Gartennutzung - Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen?

15. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
jlckid5150
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartennutzung - Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen?

Wir haben in unserem Mietvertrag stehen, dass wir alleiniges Gartennutzungsrecht ab hinter den Garagen hätten.
Nun haben wir uns im Sommer den Garten fertig gemacht (Unkraut und wildes Unkraut entfernt, Platten gelegt, Terrasse angelegt, Platz für die Kinder, Komposter etc.)
Nun haben die Vermieter die Mülltonnen in den Bereich hingestellt, den wir für die Kinder fertig gemacht haben und meinten, dass die Tonnen im Sommer immer hinter den Garagen ständen, damit der Gestank nicht ins Haus zieht. Doch wenn wir im Sommer draussen sitzen, sitzen wir direkt neben den Mülltonnen, bzw. im üblen Geruch.
Der Bereich gehört aber zu dem von uns im Mietvertrag zugestandenen Teil des Gartens. Was tun? Können wir die Mülltonnen wo anders hinstellen damit wir den Garten so nutzen können, wie wir es für richtig halten, oder müssen wir das so hinnehmen? Besteht die Möglichkeit evtl. einen Teil der Miete einzubehalten, da wir den Garten nicht vollkommen nutzen können, wie im Mietvertrag zugesichert?
Danke schon mal im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten :)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Wenn Ihr das alleinige Nutzungsrecht habt, dann haben die Mülltonnen dort nichts zu suchen und müssen entfernt werden.

Es spielt dabei keine Rolle, wie vor Abschluss Eures Mietvertrages war.

Ihr solltet den Vermieter zur Entfernung der Mülltonnen auffordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das sehe ich ebenso. in einem zweiten schritt könntet ihr dann mietminderung ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen