Garage Lagerraum gekuendigt, Bandscheibenvorfall..

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Garage Lagerraum gekuendigt, Bandscheibenvorfall..

A hat vor mindestens 10 Jahren eine Doppelgarage angemietet die er seit dem ersten Tag zur Lagerung seines Hausrates nutze (ist damals von einem Haus in eine kleine Wohnung gezogen).
Nun hat der Vermieter gekuendigt weil er sagt ein Bekannter von ihm will da sein Zeug lagern. Da A noch eine Garage hat wo man nur ein Auto rausfahren muss hat er ihm diese angeboten aber er will die andere. Leider hat A seit einigen Wochen einen Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsaeule und einen eingeklemmten Armnerv, so dass er den Arm nur mit Schmerzen bewegen kann. An Ausraeumen des Lagerraumes ist vorrerst nicht zu denken. Auch hat A keine finanziellen Moeglichkeiten sich Leute zu mieten die das fuer ihn machen denn das ist viel Arbeit. Das hat A dem VM mitgeteilt aber der sagt dass er alles auf die Strasse werfen will wenn es nicht am 30. raus ist. Gibt es irgendeine Moeglichkeit fuer A den Schaden abzuwenden. VM weiss dass das ein Lagerraum ist (will ihn ja dafuer auch wieder vermieten) im Vertrag steht allerdings Garage und 1 Monat Kuendigungsfrist. Gibt es eine Moeglicheit die Frist zu verlaengern. Muss der VM nicht klagen anstatt alles rauszuwerfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die Frage ist, was genau zur Kündigung (Form, Frist etc.) in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



quote:<hr size=1 noshade>Muss der VM nicht klagen anstatt alles rauszuwerfen? <hr size=1 noshade>

Eigentlich ja.
Wenn er es aber einfach macht, nützt es erstmal nichts ...



Einzige Möglichkeit wäre, hier bereits im Vorraus eine entsprechende gerichtliche Verfügung zu erwirken.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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