Wir haben in unserem Mietvertrag stehen, dass wir alleiniges Gartennutzungsrecht ab hinter den Garagen hätten.
Nun haben wir uns im Sommer den Garten fertig gemacht (Unkraut und wildes Unkraut entfernt, Platten gelegt, Terrasse angelegt, Platz für die Kinder, Komposter etc.)
Nun haben die Vermieter die Mülltonnen in den Bereich hingestellt, den wir für die Kinder fertig gemacht haben und meinten, dass die Tonnen im Sommer immer hinter den Garagen ständen, damit der Gestank nicht ins Haus zieht. Doch wenn wir im Sommer draussen sitzen, sitzen wir direkt neben den Mülltonnen, bzw. im üblen Geruch.
Der Bereich gehört aber zu dem von uns im Mietvertrag zugestandenen Teil des Gartens. Was tun? Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen damit wir den Garten so nutzen können, wie wir es für richtig halten, oder müssen wir das so hinnehmen? Besteht die Möglichkeit evtl. einen Teil der Miete
einzubehalten, da wir den Garten nicht vollkommen nutzen können, wie im Mietvertrag zugesichert?
Danke schon mal im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten
Gartennutzung - Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen?
15. September 2006
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Frage vom 15. September 2006 | 13:07
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartennutzung - Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. September 2006 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Wenn Ihr das alleinige Nutzungsrecht habt, dann haben die Mülltonnen dort nichts zu suchen und müssen entfernt werden.
Es spielt dabei keine Rolle, wie vor Abschluss Eures Mietvertrages war.
Ihr solltet den Vermieter zur Entfernung der Mülltonnen auffordern.
#2
Antwort vom 15. September 2006 | 15:11
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... das sehe ich ebenso. in einem zweiten schritt könntet ihr dann mietminderung ankündigen.
Und jetzt?
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