Für Hausflur Miete bezahlen?

19. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 74x hilfreich)
Für Hausflur Miete bezahlen?

Hallo, Frage an die Fachleute:
ich wohne zur Miete in einem alten Fachwerkhaus, 3 Stockwerke, drei Parteien, ich in der mittigen 1. Etage
Obwohl meine Wohnung ein Badezimmer hat, gibt es noch aus uralter Zeit einen kleinen Toilettenraum, außerhalb der Wohnung über Hausflur / Treppenhaus zu erreichen. Dieser gehört zu meiner Wohnung, wird als Gäste-WC benutzt.
Der Hausflur führt zu meiner Wohnung und weiter über eine Treppe in die obere Wohnung, allerdings ist deren Wohnungstür auf meinem Stockwerk, die Treppe nach oben ist also sozusagen privat.
Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.
Ist das rechtens, weil ich den Flur ja nicht für mich alleine nutzen kann, denn mein oberer Nachbar benutzt ihn ja auch?
Danke vorab und schönen Restsonntag!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 2076x hilfreich)

Am besten mal den Vermieter fragen. Oder hier noch weitere Details hinzufügen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10828 Beiträge, 4756x hilfreich)

Nach Wohnflächenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html) gehört ein Gemeinschaftsflur nicht zur Wohnfläche. Mag sein, dass bei einem alten Haus eine andere Berechnung der Wohnfläche herangezogen wird. Einen Gemeinschaftsflur voll in die Wohnfläche hineinzurechnen, erscheint mir aber definitiv falsch.

Fraglich ist, ob das für dich nun irgendwelche Folgen hat. Wenn du das wirklich herausfinden willst, dann sehe ich drei relevante Fragen:

1) Was steht genau zur Wohnfläche im Mietvertrag?
2) Gibt es bei dir eine Mietpreisbremse?
3) Wird die Wohnfläche als Umlagemaßstab bei den Nebenkosten verwendet?

Je nach Antwort müsste man dann diskutieren, wie die Wohnfläche denn nun wirklich zu berechnen ist und wie die ortsübliche Vergleichsmiete ausschaut.

PS: Wird der Gemeinschaftsflur beheizt oder beleuchtet? Wenn ja, dann muss man sich anschauen, wer die Kosten dafür trägt. Hoffentlich nicht alleine der Wohnungsmieter, dem diese Fläche offenbar zugeschlagen wurde.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40230 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von idolf):
gibt es noch aus uralter Zeit einen kleinen Toilettenraum, außerhalb der Wohnung über Hausflur / Treppenhaus zu erreichen. Dieser gehört zu meiner Wohnung, wird als Gäste-WC benutzt.
Oft genannt als Clo auf halber Treppe. Früher oft das einzige Örtchen, heute *komfortabel* für Gäste. Um dorthin zu kommen, muss man *übern Flur*. Durchaus denkbar, dass ein Anteil des Hausflurs zu deiner Wohnung/ deiner Wohnfläche gehört.
Zitat (von idolf):
Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.
Wie viele m² des gesamten Hausflurs/Treppenhauses werden zu deiner Wohnfläche gezählt? Woran hast du das erkannt ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.

Der Flur ist also explizit mit der Anzahl der m² des Flurs im Mietvertrag genannt?



Zitat (von Anami):
Wie viele m² des gesamten Hausflurs/Treppenhauses werden zu deiner Wohnfläche gezählt?

Offenbar alle ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40230 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Offenbar alle ...
Da kämen in einem 3FH mit 3 Etagen etliche m² für Hausflur/Treppenhaus zusammen. Seltsam, dass sich @idolf bisher noch nicht über seine *große Wohnung* gewundert hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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