Liebe Leute,
ich habe folgendes (fiktives) (Denk)Problem.
Angenommen ich bin in eine Wohnung eingezogen und habe aus Zeitgründen und Vergesslichkeit(sowas soll es wirklich geben), vergessen zwei Monate hintereinander die Miete zu zahlen. Hierbei wird dem Vermieter eingeräumt fristlos zu kündigigen. Dies wurde vor Versendung der frsitlosen Kündigung durch den Vermieter an mich mitgeteilt. Nach Aufarbeitung meiner Unterlagen stellte sich heraus, dass eine Überweisung an die Vermieter geplatzt ist, die Miete im Folgemonat wurde wie gesagt vergessen:
Meine Frage:
Ich möchte morgen mit dem Vermieter sprechen und die Rückständige Miete sofort und Bar bezahlen
Sowie eine Einzugsermächtigung der Liegenschaftsverwaltung unterschreiben, damit -da ich selten zu Hause bin- mir das nicht wieder passiert.
Ist dann möglich die Kündigung zu umgehen?
Nur zum Verständnis: ich habe weder finanzielle Probleme sondern habe die Mietüberweisung tatsächlich vergessen. Ich möchte beim Vermieter gern Vorsprechen um eine Vertrauensbasis herzustellen und klarzustellen, dass ich die vertraglichen Pflichten, die mir der Mietvertrag zuschreibt in Zukunft absolut fristgerecht und pflichtbewusst einhalten werden.
Habe ich da noch die Möglichkeit aus der Angelegenheit unbeschadet heraus zu kommen?
Beste Grüße und danke
Fristlose Kündigung wg rückständiger Miete?!
12. Januar 2011
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Frage vom 12. Januar 2011 | 20:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung wg rückständiger Miete?!
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2011 | 20:53
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 75x hilfreich)
Eine fristlose Kündigung wg. fehlender Mietzahlung läßt sich durch Begleichung derselben heilen, vorausgesetzt es ist nicht das 2. Mal innerhalb von 2 Jahren.
Ist dir hilfsweise auch fristgerecht gekündigt worden?
eLSe
-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."
#2
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:15
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
es ging darum, dass die fristlose kündigung gerade verschickt wird!
was meint das post über mir konkret?
#4
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:42
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
was bedeutet das dann?
#6
Antwort vom 12. Januar 2011 | 22:52
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 75x hilfreich)
Bei einer fristgerechten Kündigung muß du spätestens zum 30.04.11 ausgezogen sein.....
eLSe
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"...nur dumm Geschwätz..."
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