Gartenarbeit/ Nebenkosten

21. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)
Gartenarbeit/ Nebenkosten

Hallo, habe mal eine Frage:
Wie hoch darf ein Vermieter das Rasenmähen in der Nebenkostenabrechnung ansetzen? Er mäht selber...
Es handelt sich um Mehrfamilienhaus. Er wohnt selber mit drin. Der Garten kann von der Allgemeinheit mitbenutzt werden. Ist ein sehr grosses Gartengrundstück, über 500 qm
danke vorab

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn der Vermieter selbst tätig wird kann er seine Arbeit 10 bis 20,- Euro pro Stunde in Rechnung stellen. Nämlich den Betrag, den auch ein Hausmeister verlangen würde, aber ohne Mehrwertsteuer und Lohnnebenkosten.

http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/eigenleistungen-wie-viel-ihre-arbeit-wert-ist

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-- Editiert Liane46 am 21.06.2014 10:20

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#2
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

und wie muss der nachweis erfolgen, dass er gemäht hat?? Oder kann er pauschal ansetzen für die Mähsaison?


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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
und wie muss der nachweis erfolgen, dass er gemäht hat??


Indem vom Vermieter ein Blatt Papier mit den entsprechenden Daten beschrieben wird.

quote:

Oder kann er pauschal ansetzen für die Mähsaison?


Auch das ist selbstverständlich möglich.

Grundlage für den Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters ist nämlich keineswegs die Arbeitszeit und damit auch nicht irgendein Stundensatz, sondern immer der Betrag, "der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrkV). Umsatzsteuer eines Dritten kann nicht angesetzt werden.
Für irgendwelche Erwägungen zu Lohnnebenkosten ist in diesem Zusammenhang kein Raum.

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#4
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

...aber es muss doch tatsächlich gemäht worden sein?
es geht also nicht, dass man sagt, die Saison ist soundso lang, also setze ich für den Zeitraum mal xmal den Betrag x ein...
es muss also der Nachweis des Mähens erbracht sein... ?

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#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
es muss also der Nachweis des Mähens erbracht sein... ?
Das dürfte für einen aufmerksamen Mieter ja sichtbar sein wenn der Rasen gemäht wurde.
Die wahrgenommene Häufigkeit sollte dann schon mit der abgerechneten Häufigkeit korrellieren!

Wie hättest Du es denn sonst gerne. Soll der VM zu Beginn der Arbeiten Bescheid geben und sich nach Abschluss wieder abmelden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
bei mir muss sich keiner an- und abmelden...es geht nur darum, dass auch nur das abgerechnet wird, was auch gemacht wurde..und das könnte ich ja dann, sowie ich es hier verstanden habe, in einer Liste, die der Vermieter führen muss, mit der NK Abrechnung vergleichen...mir war wichtig, ob der Nachweis erbracht werden muss....

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#7
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Man wird schon unterscheiden müssen zwischen der Abrechnung von Einzelleistungen und einer Pauschale. Beides ist gängig und nicht grundsätzlich zu beanstanden.
Bei einer Pauschale wird ein Betrag festgelegt, der unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsanfall zu zahlen ist. Das hat zur Folge, dass eine Seite davon profitieren wird, wenn Mehr oder Minderaufwand anfällt. Der Betrag bleibt gleich. In diesem Fall ist der Nachweis des tatsächlichen Aufwands völlig sinnfrei.
Einzelleistungen werden selbstverständlich nach dem tatsächlichen Anfall abzurechnen sein.

Es werden also Kosten in einer Höhe abzurechnen sein, die vom tatsächlichen - und letztlich nicht vorhersehbaren - Rasenwachstum anhängt oder alternativ mit einem festen und vom Rasenwachstum unabhängigen Betrag.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

wie hoch könnte denn so eine Pauschale ausfallen? bei einer Grundstücksgröße von ca. 500 qm ?
Danke vorab...

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mama44
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

... Hmm, jetzt weiß ich nicht mehr als...
Wonach würde sich denn die pauschale richten ?
WAs wäre die Grundlage ?
..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wonach würde sich denn die pauschale richten ?
WAs wäre die Grundlage ? <hr size=1 noshade>

Nach dem, was eine professionelle Gärnerei dafür nehmen würde, abzüglich Umsatzsteuer.
Also in einem Fachbetrieb nachfragen, was es kostet, 500qm Rasen ein Jahr lang kurz zu halten ("Rasenmäh-Flatrate"). Das mit 100/119 multiplizieren, fertig.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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