Fußbodenbelag erneuern

22. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444049-38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fußbodenbelag erneuern

Hallo,

wer muss in einer Mietwohnung den Fußboden erneuern? Vermieter oder Mieter? Grund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren. Als die Wohnung übernommen wurde war gar kein Belag drin. Eine Schönheitsreparaturklausel gibt es im Mietvertrag nicht.

Viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb444049-38):
Grund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren. Als die Wohnung übernommen wurde war gar kein Belag drin.


Wer hat den Belag vor 12 Jahren reingelegt? Dem gehört er und der muss ihn auch erneuern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb444049-38):
Eine Schönheitsreparaturklausel gibt es im Mietvertrag nicht.

Bodenbeläge gehören auch nicht zu den Schönheitsreparaturen. Diese Arbeiten beschreiben das Streichen von Wänden, Türen &Co.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fb444049-38):
Grund ist normale Abnutzung nach 12 Jahren.

Was ist denn das für ein Fußboden der nach 12 Jahren normaler Abnutzung schon abgenutzt ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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