Fristlose kündigung bei Untermietvertag

16. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
nadine K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose kündigung bei Untermietvertag

Wer kann mir helfen. Bewohne eine Remise(kleines Nebenhaus,einzestehend) über einen Untermietvertrag, meine Vermieter haben einen Teil des Haupthauses und die Remise angemietet. Zu Beginn letzten Winter zeigten sich Schimmel und Wassereintritt am Dach, meldete dies sofort meinen Vermietern, diese leiteten die Eigabe weiter-keine Reaktion.Veranlasste Untersuchung vom Gesundheitsamt(Bestatigung des Schimmels und dessen gesundheitl. Gefahr) , anschliesend Minderung- keine Reaktion.
Zu guter letzt kündigte ich eine Mietrückhaltung an,welche bei Behebung der Mängel zurückerstattet würde, des weiteren behielt ich mir das Recht auf fristlose Kündigung vor, falls die Mängel in angemessener Zeit nicht behoben würden.
Nun kündigten meine Vermieter den Mietvertrag über diese Remise bei dem Eigentümer sowie auch mir aufgrund der oben genannten Mängel fristlos.
Wie sieht das rechtlich aus? Haben meine Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung ?
Kann ich einen Schadensersatz fordern aufgrund der entstehenden Umzugskosten, bzw. eventuelle Maklergebühren?
Ich bin über jede Hilfe dankbar, bin selbst etwas ratlos,

Danke schonmal im vorraus für jede Hilfe,

Nadine




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Hallo Nadine,

1. Kann dein Vermieter euch nicht kündigen.
Urteil:
Wirksamkeitsvoraussetzung der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist die Angabe des wichtigen Grundes im Kündigungsschreiben. Der betroffene Mieter muss die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind (AG Wedding 8 a C 26/02 WM 2002, 372).


Ihr habt die Mängel angezeigt und
normalerweise hätte sich der Verm. um die Mängelbeseitigung kümmern müssen.

2.Jetzt hast du geschrieben, das du die Miete zurückhalten willst. Ich hoffe , das du das nicht getan hast...du hast zwar das Recht, die Miete zu kürzen, darfst aber unter diesen Umständen die Miete nicht ganz einbehalten.

Hast du sie aber für 2 Monate ganz einbehalten, kann er euch kündigen.

Hier mal ein Link bezügl. fristlose KG Mieter:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Frist.htm.ver3.html

Und jetzt fristlose KG Vermieter:

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Kuend.htm.ver3.html

Um nochmal auf deine Frage zurückzukommen,
dein VM kann euch nicht kündigen. Er hat dafür zu Sorgen, das Schimmel etc beseitigt wird. Macht er das nicht, könnt ihr die Miete kündigen.
Prüfe nocheinmal, warum euch der VM gekündigt hat. Sieh dir die Links an. Wenn du noch fragen hast, schreib nochmal.

P.s. hier nochmal ein paar Link die helfen können:
http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2001/0501/stichwort_body.html

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=726

http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=4

Viel Glück

;)

-----------------
"Smile for a better Day...."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadine K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die tips, ich weiß aber nicht,ob richtig verstanden wurde, das meine Vermieter bei ihrem Vermieter den Mietvertrag über das von mir untergemietete Objekt fristlos gekündigt haben,und somit auch mir.Und dies ist somit der Grund der fristlosen Kündigung gegenüber mir.Deren Kündigungsgrund gegenüber des Vermieters ist der Schimmel und das Versäumen der Beseitigung.

Nadine

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