Hallo! Ich brauche Hilfe! Zu folgender Situation hätte ich gerne Klarheit. Mein Freund ist Untermieter und die Hauptmieterin hat ihrer Mietvertrag gekündigt mit Einhaltung von 3 Monate Frist, also zum 31.03.2019. Im Vertrag meines Freundes (Untermietvertrag) steht, dass Untermietvertrag wird auch automatisch zur dieselbe Zeit beendet. Also, die Frage ist folgende: muss er auch diese 3-monatiger Kündigungsfrist einhalten, obwohl das war nicht seiner Entscheidung Mietvertrag zu beenden, oder darf er ein Monat früher ausziehen, im April. Das Problem ist, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat und der neue Vermieter will, dass er Ende April dorthin einzieht. Also natürlich will mein Freund nicht ein Monat für zwei Wohnungen die Miete
bezahlen. Ist es überhaupt möglich dies zu vermeiden?
Viel Dank im Voraus für ihre Beratung!
Früher ausziehen oder kündigungsfrist einhalten?
30. März 2019
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Frage vom 30. März 2019 | 21:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Früher ausziehen oder kündigungsfrist einhalten?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. März 2019 | 21:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Verstehe ich nicht, wenn doch der Hauptmieter zum 31.03. gekündigt hat ... ?
#2
Antwort vom 30. März 2019 | 21:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Verstehe ich nicht, wenn doch der Hauptmieter zum 31.03. gekündigt hat ... ?
Der Hauptmieter hat den Vertrag gekündigt und es gilt bis 31.03. Kündigungsfrist. Also, Sie hat im April gekündigt. Die Frage ist ob Mein Freund auch als Untermieter diese Frist einhalten muss oder er kann doch früher ausziehen, weil das war nicht seiner Entscheidung den Vertrag zu kündigen.
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#3
Antwort vom 30. März 2019 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Der Hauptmieter hat den Vertrag gekündigt und es gilt bis 31.03. Kündigungsfrist.
Dann muss die Wohnung doch morgen, spätestens Montag vormittag geräumt an den Vermieter übergeben werden. Die Frage ist daher unverständlich.
Zitat:Sie hat im April gekündigt.
Wie geht das denn? Wir haben heute den 30.03., also März. Oder ist hier der April 2018 gemeint, jedoch macht dann die ganze Frage keinen Sinn.
#4
Antwort vom 30. März 2019 | 22:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh mein Gott! Ich habe einen Fehler gemacht... 30.05, also Mai. Entschuldigung!
#5
Antwort vom 31. März 2019 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zitatdarf er ein Monat früher ausziehen, im April. :
Ausziehen darf er jederzeit. Nur entbindet ein Auszug ja nicht von der Pflicht zur Mietzahlung.
ZitatAlso natürlich will mein Freund nicht ein Monat für zwei Wohnungen die Miete bezahlen. Ist es überhaupt möglich dies zu vermeiden? :
Klar. Seine Vermieterin muss dem zustimmen.
#6
Antwort vom 31. März 2019 | 08:35
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Ist das Mietobjekt möbliert?
#7
Antwort vom 31. März 2019 | 15:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ist das Mietobjekt möbliert?
Das Mietobjekt ist möbliert.
#8
Antwort vom 31. März 2019 | 19:00
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Dann würde mE § 549 Abs.2 Nr.2 BGB
greifen.
Kommt hier ja öfter mal als Thema hoch
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Kuendigungsfrist-bei-moeblierter-Wohnung-__f495348.html
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