Ganz verzwickt :-( Nachmieter springt ab

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
ungerecht-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ganz verzwickt :-( Nachmieter springt ab

Hallo,
folgendes Problem....
ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.06.2010 gekündigt, einmal vorab per e-mail und per Post ( mit Unterschrift). Den fristgerechten Erhalt der Kündigung wurde mir am 02.04.2010 telefonisch vom Vermieter bestätigt. Als Grund für die Wohnungskündigung hatte ich den Vermietern im Telefonat die eingestellten Unterhaltszahlungen meines Mannes erklärt und dass ich mir die Wohnung nicht mehr leisten könnte. Ich bekam die Zusage, dass ich selbst einen Nachmieter stellen darf.

- am 01.04.2010 Telefonat mit den Vermietern wegen Kündigung der Wohnung zum 30.06.2010. In Absprache wird diese per e-mail und Post fristgerecht zugesendet und den Erhalt der Kündigung wiederum vom Vermieter telefonisch bestätigt.
- Am 02.02.2010 meldet sich die Nachmieterin aufgrund einer Internetanzeige im Wohnungsforum Darmstadt und möchte, nach dem Besichtigungstermin am 02.02.2010, die Wohnung mieten.
- Ein Treffen mit den Vermietern und der neuen Nachmieterin am 04.02.2010 in findet im meiner Wohnung statt. Die neue Nachmieterin wird nach Vorlage von Unterlagen akzeptiert, mündliche Zusage für einen Mietvertrag wird ausgesprochen, ebenso das Einverständnis für meinen Auszug aus der Wohnung zum 30.04.2010. Es wird der neuen Nachmieterin eine Mieterhöhung angekündigt. Die Erhöhung der Miete wird 4 Tage später der neuen Nachmieterin mitgeteilt. Sie ist über 50,-€ Erhöhung erschrocken. Für den 30.04.2010 wird ein Termin zur Wohnungsübergabe festgelegt, an dem die neue Nachmieterin anwesend sein soll zwecks Ablesen der Zählerstände für Strom und Heizung und an diesem Tag würde auch der Mietvertrag geschlossen. Die Vermieter hatten vorher wenig Zeit, wollten noch in Urlaub fahren. Auch den Umbau in der Küche wollte die neue Nachmieterin übernehmen und darüber einen Kaufvertrag abschließen.
- Die neue Nachmieterin vereinbart am 10.04.2010 bei mir einen Besichtigungstermin mit Studenten zwecks Mitbewohnersuche (aufgrund der höheren Miete). Das Treffen findet mit 4 Personen statt.
- Die neue Nachmieterin vereinbart erneut am 13.04.2010 bei mir einen Besichtigungstermin mit Studenten zwecks Mitbewohnersuche. Das Treffen findet mit wieder 4 Personen statt. An diesem Tag trifft sie Mitbewohner des Hauses und stellt sich als neue Nachmieterin vor.
- Inzwischen regelt sich der Unterhalt, die außergerichtliche Einigung folgt und somit habe ich die neue Wohnung gefunden und unterschreibe am 17.04.2010 den Mietvertrag zum 01.05.2010. Als ich nach Hause komme, folgt der Anruf der neuen Nachmieterin mit der Absage der Wohnung.
- Die Vermieter kamen heute aus dem Urlaub und fordern jetzt weiterhin von mir die Miete für Mai und Juni, da jetzt keine Nachmieterin mehr existiert.

Was kann ich jetzt tun?? Muss ich weiterhin die 2 Monate bezahlen? Niemand hat etwas schriftlich...alles nur mündlich :-(((
Ich bin sprachlos....und für jeden Tip dankbar :-)




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:35:16
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ungerecht-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...haben die Vermieter hier nicht eine Teilschuld?? Sie hätten die Gelegenheit gehabt, den Mietvertrag früher abzuschließen, wollten aber erst mal in Urlaub und dann die nachträgliche Mieterhöhung....was die Nachmieterin abschreckte, obwohl sie erst noch 10 Tage lang versucht hatte, irgendeinen Mitbewohner zu finden...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ungerecht-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde es mir helfen, wenn ich die abgesprungen Nachmieterin dazu bewegen könnte, mir schriftlich zu bestätigen, dass sie als Nachmieterin akzepiert war und sie aber aufgrund der Mieterhöhung abgesprungen ist??

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Das ändert doch nichts daran, daß sie abgesprungen ist.



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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Ich bekam die Zusage, dass ich selbst einen Nachmieter stellen darf.

Ein/e Nachmieter/in ist eben erst ein Nachmieter/in wenn der Vertrag unterschrieben ist.
Den VM trifft hier keine Schuld, blos weil er sich erdreistet hat erst noch in den Urlaub zu gehen.
Du hattest die Chance einen Nachmieter zu suchen.
Hättest dich halt mehr ins Zeug legen müssen, dass Nachmieter auch unterschreibt.
quote:
...haben die Vermieter hier nicht eine Teilschuld??
Nein!
Du hast die Möglichkeit dem VM Nachmieter anzubieten, ob und welchen Nachmieter der VM auswält unterliegt seiner Entscheidung!
Natürlich kann der M auch eine höhere Miete verlangen, als bei Dir!
Wenn der betreffende Mieter aber dann nicht unterschreibt ist das Rennen eben wieder offen. Also suchst Du einen anderen passenden Nachmieter oder musst halt bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.06.2010 gekündigt

Lass dir nichts einreden, du brauchst dich weder um einen Nachmieter noch um den Urlaub deiner VM zu kümmern. Das ist nicht deine Aufgabe.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ja, leider ist das so... Das war dann wohl auch eine Lebenserfahrung für Dich: Nie auf etwas verlassen, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Vorher hättest Du einfach keine neue Wohnung anmieten dürfen. Das umgeht man, indem man entweder die Vermieter zum schnellen Vertragsabschluß drängt oder mit dem Nachmieter bereits selbst einen Vertrag abschließt, der zumindest am Ende dazu berechtigt, von diesem Schadenersatz zu verlangen, wenn er dann doch nicht die Wohnung mietet.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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