Garten kündigen ?

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ravel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garten kündigen ?

Hallo zusammen,
beim Treffen zur Unterschrift des Mietvertrages hat sich unser Vermieter kurzfristig dazu entschlossen uns einen Garten mit zu vermieten. Durch verschiedene Gründe fehlt mir nun allerdings die Zeit den Garten zu pflegen und zu nutzen. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus ( 2Etage), der Garten befindet sich auf dem Hof und grenzt nicht direkt an das Mehrfamilienhaus.

Besteht eine Möglichkeit nur den Garten zu kündigen ?


Vertrag:
- Ferner werden vermietet (Garten,Hofraum): 1 Garten
³33 Sonstige Vereinbarungen:
Der Mieter verpflichtet sich den Garten regelmäßig zu pflegen. Diese Arbeiten beinhalten das Mähen des Rasens.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6440 Beiträge, 2318x hilfreich)

Man kann einen Vertrag nicht teilweise kündigen.
Das müsste vereinbart werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Besteht eine Möglichkeit nur den Garten zu kündigen ?

Dem Fragment nach nicht.



Zitat:
Durch verschiedene Gründe fehlt mir nun allerdings die Zeit den Garten zu pflegen

Damit kann man ja andere beauftragen.



Eventuell besteht aber die Möglichkeit, das die anderen Mieter Interesse an dem Garten haben?
Dann könnte man sich mit Vermieter und den Mietern einigen.
Oder man überlässt ihnen die Nutzung gegen Pflege und das recht zu Mitbenutzung.
Beide Varianten sollte man übrigens schriftlich machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ravel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten

Zitat:
Eventuell besteht aber die Möglichkeit, das die anderen Mieter Interesse an dem Garten haben?

Die anderen Mieter haben leider kein Interesse am Garten.

Zwei kurze Fragen hätte ich noch:
1. Ich habe irgendwo gelesen das der Vermieter mir die Geräte zur Pflege des Garten zur Verfügung stellen muss.
Stimmt das soweit?
2. Es gibt bisher nur eine kleine Braune Tonne diese reicht kaum für einmal Rasenmähen aus.
Muss der Vermieter für eine größere Tonne sorgen?

Danke und Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Na nun versuchst Du Dich hintenrum aus der Affäre zu ziehen? So wird das aber nichts.

Zitat (von Ravel):
1. Ich habe irgendwo gelesen das der Vermieter mir die Geräte zur Pflege des Garten zur Verfügung stellen muss.
Stimmt das soweit?

Ja stimmt, wenn der Vermieter die Stellung der Geräte zugesichert hätte ...
Wie Du geschrieben hast, ist das jedoch nicht der Fall. Du schuldest regelmäßige Pflege und Rasenmähen. Ob Du das ohne oder mit irgendwelchen Geräten erledigst, das ist Deine Sache.

Zitat (von Ravel):
2. Es gibt bisher nur eine kleine Braune Tonne diese reicht kaum für einmal Rasenmähen aus.
Muss der Vermieter für eine größere Tonne sorgen?

Ja, wenn Du den Mehrbedarf dem Vermieter anzeigst. Dann muss er eine größere/eigene Tonne für Dich bereitstellen und darf Dir die entstehenden Mehrkosten belasten.

Viel einfacher ist aber das, was jeder "Selbstbewohner" macht, der keine Lust/Zeit hat seinen Garten selbst zu pflegen:
Beauftrage einen Gartenbaubetrieb/Dienstleister die Arbeiten für Dich zu erledigen samt Mitbringen aller erforderlichen Geräte und Schnittgutentsorgung.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Na nun versuchst Du Dich hintenrum aus der Affäre zu ziehen? So wird das aber nichts.

Naja, Handrasenmäher, kleine Hacke und Rechen kosten so um die 50 EUR. Deshalb wird der Vermieter nicht den Garten kündigen wollen.



Der Vermieter muss keine Geräte stellen, das ist Sache des Mieters.

Die größere Tonne muss er auf Anfrage stellen, da dies in der Regel nur der Grundstückeigentümer veranlassen kann und der ist ja verpflichtet die Abfälle entsprechend der Verwertung zuzuführen.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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