings dürfte ein mehrmaliger Zahlungsverzug von jeweils 2 bis 3 Tagen als Grund zur fristlosen Kündigung bzw. Räumungsklage noch nicht ausreichen.

Da einige § im Mietrecht 2002 reformiert wurden, ist die Quelle wohl nicht ganz aktuell. Ich denke aber nicht, dass sich dadurch die Rechtssprechung zu dem Thema gravierend geändert hat.


-- Editiert von hamburgerin01 am 16.08.2005 01:01:04

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#5
 Von 
angua
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Dauerauftrag etc. mag es alles geben, jedoch kam es durch einen Wechsel der Arbeitsstelle dazu, dass das Gehalt nicht mehr am Monatsanfang, sondern erst am Monatsende überwiesen wird.

Mit dem Vermieter war dies auch mündlich abgesprochen.

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#6
 Von 
lucas238
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hierzu noch eine kleine Info die ich gefunden habe:

Der Zahlungszeitpunkt
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, müssen Sie am Monatsanfang im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag Ihre Miete bezahlen. Bei Mietverträgen, die vor dem 1.9.2001 geschlossen worden sind, ist die Miete laut Gesetz am Monatsende zu zahlen. Diese Vorschrift gilt für die alten Verträge weiter – wurde jedoch in der Vergangenheit in den Mietverträgen meist schon abweichend geregelt.

Quelle: http://www.mieter-themen.de/article1532.html

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#7
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Zitat:
Mal ganz ehrlich, wenn die Miete immer unpünktlich, aber immer noch im Monat der Fälligkeit kommt, warum ist das ein Problem?


Schon mal drüber nachgedacht das der Vermieter evtl. auch kein Krösus ist und auf die monatlichen Zahlungen genauso angewiesen ist um seine eigenen Verbindlichkeiten zahlen zu können wie Sie auf Ihr Gehalt?
Ich möchte mal Ihr Gesicht sehen wenn Sie ihr Gehalt anstatt am 1. immer erst 2 Wochen später bekommen und Ihr Arbeitgeber Ihnen frech ins Gesicht grinst und meint Sie sollen sich wegen den paar Tagen hin oder her nicht so haben.

Würd ich mal drüber nachdenken !


-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

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