Fußboden

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juliane S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußboden

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe folgende Frage:

Wir sind vor vier Jahren in unsere nach Karlsruhe gezogen, in der Annahme, dass der Fußboden zur Wohnung gehört. Erst bei der Übergabe (Vertrag wurde vorher unterzeichnet) teilte die Vermieterin meinem Freund mit, dass die Fußböden nicht ihr sondern dem Vormieter gehörten. Da der LKW mit den Möbeln bereits auf der Straße stand, war er gezwungen ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen in dem stand, dass er die Fußböden vom Vormieter übernimmt. Da der Boden stark beschädigt war (Korkfliesen lösten sich vom Boden), erhielten wir noch eine kleine Dose Kleber umd die Fliesen wieder festzukleben.
Nach einigen Monaten und mehreren "Klebenachmittagen" haben wir uns damals entschieden den Boden auszutauschen und Parkett in die drei Räume und den Flur gelegt.

Jetzt die Fragen: War dieses Vorgehen unserer Vermieterin rechtens oder wäre sie für den Austausch zuständig gewesen, da vor Vertragsabschluss nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Boden nicht Bestandteil der Wohnung ist?

Wir werden im Laufe dieser Woche ausziehen und sollen jetzt sämtliche Böden unserer Vormieter (auch in der Küche) entfernen.

Wären wir durch dieses Übergabeprotokoll nur zum Entfernen des Bodens unseres eigentlichen Vormieters verpflichtet oder auch für die Entfernung der verschiedenen Böden, die darunter liegen?

Mit freundlichen Grüßen

Juliane S.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Juliane,

sollen jetzt sämtliche Böden unserer Vormieter (auch in der Küche) entfernen.

Verstehe ich nicht ganz; so wie Du das geschildert hast, liegt doch nur noch in der Küche ein Boden des Vormieters.


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#2
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Wären wir durch dieses Übergabeprotokoll nur zum Entfernen des Bodens unseres eigentlichen Vormieters verpflichtet oder auch für die Entfernung der verschiedenen Böden, die darunter liegen?...

Wenn das (lediglich) in der beschriebenen Weise im Übergabeprotokoll steht, weder, noch.

M.E. erzielt die Formulierung im Übergabeprotokoll keinerlei Wirkung.

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#3
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Es sind nicht mehr die Bodenbeläge deines Vormieters, sondern Deine.
Erkläre doch mal welche verschiedenen Beläge noch darunter liegen...

Das ist Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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