Fristlose Kundigung. GEHT??

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
tomas123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kundigung. GEHT??

hallo..
ich wohne seit oktober 2011 in eine 2 raum wohnung mit meiner freundin.
nach 2 wochen ploetzlich haben wir kein wasser und keine heizung in der wohnung gehabt obwohl wir die miete fuer oktober bezahlt haben und wir waren angemeldet bei Stadtwerke...dann wussten wir dass der vermieter hat tausende euros schulden bei der stadtwerke also wir sind nicht schuld !! also bleibten wir 2 wochen ohne wasser und ohne heizung und wir wollten nicht ausziehen weil der vermieter wollte kein kaution zurueck bezahlen wenn wir fristlos kundigen..
dann haben wir gedacht..wir bleiben bis januar in der wohnung und danach ziehen wir aus und wir bezahlen keine miete 3 monate ( november dezember januar ) weil kaution ist 3 kalte mieten..(kaution 1000 Euro)
jetzt moechten wir fristlos kundigen weil es gibt
noch andere probleme in der wohnung z.b schimmel feuchtigkeit und heizung ist wieder unterbrochen.
koennen wir in diesem Fall fristlos kundigen ? obwohl unser Mietvertrag befristet bis oktober 2012 ???
was kann am schlimmsten passieren? kann er uns klagen? was machen wir? HILFE !


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1 Antwort
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