Hallo, Frage an die Fachleute:
ich wohne zur Miete in einem alten Fachwerkhaus, 3 Stockwerke, drei Parteien, ich in der mittigen 1. Etage
Obwohl meine Wohnung ein Badezimmer hat, gibt es noch aus uralter Zeit einen kleinen Toilettenraum, außerhalb der Wohnung über Hausflur / Treppenhaus zu erreichen. Dieser gehört zu meiner Wohnung, wird als Gäste-WC benutzt.
Der Hausflur führt zu meiner Wohnung und weiter über eine Treppe in die obere Wohnung, allerdings ist deren Wohnungstür auf meinem Stockwerk, die Treppe nach oben ist also sozusagen privat.
Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.
Ist das rechtens, weil ich den Flur ja nicht für mich alleine nutzen kann, denn mein oberer Nachbar benutzt ihn ja auch?
Danke vorab und schönen Restsonntag!
Für Hausflur Miete bezahlen?
Am besten mal den Vermieter fragen. Oder hier noch weitere Details hinzufügen.
Nach Wohnflächenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html) gehört ein Gemeinschaftsflur nicht zur Wohnfläche. Mag sein, dass bei einem alten Haus eine andere Berechnung der Wohnfläche herangezogen wird. Einen Gemeinschaftsflur voll in die Wohnfläche hineinzurechnen, erscheint mir aber definitiv falsch.
Fraglich ist, ob das für dich nun irgendwelche Folgen hat. Wenn du das wirklich herausfinden willst, dann sehe ich drei relevante Fragen:
1) Was steht genau zur Wohnfläche im Mietvertrag?
2) Gibt es bei dir eine Mietpreisbremse?
3) Wird die Wohnfläche als Umlagemaßstab bei den Nebenkosten verwendet?
Je nach Antwort müsste man dann diskutieren, wie die Wohnfläche denn nun wirklich zu berechnen ist und wie die ortsübliche Vergleichsmiete ausschaut.
PS: Wird der Gemeinschaftsflur beheizt oder beleuchtet? Wenn ja, dann muss man sich anschauen, wer die Kosten dafür trägt. Hoffentlich nicht alleine der Wohnungsmieter, dem diese Fläche offenbar zugeschlagen wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Oft genannt als Clo auf halber Treppe. Früher oft das einzige Örtchen, heute *komfortabel* für Gäste. Um dorthin zu kommen, muss man *übern Flur*. Durchaus denkbar, dass ein Anteil des Hausflurs zu deiner Wohnung/ deiner Wohnfläche gehört.Zitat :gibt es noch aus uralter Zeit einen kleinen Toilettenraum, außerhalb der Wohnung über Hausflur / Treppenhaus zu erreichen. Dieser gehört zu meiner Wohnung, wird als Gäste-WC benutzt.
Wie viele m² des gesamten Hausflurs/Treppenhauses werden zu deiner Wohnfläche gezählt? Woran hast du das erkannt ?Zitat :Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.
Zitat :Jetzt schaue ich gerade in meinen Mietvertrag und stelle fest, dass die m² des Flurs zu meiner Wohnung geschlagen werden, ich also dafür auch Miete bezahle.
Der Flur ist also explizit mit der Anzahl der m² des Flurs im Mietvertrag genannt?
Zitat :Wie viele m² des gesamten Hausflurs/Treppenhauses werden zu deiner Wohnfläche gezählt?
Offenbar alle ...
Da kämen in einem 3FH mit 3 Etagen etliche m² für Hausflur/Treppenhaus zusammen. Seltsam, dass sich @idolf bisher noch nicht über seine *große Wohnung* gewundert hat.Zitat :Offenbar alle ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
22 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
18 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten