Gallerie Wohnung

10. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
laszlo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gallerie Wohnung

Vielleicht kann mir jemanden eine Antwort zu diesem Thema geben.
Ich wohne in eine Gallerie Wohnung, Anbau im Hinterhof.

Die Raumhöhe im Erdgeschoss entspricht die Bayerische Bauordnung über 2,40 m. Die Raumhöhe im Obergeschoss ist jedoch lediglich 2,04 m.
Ist es überhaupt zulässig diese Räume als Wohnung zu vermieten?
Da ich im Anbau wohne, gilt das Obergeschoss nun als Dachgeschoss? Und was mich noch mehr interessiert: Da der Obergeschoss keinesfalls der Bauordnung entspicht, darf der Vermieter nun bei den Nebenkosten, die komplette 51 m²
berücksichtigen?

Bin für alle Anregungen dankbar :-)
Laszlo

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Klar ist das zulässig!!! Du has die Wohnung ja gesehen und du mietest die Wohnung wie gesehen.

Bei schrägen von einer Höhe ab 2m wird immer 100% gerechnet.

Viele Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#2
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@tomtom: SO klar ist das NICHT.

Wenn der Mietvertrag z.B. über WOHNfläche geschlossen wurde, darf die Galerie NICHT einbezogen werden, da es sich um NUTZfläche handelt.

Man mietet eine Wohnung "nicht wie gesehen", da verwechselst Du was mit "Autokauf-/verkauf".

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#3
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo laszo...

...was willst du eigentlich ??? ne schöne Wohnung...die du ja wohl hast... oder ne Mietminderung.
Ich würde dir empfehlen, wenn du mit der Wohnung nicht zufrieden bist, eine andere zu suchen.

Gruß grueneu

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Tolle Antwort - Laszlo möchte wissen, ob seine NK-Abrechnung korrekt ist, und der Vermieter gueneu meint, er solle dankbar für die schöne Wohnung sein...

@ Laszlo: Bitte prüfe deinen Mietvertrag dahingehend, was Wohnirrtum geschrieben hat.

Gruß karamel

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
ja- die Antwort ist sicher nicht hilfreich.
Ratschläge zur Verhaltensänderung sind hier sicher nicht das, was erwartet wird.
Da stimme ich erst einmal Karamel zu;)

an laszlo:
Es kann ja hier nur um die korrekte Berechnung der Quadratmeterzahl deiner Wohnung gehen.

Meines Wissens wurde die Vorschrift zur
Mindestraumhöhe fallen gelassen.

Gru0
Odil

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Meines Wissens wurde die Vorschrift zur
Mindestraumhöhe fallen gelassen.


Beim Autokauf vielleicht. Da Du nicht dazu schreibst, welche Vorschrift DU meinst, kann man hier nur raten.

Lt. bayrischer ..... Die Raumhöhe im Erdgeschoss entspricht die Bayerische Bauordnung über 2,40 m. Die Raumhöhe im Obergeschoss ist jedoch lediglich 2,04 m.

Kann ja sein, dass der Vermieter nur für 40 qm Nebenkosten bezahlt, aber der Mieter für 51 qm?!?!?!?

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