Garagen Mieter will Mietvertrag nicht unterschrieben

30. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Garagen Mieter will Mietvertrag nicht unterschrieben

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit dem Mieter von zwei Garagen.

Ich fasse es mal kurz zusammen:

Ich habe von V zwei Garagen gekauft, die von Ihm vermietet waren. Einen gültigen Kaufvertrag habe ich. V hat mir dann eine Woche später Kontodaten geschickt und hat gemeint, er schickt die Schlüssel erst los, wenn das Geld bei Ihm ist. Ich habe Ihm also geschrieben, dass ich 100€ vom Kaufpreis als Sicherheit für die Schlüssel zunächst zurück behalte und die dann überweise, wenn ich die Zweitschlüssel vollständig da habe.
Nun weigert sich der Mieter den Mietvertrag zu unterschrieben, bis nicht der Vollständige Betrag, also auch die Sicherheit der Schlüssel, an V bezahlt sind. Im Prinzip haben die beiden Verträge nichts miteinander zu tun. Schlüssel will der Verkäufer auch nicht schicken.

Wie kann ich die Sache denn lösen, ohne meine Sicherheit zu verlieren?
Der "Mieter" hat keinen Mietvertrag mit mir. Könnte ich dem einfach sagen, dass er mein Eigentum verlassen solle auch wenn mit dem vorherigen Eigentümer noch ein Mietvertrag besteht? Ich könnte mir im Nachhinein ja einen neuen Mieter suchen.

Vielen Dank schonmal

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Warum soll der Mieter einen Mietvertrag unterschreiben wenn er doch schon einen hat?

Einen wirksamen mündlichen mit dem Voreigentümer. Den Vertrag + Mieter hast Du mit gekauft. Kauf bricht nicht Miete BGB § 566

Für den Mieter ändert sich lediglich der Name des Vermieters und dessen Bankverbindung für Mietzahlung.

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

OK. Also hat er quasi den Vertrag ab dem Kaufdatum mit mir?

Da könnte ich Ihm doch einfach ein Schreiben mit meinem Name und Anschrift als neuer Vermieter schicken. Dann noch die Kontodaten dazu.
Ich würde die Miete auch gern auf die ortsübliche Miete angleichen. Das müsste ich dann auch bloß schriftlich hin schreiben, richtig? Müsste ich das dann wie eine Änderung zum Mietvertrag machen? Die muss der Mieter doch wieder unterschreiben.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Wolle9):
OK. Also hat er quasi den Vertrag ab dem Kaufdatum mit mir?


Korrekt.
Zitat:
Da könnte ich Ihm doch einfach ein Schreiben mit meinem Name und Anschrift als neuer Vermieter schicken. Dann noch die Kontodaten dazu.


+ einer Kopie des Kaufvertrages. Könnte ja jeder schreiben "Hallo bin der neue Vermieter, zahl die auf Konto 0815 ..." ;)
Oder der bisherige Eigentümer informiert den Mieter das ab dem ... Du der neue Eigentümer und somit Vermieter bist.

Mieterhöhung ist möglich. Das schriftliche Mieterhöhungsverlangen ist, wenn Mieter es akzeptiert, die Änderung zum bestehenden Vertrag.

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#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

OK. Wäre gut, wenn ich da noch eine Kopie des "alten" Mietvertrags zwischen Voreigentümer und Mieter bekomme.

In der Mieterhöhung muss man doch einfach nur die neue Miete schreiben und, dass der Mieterhöhung zugestimmt werden muss. Aus welchen Gründen könnte der Mieter denn die Zustimmung verweigern?

Viele Grüße

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Oder du kündigst dem Mieter einfach und vermietest die Garagen an jemand anderen, der weniger zickig ist. ;-)

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#6
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Da wäre dennoch die Dreimonatsfrist einzuhalten. Ich würde den schon gern drin lassen, weil dieses Mietergesuche manchmal ganz schön nervt. Fragt sich nur was nerviger ist :-)

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
OK. Wäre gut, wenn ich da noch eine Kopie des "alten" Mietvertrags zwischen Voreigentümer und Mieter bekomme.


Den mußt du doch vom Voreigentümer kriegen.

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#8
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Hat der eine Pflicht den raus zu geben? Immerhin will er mir nicht mal die Zweitschlüssel zuschicken.

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#9
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Angenommen der Verkäufer zickt wieder so rum und schickt den Mietvertrag nicht, dann könnte ich dem Mieter doch einen einen Mietvertrag quasi als Mietvertragsänderung schicken. Die Mieterhöhung muss er sowieso unterschreiben.
Ich kann ja rein schreiben, dass der vorherige Vertrag durch diesen ersetzt wird. Dann eben noch Kontodaten usw. dazu.
Dann müsste ich nicht an einen ungewissen Mietvertrag anknüpfen.

Oder sehe ich das jetzt ganz falsch?

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich denke, da läuft vieles falsch.
Zunächst müsste mal geklärt werden, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.
Wenn zum Beispiel ein Mietvertrag über 5 oder 10 Jahre abgeschlossen wurde, endet er erst nach Ablauf dieser Zeit.
Er könnte auch eine Verlängerungsklausel haben und sich um eine bestimmte Zeit verlängert haben.
Nur bei einem unbefristeten Vertrag wäre eine fristgerechte Kündigung möglich.

Dann zur Mieterhöhung. Da gibt es nur für Wohnraum gesetzliche Erhöhungsmöglichkeiten. Wenn der Mietvertrag da keine Klausel enthält, geht da einseitig gar nichts.
Man kann nur wie oben beschrieben kündigen und dann neue Miethöhen und Bedingungen vereinbaren.

Noch was zu den Ersatzschlüsseln.
Vermieten heißt "den alleinigen Besitz einräumen", also alle Schlüssel dem Mieter übergeben.
Normalerweise darf ein Vermieter keinen Reserveschlüssel haben.
Der Mieter kann die Herausgabe verlangen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Dann bezahle doch einfach den vollen Kaufpreis und tausche nach Übergabe/Eigentumsumschreibung nach Absprache mit dem Mieter die Schlösser aus.
Das ist sowieso immer zu empfehlen.
Der Mieter muss natürlich auch welche bekommen und so lernt man sich gleich mal kennen und kann einige Dinge klären.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 30.06.2015 12:52

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#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Hat der eine Pflicht den raus zu geben? Immerhin will er mir nicht mal die Zweitschlüssel zuschicken.


Natürlich ist er dazu verpflichtet den Mietvertrag an dich herauszugeben.
Was den Schlüssel angeht: Wie schon erwähnt haben weder er noch du einen zu haben.

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#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dann könnte ich dem Mieter doch einen einen Mietvertrag quasi als Mietvertragsänderung schicken


Kannste machen, wäre nur doof. ;)

Erstens muß der M keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn er nicht will.
Zweitens könnte das so ausgelegt werden, daß du das Mieterhöhungsverlangen unter die Bedingung stellst, daß der geänderte "neue" Mietvertrag unterschrieben wird. Damit wäre es wohl formnichtig, da ein MEV nicht unter Bedingungen gestellt werden kann. Anders gesagt, alles, was die Sache für den M intransparent macht, führt zu einer Unwirksamkeit des MEV. Dann sitzt der M das aus und wartet, bis du ihm ein formal korrektes MEV geschickt hast und dann laufen die drei Monate überhaupt erst los.

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Dann sitzt der M das aus und wartet, bis du ihm ein formal korrektes MEV geschickt hast und dann laufen die drei Monate überhaupt erst los.


Nur gibt es so was hier überhaupt nicht, denn wir reden hier über einen Garagenmietvertrag und nicht über Wohnraum.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#15
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Ok, ich fasse das mal zusammen.

Ich kann Ihm also jetzt meine Daten schicken und die Miete erhöhen, wobei er dem zustimmen müsste. Gleichzeitig könnte ich eine vorbeugende Kündigung zusenden, damit, falls er nicht zustimmt, Platz für einen neuen Mieter wird. Natürlich vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Laufzeitmietvertrag.

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#16
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wie ich in irgendeinem Thread schonmal erwähnt habe kann es durchaus sein, dass dir die Garagen nichteinmal gehören...

Ich werfe mal §§93 , 94 BGB in den Raum.

Mittlerweile sollten auch alte DDR-Geschichten aufgeräumt sein, sodass es solche seltsamen Konstrukte nicht mehr geben dürfte.
Außer wenn der Grund auf dem die Garagen stehen an dich verpachtet ist, und der Verkäufer die Garagen selbst gebaut hat und die Garagen nach Ende des Pachtvertrages wieder abgerissen werden würden...


Einfach so mal eine Garage auf irgendeinem Grundstück kaufen geht nicht. Zumindest nicht ohne dass der Grund auf dem die Garagen stehen mitgekauft wird.


Unter Umständen könnte es also sein, dass du dir für teueres Geld eine Menge von nichts gekauft hast.

-- Editiert von 3,141592653 am 01.07.2015 00:15

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