Hallo User,
ich wohne mit meiner Freundin zur Miete in einem 5 Parteienhaus mit rückwärtigem "Gemeinschaftsgarten".
Vor etwa 2 Wochen besprach ich mich mit einem der 3 Brüder (wir haben 3 Brüder als Vermieter) bezüglich der Aufstellung eines Windmessers im Garten an einer abgelegenen Stelle. Einer der Brüder und sein Schwager haben die Anlage, welche auf dem Boden gestellt eine Fläche von 7x7cm einnimmt, in Augenschein genommen und sich darüber informiert. Bevor ich jetzt unnötig weiteres Geld ausgebe habe ich im Beisein meiner Freundin gefragt ob der Aufstellung etwas entgegen stehen würde. Daraufhin sagte er wörtlich folgendes: "Von meiner Seite aus nicht und ich denke meine Brüder haben auch nichts dagegen". Ich stellte daraufhin die Anlage fertig und erkundigte mich nach dem Ort der Aufstellung und dann bekam ich folgende Auskunft per WhatsApp
: "Hallo xxxxx,habe mit den zwei jetzt gesprochen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir das anbringen von deinem Windmesser im Garten ablehnen". Auf meine Nachfrage nach der Begründung kam dieses: "Wir haben uns dagegen entschieden..unter anderem weil Kinder im Garten spielen." Verstehe ich nicht, weil was machen Kinder im Blumenbeet an der abgeschiedenen Grundstücksbegrenzung in 3 Metern Höhe? Meine "Mitmieter" und die Nachbarn haben dagegen keine Einwendung. Zumal unsere Mitmieter im Garten Hütten, Zäune und Sichtschutz aufstellen durften.
Was kann ich tun? Habe ich irgendwelche Rechte die mir das Aufstellen ermöglichen?
Greetings
darkshadow
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Gartennutzung (Aufstellung)
25. August 2013
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Frage vom 25. August 2013 | 18:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartennutzung (Aufstellung)
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. August 2013 | 18:37
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Was kann ich tun? Habe ich irgendwelche Rechte die mir das Aufstellen ermöglichen?
Deine Rechte beginnen und enden an deiner Wohnungstür. Ohne Genehmigung des/der Vermieter läuft im Garten nichts.
Sollte doch eigentlich klar sein.
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