Früher ausziehen oder kündigungsfrist einhalten?

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gargoyle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Früher ausziehen oder kündigungsfrist einhalten?

Hallo! Ich brauche Hilfe! Zu folgender Situation hätte ich gerne Klarheit. Mein Freund ist Untermieter und die Hauptmieterin hat ihrer Mietvertrag gekündigt mit Einhaltung von 3 Monate Frist, also zum 31.03.2019. Im Vertrag meines Freundes (Untermietvertrag) steht, dass Untermietvertrag wird auch automatisch zur dieselbe Zeit beendet. Also, die Frage ist folgende: muss er auch diese 3-monatiger Kündigungsfrist einhalten, obwohl das war nicht seiner Entscheidung Mietvertrag zu beenden, oder darf er ein Monat früher ausziehen, im April. Das Problem ist, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat und der neue Vermieter will, dass er Ende April dorthin einzieht. Also natürlich will mein Freund nicht ein Monat für zwei Wohnungen die Miete bezahlen. Ist es überhaupt möglich dies zu vermeiden?
Viel Dank im Voraus für ihre Beratung!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Verstehe ich nicht, wenn doch der Hauptmieter zum 31.03. gekündigt hat ... ?

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#2
 Von 
Gargoyle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich nicht, wenn doch der Hauptmieter zum 31.03. gekündigt hat ... ?


Der Hauptmieter hat den Vertrag gekündigt und es gilt bis 31.03. Kündigungsfrist. Also, Sie hat im April gekündigt. Die Frage ist ob Mein Freund auch als Untermieter diese Frist einhalten muss oder er kann doch früher ausziehen, weil das war nicht seiner Entscheidung den Vertrag zu kündigen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Der Hauptmieter hat den Vertrag gekündigt und es gilt bis 31.03. Kündigungsfrist.


Dann muss die Wohnung doch morgen, spätestens Montag vormittag geräumt an den Vermieter übergeben werden. Die Frage ist daher unverständlich.

Zitat:
Sie hat im April gekündigt.


Wie geht das denn? Wir haben heute den 30.03., also März. Oder ist hier der April 2018 gemeint, jedoch macht dann die ganze Frage keinen Sinn.

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#4
 Von 
Gargoyle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh mein Gott! Ich habe einen Fehler gemacht... 30.05, also Mai. Entschuldigung!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Gargoyle123):
darf er ein Monat früher ausziehen, im April.

Ausziehen darf er jederzeit. Nur entbindet ein Auszug ja nicht von der Pflicht zur Mietzahlung.



Zitat (von Gargoyle123):
Also natürlich will mein Freund nicht ein Monat für zwei Wohnungen die Miete bezahlen. Ist es überhaupt möglich dies zu vermeiden?

Klar. Seine Vermieterin muss dem zustimmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ist das Mietobjekt möbliert?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gargoyle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ist das Mietobjekt möbliert?


Das Mietobjekt ist möbliert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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