Garten bepflanzung durch Vermieter

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Garten bepflanzung durch Vermieter

Hallo zusammen,

ich hab mal ne Frage bezüglich unseren Gartens. Wir wohnen in einem Einfamilienhaus, der Vermieter ist mein Schwiegervater ( leider ). Die Aussenanlagen werden gerade durch meinen Schwiegervater angelegt, wir haben auch einen Mietvertrag mit ihm. Wie ist das jetzt eigentlich? Darf mein Vermieter den Garten so bepflanzen so wie er will oder darf er nur eine bestimmte anzahl von pflanzen und Sträucher pflanzen? Er muss uns doch als Mieter die Freiheit lassen damit wir selbst Pflanzen reinbauen oder? Oder bin ich da jetzt falsch? Weil solche Pflanzen die er da reinmacht sind einfach nur noch grausam. Das ganze schaut wirklich zum auf und davon laufen aus.

Um schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

Ich nehme an, dass der Garten Bestandteil der Mietsache ist?! Ist dieser im Mietvertrag Ihnen zur alleinigen Nutzung mitvermietet worden? Was sagt der Mietvertrag denn zum Thema 'Gartenpflege'?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag ist der Garten mit vermietet, Was aber genau mit dem Garten passieren soll, darüber steht gar nichts drinnen.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

Naja, wenn Sie den Schwiegervater nicht irgendwie die Mitbenutzung oder die Pflege erlaubt haben und Sie einziger Mieter (und nicht nur Mitbenutzer) des Gartens sind, können Sie ihm schon alleine den Zutritt zum Garten verweigern. Da hat er rechtlich nix zu suchen, wenn Sie Alleinmieter sind.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind alleinmieter.
Kurze Geschichte: ich hab meinen Schwiegervater geholfen das Haus zu bauen und dadurch sind wir halt eingezogen. Die Aussenanlagen sind noch gar nicht fertig, also noch kein Rasen, noch keine Terasse ( ist alles gerade im bau ) nur die "Blumenbete" oder wie man das nennen soll was der da zusammen baut sind fertig. Dies macht alles mein Schwiegervater. Ich weiß halt nur dass der Vermieter dazu verpflichtet ist eine gewisse anzahl an Sträuchern zu pflanzen, aber er hat doch sicherlich nicht das Recht alles so zu bepflanzen wie er möchte oder?

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

quote:
Ich weiß halt nur dass der Vermieter dazu verpflichtet ist eine gewisse anzahl an Sträuchern zu pflanzen


Woher wissen Sie das bzw. haben Sie das her?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1410x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Ich weiß halt nur dass der Vermieter dazu verpflichtet ist eine gewisse anzahl an Sträuchern zu pflanzen, aber er hat doch sicherlich nicht das Recht alles so zu bepflanzen wie er möchte oder?


Pflicht ohne Recht ?



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""

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#9
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im Mietvertrag steht nur drinnen: Garten 30 EUR im Monat, das heißt für mich dass der Garten mitvermietet wird oder? Also kann ich doch dann da drinnen pflanzen was ich will und mir nicht die sachen von meinem "Vermieter" vor die Nase pflanzen lassen muss oder?

Ich hab das mal von nem Bekannten gehört mit der bepflanzung durch den Vermieter.

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#10
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nach Rücksprache mit meinem Anwalt, darf der Vermieter den Garten NICHT so gestallten wie er möchte, da wir eingezogen sind bevor der Garten angelegt war. Und deshalb obliegt das alleine dem Vermieter wie der Garten auszusehen hat.

-- Editiert am 31.08.2009 16:51

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#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

quote:
Und deshalb obliegt das alleine dem Vermieter wie der Garten auszusehen hat.


Das war wohl ein Versprecher. Sie meinen wahrscheinlich den Mieter.
So ähnlich wie der Anwalt sehe ich das auch, je nach Vertragsgestaltung.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#12
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung für den Vertipper. Ja ich meinte damit dem Mieter.
Ich werde diese Info heute bzw die nächsten Tage einmal meinen Schwiegervater nahetragen, und dann schauen wir er darauf reagiert.

Das Problem ist nur dass er sich sehr selten etwas sagen lässt, aber ich hab mit der Aussage von meinem Anwalt jetzt etwas auf der Hand mit dem ich ihn konfrontieren kann.

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#13
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Konfrontation innerhalb der Familie ist immer schlecht.



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""

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#14
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Ritterjamal
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider macht mein Schwiegervater immer das was er will, was andere möchten interessiert nicht.

Ich hab aber zu meinem Problem schon eine Lösung gefunden. Ich danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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