Ich habe zwei Garagen OHNE Mietvertrag vermietet.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn man die Garagen nun kündigen will bzw. anderweitig benötigt (z.B. an jemand anders vermieten möchte)?
Die Bezahlung der festgelegten Miete (mündlich) läuft problemlos.
Garage vermietet ohne Mietvertrag
18. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2007 | 10:33
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 7x hilfreich)
Garage vermietet ohne Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. August 2007 | 10:36
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
nicht jeder vertrag bedarf der schriftform - sie erleichtert aber immer festzustellen, was tatsächlich vereinbart worden ist. für die kündigung gilt dann dasselbe wie für jede andere kündigung.
#2
Antwort vom 18. August 2007 | 10:39
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 7x hilfreich)
Gelten dann die Bestimmungen des BGB?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. August 2007 | 11:04
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Na welche denn sonst...?
#4
Antwort vom 18. August 2007 | 13:58
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Genau, die ganz üblichen Fristen des BGB sind hier gültig. Auch, wenns nix schriftliches gibt.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#5
Antwort vom 18. August 2007 | 16:04
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... gerade dann , wenn nichts anderes vereinbart worden ist - das ist doch der sinn der für alle geltenden gesetze, dass es keinen rechtsfreien raum gibt.
#6
Antwort vom 19. August 2007 | 08:15
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.637
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten