Garage vermietet ohne Mietvertrag

18. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gg.-R.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Garage vermietet ohne Mietvertrag

Ich habe zwei Garagen OHNE Mietvertrag vermietet.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn man die Garagen nun kündigen will bzw. anderweitig benötigt (z.B. an jemand anders vermieten möchte)?
Die Bezahlung der festgelegten Miete (mündlich) läuft problemlos.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nicht jeder vertrag bedarf der schriftform - sie erleichtert aber immer festzustellen, was tatsächlich vereinbart worden ist. für die kündigung gilt dann dasselbe wie für jede andere kündigung.

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#2
 Von 
Gg.-R.
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Gelten dann die Bestimmungen des BGB?

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Na welche denn sonst...?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Genau, die ganz üblichen Fristen des BGB sind hier gültig. Auch, wenns nix schriftliches gibt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gerade dann , wenn nichts anderes vereinbart worden ist - das ist doch der sinn der für alle geltenden gesetze, dass es keinen rechtsfreien raum gibt.

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#6
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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