Gartennutzung - Einliegerwohnung alleinige Nutzung des Gartens?

28. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Gartennutzung - Einliegerwohnung alleinige Nutzung des Gartens?

Hallo an alle im Forum!

Folgendes Problem: Ich bin Mieter einer Einliegerwohnung eines Hauses und habe den Garten als an mich mitvermietet im Mietvertrag stehen.

Das Haus ist jetzt verkauft worden an eine Familie mit drei Kindern, die jetzt hier auch einziehen.

Ich sehe kommen, dass der neue Besitzer die Gartennutzung für sich reklamieren wird.

Ich werde selbstverständlich keinen neuen Mietvertrag unterschreiben und darauf pochen, dass ich den Garten gemietet habe, und mir daher die alleinige Nutzung zusteht.

Problem ist nämlich, dass ich hier große Glastüren zum Garten raus habe, und jeder, der im Garten ist, hier ungebremst reingucken kann.

Meine Frage ans Forum: Ich bin jurstischer Laie, aber meines Wissens ist Miete nach BGB die Überlassung einer Sache zur Nutzung gegen Entgelt.

Will heißen: Ich hab den Garten mit gemietet, ich zahle dafür, ich darf ihn alleine nutzen - nur ich und niemand anderer, auch mein neuer Vermieter nicht.

Sehe ich das so richtig?!

THX! :O)) Jürgen

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ja, sehe ich auch so.
Problem wird sein: Handelt es sich um ein EFH mit Einliegerwohnung, die Du mietest, wird auch der neue VM (der alte auch)ein sogenanntes erleichtertes Kündigungsrecht haben, d.h. er kann Dich nach §573c unter Verlängerung der Kündigungsfrist von 3 Monaten grundlos kündigen. Das gilt für Häuser mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine vom VM bewohnt wird. Trifft das für Dich zu?
Je nachdem wird also der neue Vermieter (wenn er denn Ahnung hat) vielleicht nur 6 Monate warten müssen, je nach der Länge Deiner Mietzeit bis zu einem Jahr und dann wird er den Garten nutzen können.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke, Susanne, da seh ich schon klarer!

Ja, das trifft leider zu.

Ahnung hat der vermutlich nicht, aber wenn er sich einen Anwalt nimmt, steh ich offenbar doof da.

Anschlussfrage: Wenn er mich kündigt, und ich finde nix Neues, kann er mich dann an die Luft setzen?!

Ich vermute mal: nein.

Problem ist nämlich, dass ich in nächster Zeit vermutlich schwer ne Wohnung kriege: In drei Tagen bin ich arbeitslos. Dann ist nix mehr mit Gehaltsnachweisen für den Vermieter...

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Naja, dann müssten ja 3,75 Mio Deutsche wohnungslos sein.
Wenn er Dir rechtsgültig gekündigt hat und Du ziehst nicht aus, kann er Räumungsklage einreichen. Irgendwann wirst Du raus müssen.

Weiterhin kommts noch auf das Alter der Kinder an: Möglicherweise soll die Einliegerwohnung mal für die Gören sein und Du wirst auf kurz oder lang gekündigt werden.

Vielleicht solltest Du bezüglich des Gartens mal nicht auf stur schalten?

Aber ich finde auch, die Aussichten nicht nicht wirklich prickelnd, aber ALG II spricht nicht dagegen, dass Du eine neue Wohnung findest und umziehst.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#4
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

****. Dann werd ich mir wohl was Neues suchen müssen.

Denn was die Gartennutzung angeht, bin ich stur.

Stell es Dir vor: 2 große Glastüren, dahinter ich, davor nach 3 Metern Terrasse gleich der Garten.

Ich hab die Alternative im Terrarium zur gefälligen Betrachtung der Kinder zu sitzen oder den ganzen Tag hinter zugezogenen Vorhängen zu leben...

Jedenfalls vielen Dank für die Auskunft!

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Nix für ungut, aber schönen Dank auch, Scalar12.

Wenn Du sehen könntest, wie das hier ist, würdest Du eben doch von unzumutbar reden.

Vorhänge sind da - dunkelblaue. Damit ist Nacht bei mir.

Gehen wir mal von Tüllgardinen aus:

Ich lieg im Sommer im Adamskostüm auf dem Sofa. - Einen Meter entfernt drückt sich ein Kind die Nase an meiner Scheibe platt.

Wo ist denn da bitte die Zumutbarkeit?!

Sorry, wenn ich provoziere, aber das hier sind Bauten von 1965. Die Einliegerwohnungen sind vermutlich für Gastarbeiter konzipiert worden, die Null Ansprüche haben.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich lieg im Sommer im Adamskostüm auf dem Sofa

Ich hatte schon sowas geahnt.

Die Einliegerwohnungen sind vermutlich für Gastarbeiter konzipiert worden, die Null Ansprüche haben.

Dann verlierst Du ja, Gottseidank, nicht viel.


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#8
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Auf billigen Zynismus kann ich verzichten.

Ich war zum letzten Mal in diesem Forum.

Jedem das, was er verdient!

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und schon beschleicht mich so eine Ahnung, warum Tolliver seinen Job verloren haben könnte.

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#10
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ach, Mortinghale...

Lass mich raten...

Du bist eine unbefriedigte Tucke...

Get A Life!

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Meine Ahnung verdichtet sich.

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#12
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Die meine auch. - Liebelein, mehr fällt Dir nicht ein?!

QED... - !!!

Und TSCHÜSSSSSS !!!!!!!!

Nie wieder in diesem Forum. Ich dachte, hier geht es sachlich zu. Falsch gedacht.

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber das geht es doch auch.

Deine Frage wurde Dir von Susanne umfassend und zutreffend beantwortet (ist mir da zuvorgekommen).

Du bist in einer rechtlichen Situation, die Du hinnehmen und mit der Du klarkommen mußt.
Jetzt über die Wohnung etc. abzufrusten bringt Dich auch nicht weiter.

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#14
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Ach, Du kannst ja auch ganz sachlich.

Warum davor so unsachlich???

Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt:

Ich sprach von den "Gastarbeiter"-"Standards" Mitte der 60er Jahre.

Ich bin in keiner Weise minderheitenfeindlich. Wenn man selber schwul ist, lernt man ganz schnell die Toleranz - oder das Gegenteil - am eigenen Leibe kennen.

Zudem komme ich aus einem liberalen und herzensgebildeten (wer diesen Ausdruck noch kennt...) Elternhaus.

Insofern: Mach mich nicht runter. Ich hab es nun wirklich als Allerletzter verdient.

Klar war meine Frage damit umfassend beantwortet. Ob es wirklich umfassend war, wird ggf. ein Urteil zeigen.

DU bist unsachlich geworden. Ich habe nur RE-agiert.

Denk mal drüber nach.

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#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sorry, wenn ich provoziere, aber das hier sind Bauten von 1965. Die Einliegerwohnungen sind vermutlich für Gastarbeiter konzipiert worden, die Null Ansprüche haben.

Das war Deine Aussage und der 'Startschuß'.

Warum sollte sich jemand an etwas festklammern wollen, daß er dermaßen 'verachtet'.

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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich denke, Tolliver liebt diese Wohnung und besonders den Garten.
Seine Bedenken sind nicht unbegründet. Der neue Eigentümer könnte für sich und seine Familie den Garten einheimsen. Nur, der neue VM hat den Mietvertrag in all seinen Bestandteilen zu übernehmen.
Ob es irgendwann zu einer Kündigung kommen wird, steht hier noch nicht zur Debatte.

Und du Scalar, halte dich mal etwas zurück.

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#18
 Von 
Tolliver
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

KÖNIGLICH BAYRISCHES AMTSGERICHT.

Ich bin dann mal weg.

Viel Spaß noch hier.

Ich brauch es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Seine Bedenken sind nicht unbegründet

Das ist jetzt aber die harmloseste Variante.
Wer (noch dazu mit drei Kindern) kauft ein EFH und überläßt dem Mieter der Einliegerwohnung die alleinige Gartennutzung ?
Schon wunderlich genug, daß der Voreigentümer dies getan hat.

Die einzige Chance für Tolliver, die Wohnung zumindest mittelfristig nicht zu verlieren, ist, sich bei der Gartennutzung zurückzunehmen und eine alternative 'Fensterlösung' zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn man ein gutes Verhältnis zum VM haben möchte, könnte man sich so arrangieren.

Aber: Die rechtliche Seite sieht anders aus.
Das Recht auf den Garten liegt beim Mieter.

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#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Eirene,

wenn man in einem EFH mit Einliegerwohnung kein gutes Verhältnis zum VM haben möchte, hat man als Mieter lediglich das Recht, in wenigen Monaten auszuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Seh ich auch so...

Übrigens: Get a life fand ich klasse!!!

Werd ich gleich mal meiner Friseurtunte am Samstag erzählen!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Inka F.
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi, Tolliver,

falls Du doch an einer friedlichen Lösung interessiert bist, hier mein Vorschlag.
Ihr könntet den Garten trennen, sagen wir mal 5 m um deine Terasse herum ist dein Anteil. Zeig ein Herz für die 'Gören'. Dann kannst Du Dir auch den Umzug sparen.;)
Übrigens gibt es echt hauchdünne Gardinen - genug Licht drinnen, aber kein Durchblicken von außen möglich.

Gruß,

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

@tolliver

nochmal zu Deinem Vergleich "Einliegerwohnungen für Gastarbeiter in den 60ger Jahren"

Das zeigt einmal wieder, wie wenig Ahnung manch einer von der Lebenssituation der Gastarbeiter hat.

In den 60ger kamen die Gastarbeiter nur mittels bereits im Heimatland abgeschlossenen Arbeitsverträgen nach D. Ohne Arbeitsvertrag keine Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis.
Netterweise wurden die Gastarbeiter dann in den selben Baracken untergebracht, die zuvor von den Ost-Vertriebenen bewohnt wurden.
Männlein und Weiblein getrennt, Stockbetten, eine "GemeinschaftsKüche" mit 1 Herdplatte, keine Dusche, nur grosse Waschbecken, Pförtner . Dafür wurde vom Lohn eine Miete einbehalten.

Wer ein bisschen besser Deutsch konnte, hat sich dann so schnell wie möglich ein Zimmer woanders gemietet. Damals natürlich mit gemeinsamer Küchenbenutzung, GemeinschaftsPlumpsklo auf dem Flur etc. und herumschnüffelnden Eigentümer/Vermieter im Haus

Damals wäre ein Gastarbeiter froh gewesen, wenn er die Möglichkeit bekommen hätte, sich in eine EG-Einliegerwohnung einzumieten.

Und auch heute darf er immer noch froh sein, wenn er überhaupt eine Wohnung besichtigen darf, da manch Makler oder Eigentümer die Krise bekommt , wenn er einen ausländisch klingenden Namen hört (da kann Gastarbeiter schon fast 50 Jahre in D arbeiten und den dt. Pass haben, manche Sachen ändern sich nie)

maybe

-- Editiert von maybe am 01.07.2007 16:59:30

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

die ersten Gastarbeiter waren Italiener. Es gab mal eine Zeit in Deutschland, da gab es viel Arbeit ab nicht genug Arbeiter. Die Deutschen wollen eh keinen Müll wegkarren, also holte man sich die Italiener.

Und glaub mir Scalar, die sprechen heute Deutsch.

@maybe
Wenn der Makler vom Vermieter die Auflage erhält, nicht an Türken, Holländer oder Hartz IVler zu vermieten, so hat er das auch zu befolgen.



0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Scalar
Schön, wenn man jeden einzelnen Mieter persönlich kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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