Gelten bei einer mündlich vereinbarten Gartennutzung gegen Entgeld die Kündigungsfristen des Miet- oder des Pachtrechts ?? Danke für die Hilfe.
Gartennutzung - Miete oder Pacht?
14. März 2005
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Frage vom 14. März 2005 | 16:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartennutzung - Miete oder Pacht?
#1
Antwort vom 14. März 2005 | 19:53
Von
Status: Lehrling (1284 Beiträge, 184x hilfreich)
Hallo,
es kommt darauf an, wie Sie das Grundstück nutzen. Ich bin übrigens bei Ihrer Frage zu den Kpndigungsfristen davon ausgegangen, dass Sie es zum Lagern von Gegenständen o.ä. nutzen.
MfG Gruwo
#2
Antwort vom 15. März 2005 | 10:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Der Garten wird wie Eigentum genutzt, dass heisst, er wird bepflanzt, es wurde ein Teich angelegt und es werden auch Sachen abgestellt. Liegt demnach eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor, oder gelten die Richtlinien zur Pacht (was für uns ja vorteilhafter wäre) ??
-- Editiert von clubman21 am 15.03.2005 10:10:12
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