Garage Nutzungsrecht

22. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Christian_L1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage Nutzungsrecht

Hallo zusammen,

seit ca. 5 Jahren wohnen wir in einem 3-Familien Haus in einer der Wohnungen in Miete und nutzen seither eine Garage (die eigentlich nicht mitgemietet ist und dem Vermieter gehört) zum Abstellen unserer Fahrräder. Der Eigentümer hat das Haus nun verkauft und der neue Eigentümer möchte die Garage für sich nutzen. Leider gibt es sonst keine Möglichkeit, unsere Fahrräder sicher aufzubewahren. Welche Möglichkeiten habe ich hier? Kann er mich aus der Garage "rausschmeißen", oder kann ich mich auf Gewohnheitsrecht oder sowas berufen?

Schonmal danke für die Hilfe,
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christian_L1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, Keller gibts leider keinen. Das Haus liegt am Hang und da wo eigentlich Keller sein könnte, ist die dritte Wohnung drin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Gewohnheitsrecht gibts nicht. Wenn man kein Platz für ein Pferd hat kann man keines halten. Genauso ist es mit den Fahrrädern. Entweder man mietet sich nun einen Laderraum, stellt sie ins Wohnzimmer oder schafft sie ab,

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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