Fürchterlicher Gestank

31. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
BADwolf1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fürchterlicher Gestank

Hallo,
aus der Waschküche in einem Mietshaus dringt bereits seit längerem ein unangenehmer Geruch. In der Waschküche kommt das Wasser aus den Abflussrohren wieder zurück und verteilt sich auf dem Boden. Vor 2 Wochen haben wir bereits unseren Vermiteter via E-Mail hierrüber informiert. Der Vermieter hat die Handwerker Firma zur Sichtung und aufnahme vorbeigeschickt. Hierbei ist es dann auch geblieben. Seit wenigen Tagen ist der Gestank zunehmend und es liegen auch Küchenabfälle (Nudeln) und auch Fäkalien auf dem Boden. Der Gestank verteilt sich im ganzen Haus.

- Ab wann sind wir als Mieter berechtigt hier auf die Kosten des Vermieters einen Notdienst zu rufen?
- Ist es ggf. Möglich erinen unabhängigen Zeugen (Ordnungsbehörde) zu rufen der den Gestank Protokolliert und bezeugen kann?
-- Der Vermieter selbst (eine Immonbiliengesellschaft aus Mannheim) haben wir bereits mehrfach angerufen. Natürlich haben wir heute ganztägig nur einen Anrufbeantzworter gehört
- bis 12:30 hinterlassen sie eine Rückrufbitte
- ab 12:30 Außerhalb der Arbeitszeit

Wäre schön wenn hier jemand helfen könnte. Der Geruch zieht allmählich selbst inm die Wohnungen. Wir sind bereits auch am Überlegen Zeitweise woanders zu Wohnen da es unerträglich geworden ist.


-- Editiert von BADwolf1982 am 31.12.2019 13:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Man könnte auch mal rumfragen, wer denn da mit Nudeln den Abfluss verstopft hat ...

Also: was sagt denn die Handwerkerfirma? Wenn der Vermieter die schon beauftragt hat, sie aber noch keine Zeit gefunden haben, könntet ihr eventuell auf euren Kosten sitzenbleiben.
Ich kann aus der Sachverhaltsschilderung nämlich nicht die Notwendigkeit eines Noteinsatzes erkennen. Die Waschküche ist nicht nutzbar und es stinkt: o.k., das ist alles sehr lästig. Aber auch als Betroffener hat man eine Schadensminderungspflicht: mit wenig Malerabdeckfolie und Kreppband könnte man die Tür so weit abdichten dass der Gestank im Raum bleibt und furs Waschen muss man dann halt umständlich wo anders hin.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von BADwolf1982):
Seit wenigen Tagen ist der Gestank zunehmend und es liegen auch Küchenabfälle (Nudeln) und auch Fäkalien auf dem Boden. Der Gestank verteilt sich im ganzen Haus.

- Ab wann sind wir als Mieter berechtigt hier auf die Kosten des Vermieters einen Notdienst zu rufen?
- Ist es ggf. Möglich erinen unabhängigen Zeugen (Ordnungsbehörde) zu rufen der den Gestank Protokolliert und bezeugen kann?


Offensichtlich wurden die Küchenabfälle durch's WC entsorgt, Nudeln rutschen da noch durch und härtere Reste verstopfen den Abfluss. Na prima. Hoffentlich kann man den Verursacher ausmachen und den dann zur Kasse bitten.

Notdienst, wie schon zuvor geschrieben, steht nicht an, und die Ordnungsbehörde als Zeuge wäre wohl auch übertrieben, die Kosten hierfür zahlt vorerst der Auftraggeber.

Sollte der Vermieter nach Mängelanzeige und Fristsetzung nicht tätig werden können Mieter selbst die Mängelbeseitigung in Auftrag geben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BADwolf1982
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Man könnte auch mal rumfragen, wer denn da mit Nudeln den Abfluss verstopft hat ...

Also: was sagt denn die Handwerkerfirma? Wenn der Vermieter die schon beauftragt hat, sie aber noch keine Zeit gefunden haben, könntet ihr eventuell auf euren Kosten sitzenbleiben.
Ich kann aus der Sachverhaltsschilderung nämlich nicht die Notwendigkeit eines Noteinsatzes erkennen. Die Waschküche ist nicht nutzbar und es stinkt: o.k., das ist alles sehr lästig. Aber auch als Betroffener hat man eine Schadensminderungspflicht: mit wenig Malerabdeckfolie und Kreppband könnte man die Tür so weit abdichten dass der Gestank im Raum bleibt und furs Waschen muss man dann halt umständlich wo anders hin.


Die handwerkerfirma wartet nun auf einen Auftrag des Vermieters. Die Fotos wurden dem Sachbearbeiter der Vermieterfirma zu Verfügung gestellt.

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