Hallo, habe mal eine Frage:
Wie hoch darf ein Vermieter das Rasenmähen in der Nebenkostenabrechnung ansetzen? Er mäht selber...
Es handelt sich um Mehrfamilienhaus. Er wohnt selber mit drin. Der Garten kann von der Allgemeinheit mitbenutzt werden. Ist ein sehr grosses Gartengrundstück, über 500 qm
danke vorab
Gartenarbeit/ Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Vermieter selbst tätig wird kann er seine Arbeit 10 bis 20,- Euro pro Stunde in Rechnung stellen. Nämlich den Betrag, den auch ein Hausmeister verlangen würde, aber ohne Mehrwertsteuer und Lohnnebenkosten.
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/eigenleistungen-wie-viel-ihre-arbeit-wert-ist
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-- Editiert Liane46 am 21.06.2014 10:20
und wie muss der nachweis erfolgen, dass er gemäht hat?? Oder kann er pauschal ansetzen für die Mähsaison?
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quote:
und wie muss der nachweis erfolgen, dass er gemäht hat??
Indem vom Vermieter ein Blatt Papier mit den entsprechenden Daten beschrieben wird.
quote:
Oder kann er pauschal ansetzen für die Mähsaison?
Auch das ist selbstverständlich möglich.
Grundlage für den Ansatz von Eigenleistungen des Vermieters ist nämlich keineswegs die Arbeitszeit und damit auch nicht irgendein Stundensatz, sondern immer der Betrag, "der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte" (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrkV). Umsatzsteuer eines Dritten kann nicht angesetzt werden.
Für irgendwelche Erwägungen zu Lohnnebenkosten ist in diesem Zusammenhang kein Raum.
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...aber es muss doch tatsächlich gemäht worden sein?
es geht also nicht, dass man sagt, die Saison ist soundso lang, also setze ich für den Zeitraum mal xmal den Betrag x ein...
es muss also der Nachweis des Mähens erbracht sein... ?
quote:Das dürfte für einen aufmerksamen Mieter ja sichtbar sein wenn der Rasen gemäht wurde.
es muss also der Nachweis des Mähens erbracht sein... ?
Die wahrgenommene Häufigkeit sollte dann schon mit der abgerechneten Häufigkeit korrellieren!
Wie hättest Du es denn sonst gerne. Soll der VM zu Beginn der Arbeiten Bescheid geben und sich nach Abschluss wieder abmelden?
hallo,
bei mir muss sich keiner an- und abmelden...es geht nur darum, dass auch nur das abgerechnet wird, was auch gemacht wurde..und das könnte ich ja dann, sowie ich es hier verstanden habe, in einer Liste, die der Vermieter führen muss, mit der NK Abrechnung vergleichen...mir war wichtig, ob der Nachweis erbracht werden muss....
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Man wird schon unterscheiden müssen zwischen der Abrechnung von Einzelleistungen und einer Pauschale. Beides ist gängig und nicht grundsätzlich zu beanstanden.
Bei einer Pauschale wird ein Betrag festgelegt, der unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsanfall zu zahlen ist. Das hat zur Folge, dass eine Seite davon profitieren wird, wenn Mehr oder Minderaufwand anfällt. Der Betrag bleibt gleich. In diesem Fall ist der Nachweis des tatsächlichen Aufwands völlig sinnfrei.
Einzelleistungen werden selbstverständlich nach dem tatsächlichen Anfall abzurechnen sein.
Es werden also Kosten in einer Höhe abzurechnen sein, die vom tatsächlichen - und letztlich nicht vorhersehbaren - Rasenwachstum anhängt oder alternativ mit einem festen und vom Rasenwachstum unabhängigen Betrag.
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wie hoch könnte denn so eine Pauschale ausfallen? bei einer Grundstücksgröße von ca. 500 qm ?
Danke vorab...
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... Hmm, jetzt weiß ich nicht mehr als...
Wonach würde sich denn die pauschale richten ?
WAs wäre die Grundlage ?
..
quote:<hr size=1 noshade>Wonach würde sich denn die pauschale richten ?
WAs wäre die Grundlage ? <hr size=1 noshade>
Nach dem, was eine professionelle Gärnerei dafür nehmen würde, abzüglich Umsatzsteuer.
Also in einem Fachbetrieb nachfragen, was es kostet, 500qm Rasen ein Jahr lang kurz zu halten ("Rasenmäh-Flatrate"). Das mit 100/119 multiplizieren, fertig.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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