Garage kündigen ?

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ileana123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage kündigen ?

Hallo,

wir haben gerade ein Haus gekauft. In dem Haus befinden sich 3 Wohnungen. 2 Davon sind derzeit Vermietet.

Auserdem befinden sich noch 3 Garagen auf dem Grundstück.
2 Liegen im Keller des Hauses und eine steht neben dem Haus.
Zu der alleinstehenden Garage führt eine lange breite Einfahrt die auch viel Grundstück einnimmt.

Nun ist diese Garage seid 40 Jahren an ein älteres Pärchen Vermietet das dort nun auch schon 50 Jahre wohnt. Die Garage steht im Mietvertrag drin, allerdings ist sie nicht als genau diese Garage beschrieben.
Eine der Keller Garagen wäre frei und diese würde ich nun gerne gegen die Freistehende Garage tauschen.

Leider ist die Parksituation ums Grundtsück herum sehr schlecht und in die Einfahrt die zur Garage führt passen zwei Autos + 1 in der Garage. Allerdings kann ich in der Einfahrt ja nicht Parken da die Zufahrt zur Garage frei bleiben muss.
Also hab ich quasi ein großes Stück Grundstück das ich nicht nutzen kann und auch nicht Einzeunen da die Mieter es ja brauchen um aus der Garage raus zu kommen.

Die Mieter werden wohl unkooperativ sein wenn wir sie darum bitten die Garagen einfach zu tauschen.
Kann ich dann noch etwas tun ?


Liebe Grüße
Ileana

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Mieter werden wohl unkooperativ sein wenn wir sie darum bitten die Garagen einfach zu tauschen.

Warum so pessimistisch, du hast sie doch noch garnicht gefragt.

quote:
Kann ich dann noch etwas tun ?

Nö!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich dann noch etwas tun ? <hr size=1 noshade>

Erfahrungsgemäß steigt der Kooperationswille mit den angebotenen Geldbetrag.

Angesicht des Alters, könnte es jedoch sein, das die Mieter eine altersgerechte, "rollatorgeeignete" Garage vorziehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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