Hallo,
wir haben unsere Wohnung zum 31.03.09 gekündigt.
In der Kündigung haben wir unsere Vermieterin gebeten evtl. Wohnungsbesichtigungen rechtzeitig mit uns abzusprechen bzw. sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.
Damit wollten wir sicher gehen dass sie nicht einfach uneingeladen vor der Tür steht was sonst immer der fall bei ihr ist.
Jetzt meine frage:
Wie schauen da die Fristen aus?
Also wie lange vorher muss sie einen Termin ankündigen?
Dazu muss ich sagen, wir wollen sie nicht verärgern (auch wenn sie es verdient hätte) nur sind wir beruflich sehr eingespannt und müssen solche Termine richtig planen (auch am Wochenende)
Danke
Knoxi
-- Editiert von Knoxi am 30.12.2008 18:58
Fristsetzung bei Wohnungsbesichtigungen?!
30. Dezember 2008
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Frage vom 30. Dezember 2008 | 19:00
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 76x hilfreich)
Fristsetzung bei Wohnungsbesichtigungen?!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2008 | 19:34
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 281x hilfreich)
"gesetzliche Fristen" gibt es meiner Meinung nach nicht.
Unter der Woche sollten eine Vorwarnzeit von 1-3 Tagen (Besichtigung am Abend) ok sein.
Wochenenden sollten mind. 1 Woche vorher vereinbart werden.
Der VM / die VM`ìn hat ja auch ein Interesse an der Koordination also z.B. am Samstag halt mal u.Umständen 3 Termine im 20 - Minuten Takt von 10 bis 11 Uhr vormittags.....................
In der Regel steht auch in den Mietverträgen zu diesem Thema was, dann gilt dies !!!
MFG
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