Fristlose Wohnungskündigung wegen zwei Mietrückständen

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Wohnungskündigung wegen zwei Mietrückständen

Hallo!

Mein Vater hat diesen Monat die fristlose Kündigung für seine Wohnung erhalten, nachdem er 23 Jahre lang ohne Probleme seine Miete stets pünktlich gezahlt hat. Eine Mahnung vor der Kündigung erfolgte nicht (ist das zwingend erforderlich?)

Zu diesem Mietrückstand kam es, weil mein Vater kein ALG-2 mehr bekommt und Rente beantragen musste.

Der zuständige Sachbearbeiter war aber erst längere Zeit im Urlaub (und der Antrag wurde auch nicht von einem anderen Sachbearbeiter übernommen) und anschliessend wurden seine Unterlagen nicht mehr aufgefunden, so dass er den Rentenantrag nochmals einreichen musste. So kam es zu den Mietrückständen.

Mein Vater hätte auch schon vorher Grundsicherung beantragen können, um die Kündigung zu vermeiden. Da mein Vater aber an chronischen Depressionen leidet, schafft er so alltägliche Dinge aber nicht mehr.

Ich habe jetzt soziale Dienste an seinem Wohnort über den Zustand meines Vaters informiert (auch rechtlichen Vormund usw. eingeleitet) und auch Grundsicherung beantragt und kümmere mich auch schon um die Wohnungssuche, was aber nicht so einfach ist, da das Wohnungsangebot nicht gerade sehr üppig ist.

Jetzt drei Fragen:

1. Wenn mein Vater mangels Wohnangebots nicht bis zum Ende des Monats ausgezogen ist, dann wird ja wohl Räumungsklage eingereicht werden. Wie lange dauert so eine Räumungsklage im Durchschnitt? Also, wie lange hat man als Mieter dann noch "Luft"?

2. Darf der Vermieter meinem Vater, wenn er nicht Ende des Monats auszieht, Strom und Wasser abstellen?

3. Wie lange hat man Zeit, durch Mietnachzahlung die Kündigung wieder abzuwenden?

Danke vorab für Antworten.

P.S.: Ich wohne von meinem Vater 500 KM entfernt, so dass sich das Klären seiner Angelegenheiten sehr schwierig gestaltet.

-- Editiert von DaWoop am 16.09.2020 17:39

-- Editiert von DaWoop am 16.09.2020 17:41

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Wurden die Mieten zwischenzeitlich beglichen? Wenn nicht, dann sollte das UMGEHEND!! passieren, da musst du halt Urlaub nehmen und hin um mit ihm die Behördengänge zu erledigen.

Dein Vater sollte dringend einen Anwalt aufsuchen, vorher bei Gericht vorbei und einen Beratungsschein beantragen.

Er muss nicht sofort ausziehen, da wird auch kein Wasser oder Strom abgestellt.

Parallel sofort Kontakt mit dem VM aufnehmen, telefonisch und schriftlich (richtig schriftlich mit Brief) und mitteilen, warum die Miete verzögert kommt. Ist wichtig, falls es doch zu einem Verfahren kommt.

-- Editiert von Solan196 am 16.09.2020 18:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1.: Eine Räumungsklage dauert mehrere Monate

zu 2.: Nein

zu 3.: 2 Monate nach Rechtshängigkeit der Klage, also nach Zustellung der Klageschrift.

Wenn Dein Vater nach der Bewilligung der Rente die offenen Mieten komplett nachzahlt, dann wird die fristlose Kündigung unwirksam.

Hat er auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung erhalten? Die könnte dann mangels schuldhaftem Verhalten ebenfalls unwirksam werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):


Hat er auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung erhalten? Die könnte dann mangels schuldhaftem Verhalten ebenfalls unwirksam werden.


Danke!

Nein. Er hat nur die fristlose Kündigung erhalten. Was bedeutet "mangels schuldhaftem Verhalten"? Dass ihn keine Schuld trifft, wenn die Rentenversicherung nicht zahlt? Dann könnte man ihm doch aber vorhalten, dass er zeitig hätte Grundsicherung beantragen sollen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wurden die Mieten zwischenzeitlich beglichen? Wenn nicht, dann sollte das UMGEHEND!! passieren, da musst du halt Urlaub nehmen und hin um mit ihm die Behördengänge zu erledigen.

Dein Vater sollte dringend einen Anwalt aufsuchen, vorher bei Gericht vorbei und einen Beratungsschein beantragen.

Er muss nicht sofort ausziehen, da wird auch kein Wasser oder Strom abgestellt.

Parallel sofort Kontakt mit dem VM aufnehmen, telefonisch und schriftlich (richtig schriftlich mit Brief) und mitteilen, warum die Miete verzögert kommt. Ist wichtig, falls es doch zu einem Verfahren kommt.

-- Editiert von Solan196 am 16.09.2020 18:02


Danke!

Nein, die Mieten wurden noch nicht beglichen.

Also werde ich gleich ein Einschreiben auf den Weg bringen, in dem ich, in Vertretung für meinen Vater (geht das eigentlich?), die Sachlage erkläre.

Und Anwalt werde ich dann auch auf den Weg bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von DaWoop):
Zu diesem Mietrückstand kam es, weil mein Vater kein ALG-2 mehr bekommt und Rente beantragen musste.


Ich gehe davon aus, dass die Rente auch bewilligt wird. Unter diesen Umständen stehen ihm die Rentenbezüge ab Antragstellung zu und werden
mit dem Bewilligungsbescheid nachgezaht, so dass der Betrag für die rück-
ständige Miete allemal ausreicht. Dies dem Vermieter evtl. dem Anwalt mit-
teilen.
Bei so langer Mietzeit hat Ihr Vater duchaus Kredit beim VM, könnte man meinen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von DaWoop):

Bei so langer Mietzeit hat Ihr Vater duchaus Kredit beim VM, könnte man meinen.


Danke! Nee...Kredit gibt es leider keinen beim VM....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von DaWoop):
Also werde ich gleich ein Einschreiben auf den Weg bringen, in dem ich, in Vertretung für meinen Vater (geht das eigentlich?), die Sachlage erkläre.

Zeitverschwendung. Das wird den VM nicht interessieren und muss ihn auch nicht interessieren.

Hilfreicher wäre es Fakten zu schaffen wenn man finanziell dazu in der Lage ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Ich denke nicht, dass das Inkenntnissetzen des VM Zeitverschwendung ist. Sollte er vor Gericht ziehen würde sich der Mieter vorwerfen lassen können (müssen), dass er den VM nicht informiert hat warum die Gelder verzögert kommen. Außerdem gehört so etwas meiner Meinung nach zu einem ordentlichen Vertragsverhältnis dazu, dass man den Vertragspartner von derlei Dingen in Kenntnis setzt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3545 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von DaWoop):
Nein, die Mieten wurden noch nicht beglichen.

Also werde ich gleich ein Einschreiben auf den Weg bringen, in dem ich, in Vertretung für meinen Vater (geht das eigentlich?), die Sachlage erkläre.


Die offenen Mieten überweisen wären vorrangig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von DaWoop):
Nein, die Mieten wurden noch nicht beglichen.

Also werde ich gleich ein Einschreiben auf den Weg bringen, in dem ich, in Vertretung für meinen Vater (geht das eigentlich?), die Sachlage erkläre.


Dem Einschreiben eine Vollmacht Deines Vaters beilegen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen