Fristverlängerung durch Mietaufhebevertrag nach zugesandter Eigenbedarfskündigung

8. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
MikeElEx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristverlängerung durch Mietaufhebevertrag nach zugesandter Eigenbedarfskündigung

Guten Tag zusammen,

vor kurzem habe ich mich hier bereits vorsorglich bzgl. der weiteren Vorgehensweise erkunden wollen, falls meine Mieterin nicht innerhalb der Frist die betroffene Wohnung räumt, da die Kommunikation nicht ideal verlief. Die Anfang 2023 erworbene Wohnung mit Mietverhältnis benötige ich wegen Eigenbedarf.
Da mir hier schnell und gut weitergeholfen wurde, habe ich eine andere Frage zu diesem Fall:

Der erst seit knapp 2 Jahren bestehende Mietvertrag für die Wohnung wurde Mitte Juni 2023 - unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen - zum 01.10.2023 von mir gekündigt.
Nun ist es so, dass meine Mieterin auf mich zugekommen ist und darum gebeten hat, die Frist zu verlängern, da sie in der Zwischenzeit eine neue Bleibe gefunden hat, diese jedoch erst ab Mitte Oktober beziehen kann.

Da ich Ihre derzeitige Situation nachvollziehen kann und ab 01.10.2023 nicht obdachlos bin, bin ich gerne auch kompromissbereit. Jetzt stellt sich mir nur die Frage wie am besten vorzugehen ist.

Ist es sinnvoll kurzfristig einen Mietaufhebevertrag aufzusetzen, in dem begründet ist, warum die Eigenbedarfskündigung aufgehoben wird und an welchem Datum nun der neue Auszugstermin ist?
Es geht um lediglich 2 - 4 Wochen, die vor Einreichung der Eigenbedarfskündigung leider nicht absehbar waren.
Einen neuen sehr kurz befristeten Mietvertrag aufzusetzen, scheint mir aufwändiger als ein Mietaufhebevertrag. Zudem weiß ich nicht, ob ein so kurzer Mietvertrag rechtmäßig wäre.

Viele Grüße
Mike


-- Editiert von User am 8. September 2023 15:24

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14223x hilfreich)

Ich würde in einen schriftlichen Vertrag aufnehmen, dass Einigkeit über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung besteht (das sichert Dich ab), dass eine Räumungsfrist bis zum ...... eingeräumt wird, eine Verlängerung der Frist nicht möglich ist und man sich bei erfolglosem Ablauf der Frist auch sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen unterwirft. Dass die Nutzungsentschädigung in der jetzigen Höhe auch für diesen Zeitraum zu zahlen ist. Über die Unterwerfungsklausel kann man zwar trefflich streiten, ist mehr ein moralischer Druck; wichtig ist, dass die Eigenbedarfskündigung aus jedwedem (gerichtlichen) Streit raus ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeElEx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
schriftlichen Vertrag aufnehmen, dass Einigkeit über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung besteht (das sichert Dich ab), dass eine Räumungsfrist bis zum ...... eingeräumt wird, eine Verlängerung der Frist nicht möglich ist und man sich bei erfolglosem Ablauf der Frist auch sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen unterwirft. Dass die Nutzungsentschädigung in der jetzigen Höhe auch für diesen Zeitraum zu zahlen ist.


Danke für die schnelle Rückmeldung.
Wäre der folgende Entwurf ausreichend?


Eigenbedarfskündigung und Räumungsvereinbarung

Vertragsparteien:

Vermieter: [Name]
Mieter: [Name des Mieters]

Datum: [Datum des Vertragsabschlusses]

1. Einleitung

Die Parteien, der Vermieter und der Mieter, haben eine Einigung über die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung getroffen, die dem Mieter am [Datum der Kündigung] zugestellt wurde.

2. Räumungsfrist

Die Parteien vereinbaren hiermit, dass dem Mieter eine Räumungsfrist bis zum XX.10.2023 gewährt wird. Beide Parteien sind sich einig, dass eine Verlängerung dieser Frist nicht möglich ist.

3. Vollstreckungsmaßnahmen

Sollte die Räumungsfrist am XX.10.2023 ergebnislos verstreichen, verpflichtet sich der Mieter, sofortige Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vermieter zu akzeptieren, um das Mietobjekt zu räumen.

4. Nutzungsentschädigung

Der Mieter ist verpflichtet, die Nutzungsentschädigung in der derzeitigen Höhe für den Zeitraum bis zum XX.10.2023 weiterhin pünktlich und wie bisher vereinbart zu zahlen.

5. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag stellt die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

Unterschriften:

[Vermieter]

[Vermietername (gedruckt)] [Datum]

[Mieter]

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14223x hilfreich)

Du, ich mach hier keine individuelle Rechtsberatung, weder unentgeltlich noch für Geld. Ich helfe im allgemeinen Erfahrungsaustausch. Bitte hab Verständnis für diese Haltung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 469x hilfreich)

Individuelle Rechtsberatung ist hier auch ganz schlicht nicht erlaubt - daher geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.