Ich möchte jemandem eine Garage zur Verfügung stellen + als Gegenleistung soll bei Bedarf Schnee geräumt o. gekehrt werden.
Kann ich mit diesen Inhalten einen Vertrag machen?
Gibt es da feste Kündigungsfristen?
Grüße
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Garage gegen Schneeräumung - vermieten o. zur Nutzung überlassen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
du kannst so einen Vertrag machen, darf nur nicht sittenwidrig sein.
Hallo Eirene, danke!
Und was wäre in besagtem Fall sittenwidrig?
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darf nur nicht sittenwidrig sein.
Was könnte
der oder die in der Garage wohl treiben ?
Natürlich kannst Du einen solchen Vertrag mit einer z.B. monatlichen Kündigungsfrist machen. Sinnvoll wäre es aber, den "Bedarf" und den Umfang zu präzisieren.
Wie sieht es aber mit den steuerlichen Folgen aus ?
-- Editiert von mortinghale am 14.06.2007 19:09:25
"Wie sieht es aber mit den steuerlichen Folgen aus ?"
Weiß ich doch nicht!
Das kann aber doch kein Problem sein. -Oder?-
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Und warum nicht ?
Warum denn?
Darf man niemandem eine kleine popelige Garage zur Vefügung stellen, mit der Auflage, dass im Gegenzug Schnee geräumt werden sollte?
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Auch der Austausch von Sach- und Leistungswerten ist grundsätzlich steuerpflichtig.
Erzähl mal ein bißchen mehr vom Sachverhalt.
Also, wenn Du mir Dein Auto zur Verfügung stellst und ich backe Dir im Gegenzug immer einen Kuchen ist das steuerpflichtig?????
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Da ich einen Klassiker fahre (den Stolz der automobilen Baukunst des Jahres 1983) müßte das schon ein sehr großer Kuchen sein.
Aber das 'immer' würde es tatsächlich steuerpflichtig machen (wg. Nachhaltigkeit).
Und wie übermittle ich das dem Finanzamt?
Ich lege die Tankrechnungen, ein Fahrtenbuch u. die Kuchenzutateneinkaufsbelege vor, stimmt's?
Kein Wunder, dass die immer so genervt sind - weil sie keine Zeit mehr zum Kaffeetrinken haben...
Ich sehe auch eher eine steuerrechtliche Herausforderung.
Konkretisiere die Sachleistung (Umfang der Schneeräumung und nimm ggf. Hof- Besenräumung auf, um eine regelmäßige Leistung zu beziehen. Zahle ihm hierfür z.B. 20 € gegen Quittung un Vertrag (Verluste aus VuV) und im Gegenzug erhebst Du Miete durch einen normalen Mietvertrag mit monatlicher Kündigung von z.B. 20 €. Steuerrechtlich bist Du dann sozusagen ausgeglichen und mietrechtlich bist Du dann ebenfalls sauber
Liebe Ramona,
bevor wir uns jetzt einen Sachverhalt für das Auto und den Kuchen zusammenbasteln, komm doch lieber mal mit dem Sachverhalt für die Garage rüber.
Ist die denn eigentlich schon frei ?
- Die Garage ist jetzt frei.
- Kehren + Schneeräumen wird von den anderen Mietern nicht mehr durchgeführt, wg. Alter usw.
- Umlegen der Kosten durch eine Hausreinigung u. Räumdienst erscheint aussichtslos aufgrund der Zahlungsmoral der Mieter.
- Das Haus ist so weit weg, dass ich diese anfallenden Arbeiten nicht selbst erledigen kann.
- In der Nachbarschaft des Hauses wäre jemand an der Garage interessiert, der im Gegenzug genannte Arbeiten erledigen würde.
-- Editiert von ramon56 am 14.06.2007 20:29:29
wie oben bereits erwähnt: Ich sehe auch eher eine steuerrechtliche Herausforderung.
Konkretisiere die Sachleistung (Umfang der Schneeräumung und nimm ggf. Hof- Besenräumung auf, um eine regelmäßige Leistung zu beziehen. Zahle ihm hierfür z.B. 20 € gegen Quittung un Vertrag (Verluste aus VuV) und im Gegenzug erhebst Du Miete durch einen normalen Mietvertrag mit monatlicher Kündigung von z.B. 20 €. Steuerrechtlich bist Du dann sozusagen ausgeglichen und mietrechtlich bist Du dann ebenfalls sauber
So 'winzig' der Fall ja ist, so einfach läßt er sich (korrekt) nicht lösen.
Hi Morti,
geht's noch etwas ergiebiger?
Die korrekte Lösung ist wohl: kein Vertrag u. beide Leistungen getrennt zu behandeln - denke (!) ich.
Liebe Ramona,
das würde die grundsätzliche Problematik nicht lösen.
Stell den Fall doch mal ins Steuerrecht-Forum.
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