Gartenarbeiten

20. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
FörmchenD
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Gartenarbeiten

Hallo!
Mein Vermieter mäkelt an unserem Rasen herum. Er ist zeitweise 10-15cm hoch, was ihm schon zu viel ist. Meine Frage #1 wäre: Wann hat der Vermieter einen Grund den Mieter abzumahnen weil er die Gartenarbeit vernachlässigt!?
Frage #2: Wie oft muss gemäht werden?? Mein Vermieter meint ich sollts ein Mal die Woche machen!!!
Frage #3: Ich habe einen alten Rasenmäher, mehr nicht. Wer ist grundsätzlich verpflichtet die Geräte zu stellen? Mieter oder Vermieter?
Frage #4: Darf ich den geschnittenen Rasen auf einer "Terasse" auszulegen und ein paar Tage trocknen lassen? Er muss nämlich anschliessend in eine Tüte und würde sonst gammeln!?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo,

es ist schade, dass da wohl im Mietvertrag nichts ausreichendes vereinbart ist, sonst gäbs den Ärger nicht. Wurde denn da gar nichts festgelegt ?? Haben Sie denn die alleinige Gartennutzung ?

Ein Rasen wächst normal nicht in einer Woche 15 cm, selbst die schnellwachsenden Sorten nicht. Wenn man das unterstellt, was üblich ist, ist pro Woche ein mal mähen zu viel. Aber den Rasen 15 cm wachsen zu lassen, ist auch zu viel, denn zum einen kommen die meisten Rasenmäher mit 15 cm Höhe nicht mehr klar, das Grass wird dann geknickt. Man muss dann mit einem Balkenmäher ran. Zum anderen wenn das Gras so in die Höhe geht, fehlt es dann an der Rasendichte (geht nicht in die Breite, Unkrautgefahr). Schauen sie erst mal, was im Vertrag steht, bei "fachgerechter" oder "üblicher" Pflege würde ich vo 2 bis 3 wöchigem Mähen (je nach Temp. und Niederschlag) ausgehen.

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"Chylla"

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