In meiner neuen Wohnung, die im Erdgeschoss liegt, gibt es keinen Fussboden bzw. nur Spanplatten. Ich müsste selbst Teppichboden oder Laminat oder Fließesstrich legen lassen. Ist es rechtlich zulässig, dass eine Wohnung in diesem Zustand vermietet wird?
Fußbodenbelag - ist so ein Zustand der Wohnung rechtlich zulässig?
13. Juli 2004
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Frage vom 13. Juli 2004 | 10:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußbodenbelag - ist so ein Zustand der Wohnung rechtlich zulässig?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2004 | 11:46
Von
Status: Praktikant (807 Beiträge, 216x hilfreich)
klar kann man sowas vermieten aber der vermieter sollte sich an den kosten beteiligen ansonsten drohst du ihm damit, dass du deinen "klick-laminat" beim auszug mitnimmst ....
#2
Antwort vom 13. Juli 2004 | 11:51
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo casa,
das ist rechtlich zulässig. Dein Vermieter möchte die Wohnung bestimmt wieder im "Rohzustand" haben, das gilt insbesondere wenn nichts anderes vereinbart ist.
Grüße
tomtom
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#3
Antwort vom 13. Juli 2004 | 21:12
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Was, bitteschön, steht denn im Mietvertrag? Ist die Vermietung ohne Fußbodenbelag dort vereinbart? Was sagt das Übergabeprotokoll?
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"Viele Grüße
Klaus"
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