Hallo!
Meine Frage wäre, ob mein Vermieter mir es verbieten kann regelmässig Besuch am Wochenende zu empfangen. Ich bekomme von Freunden regelmässig Besuch und zwar oft von Freitag bis Sonntag. Mein Vermieter will mir das verbieten, er begründet dies mit erhöhten Kosten (Licht allgemein, Wasser ...) und einem erhöhten Lärmaufkommen.
Darf er dies?? Was kann ich dagegen machen??
Gäste in der Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, das kann er nicht verbieten.
Allerdings müssen sich die Besucher an die Hausordnung halten.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Er kann Dir die Aufnahme von Gästen nicht verbieten.
Er darf allerdings die Nebenkosten den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Ein nenneswerter Unterschied dürfte allerdings nur bei den Wasserkosten auftreten, wenn die Gäste duschen. Bei Müllgebühren könnte ich das auch nachvollziehen.
Warum das Licht wegen des Besuches länger brennen sollte oder die Heizkosten höher sein sollte, leuchtet mir nicht so ganz ein.
-- Editiert von hh am 10.01.2005 10:44:12
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Flur würde im Hausflur länger/öfters brennen. Die Wohnung wäre ausserdem nur für 2 Personen vermietet worden.
Hintergrund ist allerdings wohl, dass durch den Besuch Lärm entsteht. Es wird nicht laut Musik gespielt oder ähnliches, nur dröhnen wohl die "normalen" Geräusche wie Stühle rücken, Gehgeräusche, Toilettenspülung etc. in die darunter liegende Wohnung.
In unserer Wohnung ist durch uns PVC-Boden verlegt worden. Die Wohnung (Dachgeschosswohnung) ist nachträglich ausgebaut worden und somit wurde wohl früher bei der Schalldämmung wenig oder gar nicht darauf geachtet. Kann ich denn dazu verdonnert werden selber etwas gegen den Lärm zu tun damit andere nicht gestört werden??? Zu was bin ich verpflichtet??
quote:
Flur würde im Hausflur länger/öfters brennen.
Mir kommen gleich die Tränen wegen der hohen Kosten. Wieviel Watt hat die Beleuchtung im Treppenhaus insgesamt? 200W? Wie lange brennt sie? 6min nach dem Einschalten? Wie oft passiert das im Monat durch Deinen Besuch? 30x? Was kostet eine kWh Strom? 0,20€?
0,2kW x 0,1std x 30 x 0,20€/kWh = 0,12€
Vielleicht ist es auch etwas mehr Geld, aber zumindest formal hat Dein Vermieter Recht.
quote:
Die Wohnung wäre außerdem nur für 2 Personen vermietet worden.
Hintergrund ist allerdings wohl, dass durch den Besuch Lärm entsteht.
Trotzdem darf man noch zusätzlich Besuch empfangen.
quote:
Kann ich denn dazu verdonnert werden selber etwas gegen den Lärm zu tun damit andere nicht gestört werden???
Nein, das ist Sache des Vermieters. Du bist hier zu gar nichts verpflichtet.
Huhu zusammen ,
also ich habe da auch ein Problem. Ich wohne bei meinen Eltern und mein Freund schläft regelmäßig bei mir. Eine Nachbarin will sich jetzt auf dem amt erkundigen ob er das darf. Meine Frage ist jetzt darf sie sich über uns erkundigen gehen, das dem Vermieter mitteilen und darf mein Freund überhaupt so oft bei mir schlafen?
Ich bitte um Antwort
liebe Grüße Honey89
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Unsere Nachbarin will sich jetzt erkundigen ob mein Freund bei uns gemeldet ist und dann dafür sorgen , dass er nicht mehr bei mir schlafen darf. Sie würde dann noch den Vermieter einschalten.
liebe Grüße Honey89
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""
--- editiert vom Admin
eifersüchtige Nachbarin
Was ich (Nachbarin) net hab, darfst Du auch net haben!
Gruss vom Strand
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Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php
@Andy Thema verfehlt, setzen, 6!
-- Editiert am 23.07.2009 08:19
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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