Garage mit vermietet, aber Vermieter schließt diese nicht ab

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
dechantreiter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage mit vermietet, aber Vermieter schließt diese nicht ab

Hallo,
wir haben eine Wohnung mit Garage gemietet.
Im Mietvertrag steht ausdrücklich „Garage“.
Die Garage ist eine Doppelgarage von beiden Seiten begehbar.
DieVermieterin schließt Ihr Garagentor Tag und Nacht nicht abund
lässt das Tor oft Tag und Nacht offen stehen.
Wir haben sie schon schriftlich und mündlich darum gebeten,
die Garage doch wenigstens nachts abzuschliessen. Nichts dergleichen
geschieht.
Unser Auto ist als Garagen-Auto versichert. Ebenso beinhaltet
unsere Hausratversicherung die Garage mit Inhalt (Fahrräder,
Rasenmäher usw.).
Falls etwas aus der Garage gestohlen oder beschädigt wird,
wird unsere Versicherung keine Schadensregulierung machen,
da die Garage nicht abgeschlossen war.
Wie sollen wir uns verhalten.
Vielen Dank
Dechantreiter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Zahlt Ihr für die Garage denn eine Extramiete ?

P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Lasst euch doch vom Vermieter schriftlich geben, dass er für Schäden die wegen des offenen Tores bzw. Diebstahl daraus aufkommt, wenn die Versicherung den Schaden ablehnt, weil das Tor nicht verschlossen war.

Ist es eine Doppelgarage mit 2 einzelnen Toren? Dann könnte man vielleicht eine Trennwand einziehen - wurde bei uns so gemacht.



-----------------
"Gruß von Servanda"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Ups - das war doppelt

-- Editiert von servanda am 16.11.2005 17:26:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

zum Obhuts- und Verantwortungsbereich der Vermieterin zählt auch, dafür Sorge zu tragen, dass die Zugänge zum Mietobjekt verschlossen sind, damit sich nicht beliebige Dritte leichten Zugang verschaffen können.

Sie könnten Ihre Vermieterin darauf hinweisen, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht haftet und Sie daher gezwungen wären, Ihre Ansprüche ggf. bei ihr geltend zu machen.

M.E. wäre auch eine Minderung der Garagenmiete möglich.

MfG Gruwo

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