Fußbodenerneuerung / Staubentwicklung / Entschädig

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
KCM123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußbodenerneuerung / Staubentwicklung / Entschädig

Ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass mir hier ein Rat gegeben werden kann.
Es geht darum, dass die Fließen in unserer Küche aufgrund von Feuchtigkeit und falschem Unterbau gesprungen sind. Mit dem Vermieter, einer Wohnungsgenossenschaft, ist die Erneuerung abgesprochen worden. Diese wird übernommen. Soweit ist alles in Ordnung.

Gestern wurde der komplette Boden inkl. Unterbau (Platten, Schüttung und 3 Schichten PVC die dort noch lagen) rausgenommen. Anschließend begann der Fliesenleger mit dem Wiederaufbau des Bodens.

An diesem Punkt tritt nun das Problem auf!
Da er auf Trockenestrich (Fermacell) zurückgegriffen hat und diesen in der Wohnung zugesägt/geflext hat kam es zu einer massiven Staubentwicklung. Zusätzlich dazu hat er keine Plane vor die Küchentür gehangen, so dass in der kompletten Wohnung eine Staubschicht liegt. Auch in den Zimmern, die geschlossen waren. Des Weiteren sind alle Jacken und Schuhe komplett eingestaubt und sogar in den Betten ist dieser Feinstaub, letztendlich überall.

Meine Frage wäre jetzt: In wie weit ein Anspruch auf Entschädigung, sowohl materiell aus auch gesundheitlich bestehen könnte. Und wie man hierbei vorgehen sollte. Auf eine direkte Anprache des Fliesenlegers reagierte er mit einem "Da kann ich jetzt auch nichts dran machen, tut mir Leid."

Über eine Hilfestellung und Tipps würde ich mich sehr freuen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Euer Ansprechpartner ist Euer Vermieter > Beseitigung des Staubs - der Begleitschäden durch die Beseitigung des schadhaften Fussbodens.
Warum habt ihr eigentlich nicht sofort während der Ausführung der Arbeiten reagiert?

Falls ihr Schadensersatzansprüche "wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung" stellen wollte, so müsstet ihr diese tatsächlich eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen natürlich auch beweisen ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Der Mieter sollte etwas mithelfen. Für Reinigungsarbeiten hat man - meines Wissens - Anrecht auf Schadensersatz (ca. 10 Euro/Stunde).

Sprich mit dem Vermieter....

Allerdings hätte man auf das Abhängen der Tür bestehen können. Handwerker denken daran nicht. In dem Falle habe ich immer Klebeband zum Abkleben da.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Und da wäre auch noch das Mitverschulden des Mieters zu berücksichtigen ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

quote:
Und da wäre auch noch das Mitverschulden des Mieters zu berücksichtigen ...


Welches Mitverschulden? Weil er die anderen Türen nicht abgedichtet hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:
Welches Mitverschulden? Weil er die anderen Türen nicht abgedichtet hat?

Vielleicht einfach nur mal sagen "STOPP so nicht" als einfach zuzusehen, wie der Staub überall reinzieht?

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht einfach nur mal sagen "STOPP so nicht" als einfach zuzusehen, wie der Staub überall reinzieht? <hr size=1 noshade>

Eben. Schadenminderungspflicht gilt auch für Mieter.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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