Garage gegen Schneeräumung - vermieten o. zur Nutzung überlassen?

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)
Garage gegen Schneeräumung - vermieten o. zur Nutzung überlassen?

Ich möchte jemandem eine Garage zur Verfügung stellen + als Gegenleistung soll bei Bedarf Schnee geräumt o. gekehrt werden.

Kann ich mit diesen Inhalten einen Vertrag machen?
Gibt es da feste Kündigungsfristen?

Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

du kannst so einen Vertrag machen, darf nur nicht sittenwidrig sein.

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#2
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Eirene, danke!
Und was wäre in besagtem Fall sittenwidrig?

----

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

darf nur nicht sittenwidrig sein.

Was könnte der oder die in der Garage wohl treiben ?

:grins:

Natürlich kannst Du einen solchen Vertrag mit einer z.B. monatlichen Kündigungsfrist machen. Sinnvoll wäre es aber, den "Bedarf" und den Umfang zu präzisieren.

Wie sieht es aber mit den steuerlichen Folgen aus ?



-- Editiert von mortinghale am 14.06.2007 19:09:25

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#4
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

"Wie sieht es aber mit den steuerlichen Folgen aus ?"

Weiß ich doch nicht!
Das kann aber doch kein Problem sein. -Oder?-


----

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und warum nicht ?

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#6
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Warum denn?

Darf man niemandem eine kleine popelige Garage zur Vefügung stellen, mit der Auflage, dass im Gegenzug Schnee geräumt werden sollte?


----

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Auch der Austausch von Sach- und Leistungswerten ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Erzähl mal ein bißchen mehr vom Sachverhalt.

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#8
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Also, wenn Du mir Dein Auto zur Verfügung stellst und ich backe Dir im Gegenzug immer einen Kuchen ist das steuerpflichtig?????

----------

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Da ich einen Klassiker fahre (den Stolz der automobilen Baukunst des Jahres 1983) müßte das schon ein sehr großer Kuchen sein.

Aber das 'immer' würde es tatsächlich steuerpflichtig machen (wg. Nachhaltigkeit).

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#10
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Und wie übermittle ich das dem Finanzamt?
Ich lege die Tankrechnungen, ein Fahrtenbuch u. die Kuchenzutateneinkaufsbelege vor, stimmt's?
Kein Wunder, dass die immer so genervt sind - weil sie keine Zeit mehr zum Kaffeetrinken haben...


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#11
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich sehe auch eher eine steuerrechtliche Herausforderung.
Konkretisiere die Sachleistung (Umfang der Schneeräumung und nimm ggf. Hof- Besenräumung auf, um eine regelmäßige Leistung zu beziehen. Zahle ihm hierfür z.B. 20 € gegen Quittung un Vertrag (Verluste aus VuV) und im Gegenzug erhebst Du Miete durch einen normalen Mietvertrag mit monatlicher Kündigung von z.B. 20 €. Steuerrechtlich bist Du dann sozusagen ausgeglichen und mietrechtlich bist Du dann ebenfalls sauber :grins:

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Ramona,

bevor wir uns jetzt einen Sachverhalt für das Auto und den Kuchen zusammenbasteln, komm doch lieber mal mit dem Sachverhalt für die Garage rüber.

Ist die denn eigentlich schon frei ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

- Die Garage ist jetzt frei.

- Kehren + Schneeräumen wird von den anderen Mietern nicht mehr durchgeführt, wg. Alter usw.

- Umlegen der Kosten durch eine Hausreinigung u. Räumdienst erscheint aussichtslos aufgrund der Zahlungsmoral der Mieter.

- Das Haus ist so weit weg, dass ich diese anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen kann.

- In der Nachbarschaft des Hauses wäre jemand an der Garage interessiert, der im Gegenzug genannte Arbeiten erledigen würde.



-- Editiert von ramon56 am 14.06.2007 20:29:29

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#14
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

wie oben bereits erwähnt: Ich sehe auch eher eine steuerrechtliche Herausforderung.
Konkretisiere die Sachleistung (Umfang der Schneeräumung und nimm ggf. Hof- Besenräumung auf, um eine regelmäßige Leistung zu beziehen. Zahle ihm hierfür z.B. 20 € gegen Quittung un Vertrag (Verluste aus VuV) und im Gegenzug erhebst Du Miete durch einen normalen Mietvertrag mit monatlicher Kündigung von z.B. 20 €. Steuerrechtlich bist Du dann sozusagen ausgeglichen und mietrechtlich bist Du dann ebenfalls sauber

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

So 'winzig' der Fall ja ist, so einfach läßt er sich (korrekt) nicht lösen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ramon56
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi Morti,
geht's noch etwas ergiebiger?

Die korrekte Lösung ist wohl: kein Vertrag u. beide Leistungen getrennt zu behandeln - denke (!) ich.


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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Ramona,

das würde die grundsätzliche Problematik nicht lösen.

Stell den Fall doch mal ins Steuerrecht-Forum.

0x Hilfreiche Antwort

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