Garage nicht gestrichen

17. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
fortuna189500
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage nicht gestrichen

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem mit meinem Mieter eines Einfamilienhauses. Das Einfamilienhaus ist ein Neubau und seit einem Jahr ca. vermietet damals wurde zum Mietvertrag eine Zusatzvereinarung unterzeichnet worin zum Einzugstermin die Fertigstellung verschiedneer Punkte unter anderem die Garage zugesichert wurden. Dies erfolgte auch alles nun zum eigentlichen Problem.
Die Garage ist eine Fertiggarage und die Vorder- sowie Rückseite sind grau jetzt hat mein Mieter eine Mietmidnerung in Höhe von 60 Euro deswegen vorgenommen weil er der Ansicht ist das Garage nicht fertig ist da ja Vorder- und Rückseite nicht gestrichen sind. Nun zu meiner Frage ist eine Mietmidnerung angebracht und wenn ja wieviel Prozent der Miete sind angebracht?
Ansonsten ist die Garage in einwandfreiem Zustand und auch nutzbar. Habe dem Mieter gegenüber mal mündlich erwähnt das ich die Garage wohl noch streichen lassen werde.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Minderungen bis zu einer Höhe von 2 Monatsmieten auflaufen lassen und dann fristlos kündigen.
Nix wie raus mit so einem Pack.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Also einige Mieter kommen auf Ideen ...

Mietminderung wegen angeblich nicht gestrichener Garage - das ist ja wohl der Hammer.

Mietminderungen sind, so weit ich informiert bin, nur möglich, wenn der Gebrauch der Mietsache dauerhaft nur eingeschränkt möglich ist. Also es tritt z.B. ein Wasserschaden auf, ein Zimmer kann deswegen nicht genutzt werden, Mieter setzt Vermieter Frist zu Behebung und Vermieter tut nichts und läßt Frist verstreichen. Erst dann kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen, aber auch nur, wenn er diese vorher angekündigt hat.

An deiner Stelle würde ich dem Mieter einen Brief schreiben, in dem du ihn aufforderst die ausstehende Nettomiete in Höhe von € 60,00 unverzüglich zu zahlen, da ihm hier kein Mietminderungsrecht zusteht, da der Gebrauch der Mietsache uneingeschränkt möglich ist. Eine von seinen Vorstellungen abweichende Farbnuancierung der Garage stellt keinen vertragwidrigen Zustand dar.

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"Scientia potentia est."

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Die Nutzungsfähigkeit der Garage ist ja nicht eingeschränkt ! Die Minderung ist völlig überzogen, bei uns bekommt man für 60 Euro die komplette Garage zur Miete.

Bis zu 5 Euro / Monat hätte ich hingenommen, mehr nicht.

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"Chylla"

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