Garage vermietet

30. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
BimBamBaba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage vermietet

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem.

Also ich habe vor 1 Jahr eine Wohnung bezogen, hier musste ich eine Garage dazu mieten. Diese habe ich dann direkt weitervermietet. Habe hierfür extra nen Mietvertrag aufgesezt mit Kündigungsfristen usw. Der Vertrag lief vom 01.03.2010 - 28.02.2011. Als ich dann aber Mitte Februar angefangen habe eine neue Wohnung zu suchen, habe ich versucht den Mieter der Garage zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er die Garage räumen soll, bzw noch bis zum 01.06.11 (mein Auszug) weitermieten kann.
Doch auf die ersten Briefe kam keine Reaktion.
Dann kam ein Brief zurück mit dem Vermerk, dass der Mann unter der Adresse nicht zu ermittel sei.

Ich habe ihn weder online noch in Telfonbüchern gefunden. Habe alle Bewohner aus seinem Haus angerufen, doch keiner weiß wo er steckt.

Dann habe ich auf den Kontoauszügen seine BV gesehen und seine Hausbank angeschrieben. Die teilten mir mit, dass Sie keine aktuelle Meldeadresse von ihm haben.

Aber die Miete kommt jeden Monat pünktlich.

Jetzt ziehe ich kommende Woche aus. Im Mietvertrag haben wir geschrieben, dass nach erfolgloser Aufforderung zur Räumung der Garage bin ich befugt die Garage auf seine Kosten zu räumen.
Doch wie gebe ich die Kosten an ihn weiter, wenn ich keine Adresse habe? Ich kann das Geld ja nicht einfach von seinem Konto einziehen, oder?!

Was kann ich machen?

Ich will möglichst schnell mit der Sache abschließen. Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

MFG
Christoph

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Im Mietvertrag haben wir geschrieben, dass nach erfolgloser Aufforderung zur Räumung der Garage bin ich befugt die Garage auf seine Kosten zu räumen.

Ich hoffe du hast für die erfolglose Ermittlung einen gerichtsfesten Nachweis (z.B. das Schreiben vom Einwohnermeldeamt)



quote:
Doch wie gebe ich die Kosten an ihn weiter, wenn ich keine Adresse habe?

Gar nicht. Deshalb nimmt man ja auch eine Kaution.



quote:
Ich kann das Geld ja nicht einfach von seinem Konto einziehen, oder?!

Darüber würde ich mal mit der Bank sprechen ...



Wo willst du die Sachen eigentlich lagern?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
BimBamBaba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also ich habe einersets den Brief der von der Post als unzustellbar zurückgekommen ist, dann nen Schreiben von der Hausbank, dass die keine aktuelle Meldeadresse von ihm haben. Und habe gestern beim zuständigen Einwohnermeldeamt ne Suchanfrage gestellt.

Nee, ne Kaution habe ich leider nicht genommen, habe ich nicht dran gedacht. war damals nur froh, dass ich die Garage los geworden bin.

Wieso lagern? Ich hätte die ganze ***** einfach entsorgt. da steht so viel müll drin. alte matratzen usw. eig ne ganze wohnung. sieht fast so aus, als wenn der Herr ausgewandert ist oder so.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Und habe gestern beim zuständigen Einwohnermeldeamt ne Suchanfrage gestellt.

Etwas spät ... das bringt dich in eine schlechte Ausgangsposition.



Du scheinst dir über 2 entscheidende Punkte nicht klar zu sein:

1. Selbst wenn du die Garage räumst, es handelt sich NICHT um DEIN Eigentum, du kannst nicht nach belieben darüber verfügen. Ein einfaches entsorgen würde überaus unangenehme Folgen haben (straf- und zivilrechtlich) wenn der Eigentümer darauf Wert legt.
Also bleibt nur das einlagern - wo auch immer - idealerweise jedoch im gleichen Ort wo die Garage bisher war.

2. Sofern der Mieter noch pünktlich Miete zahlt, du diese Zahlungen akzeptiert hast und er noch keine Kündigung bekam, bist du weiter verpflichtet gegenüber ihm den Vertrag zu erfüllen.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag definitiv zum 28.02.2011 endete, man einer stillschweigende Verlängerung bereits im Vertrag ausdrücklich widersprochen hätte und keinen Zahlungen mehr erfolgten bzw. diese nicht akzeptiert wurden.



Bei der Räumung/Einlagerung empfiehlt es sich, eine sehr sorgfältige und detaillierte Dokumantation anzufertigen, idealerweise mit Zeugen und Fotos. Damit man Beweise hat, falls es hinterher heist, man habe Sachen beschädigt oder wertvolles sei abhanden gekommen.





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#4
 Von 
BimBamBaba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich weiß, dass es nicht mein Eigentum ist. Aber was ich damit machen soll weiß ich auch nicht :(

Also habe ich dadurch, dass ich weiterhin die Zahlungen akzeptiere stillschweigend einer Verlängerung zugestimmt?

Aber was soll ich denn machen? Ich habe keine Adresse, wie soll ich ihm denn die Kündigung zustellen können?!

Habe kommende Woche nen Termin beim Anwalt und wollte mal vorsichtshalber bei der Polizei Anzeige erstatten. So wurd es mir geraten.

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