Gartenpflege (Eigentümergemeinschaft) in Nebenkostenabrechnung

5. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nadlie88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege (Eigentümergemeinschaft) in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen ich brauche mal euren Rat!
Ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung 2017 bekommen. Ich wohne in einem 5 Parteien Haus. Eigentümergemeinschaft. Nur wir sind Mieter. Jetzt sollen wir für Gartenpflege eine Menge Geld bezahlen. Es ist nur eine kleine Gründläche und ein paar Beete. Die Flächen werden nicht genutzt. Zwei Bewohner aus der Eigentümergemeinschaft die auch in dem Haus wohnen pflegen diese. Es ist hiervon jedoch nichts im Mietvertrag erwähnt. Die Kosten haben sich zu letztem Jahr verdoppelt. Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein etwas zu zahlen das nicht schriftlich vereinbart ist. Der Hausverwalter weigert sich mir Belege für die Abrechnung zu geben. Können hierfür die vollen Kosten für uns als Mieter umgelegt werden?

Liebe Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Nadlie88):
Es ist nur eine kleine Gründläche und ein paar Beete. Die Flächen werden nicht genutzt.

Da ist also nur nakte Erde?
Was wird denn da dann gepflegt?



1. Was genau steht zum Thema "Betriebskosten" im Mietvertrag?
2. Belegeinsicht fordert man nicht beim Verwalter an sondern beim Vermieter. Und das am besten gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nadlie88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es ist nur ein Beet zur Hauptstraße und eine kleine Rasenfläche. Die Rasenfläche wird aber von keinem betreten.

Die Vermieterin will jetzt mit mir zusammen zum Verwalter um Einsicht zu nehmen. Aber mit Einsicht habe ich auch keine Belege um das Ganze evtl prüfen zu lassen.

Im Vertrag steht nur „Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung" und die Summe. Mehr nicht

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Nadlie88):
Nein es ist nur ein Beet zur Hauptstraße und eine kleine Rasenfläche. Die Rasenfläche wird aber von keinem betreten.

Na, wenn das Grashalme und Blumen spriesen wird es doch genutzt ...


Zitat (von Nadlie88):
Aber mit Einsicht habe ich auch keine Belege um das Ganze evtl prüfen zu lassen.

Was glaubt man denn in was da Einsicht genommen wird? In die Belege natürlich ...


Zitat (von Nadlie88):
Im Vertrag steht nur „Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung" und die Summe.

Ok. dann wäre schon mal alles was in der Betriebskostenverordnung aufgelistet ist, vertraglich vereinbart.

Und was für eine Summe steht da? Höchstsumme von XY, Vorrauszahlung oder was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nadlie88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich möchte die Belege in Kopie haben...

Da steht Vorauszahlung in Höhe von ...€

Es geht doch auch darum das die einfach festlegen das die beiden Bewohner das machen und ich nichts davon weiß. Wer bestimmt denn den Stundenlohn usw.?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Nadlie88):
Im Vertrag steht nur „Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung" und die Summe. Mehr nicht


Dann wären mit dieser Pauschalsumme alle Nebenkosten abgegolten, ohne dass der Vermieter jährlich abrechnen müsste.
Allein die Tatsache das er abgerechnet hat, lässt mich aber an der Vollständigkeit Deiner Beschreibung zweifeln. Die Fakten deuten eher auf eine monatliche Vorauszahlung verbunden mit einer jährlichen Abrechnung hin.
Aber dies müsste auch im Mietvertrag stehen.

Die Kosten der Gartenpflege sind nach Ziffer 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig.

10.
die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege
von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen


Die gewünschte Belegeinsicht wird Dir daher vermutlich nicht weiterhelfen.
Aber wenn Du Dir schon die Belege ansiehst notiere Dir die Werte zur Gartenpflege und prüfe, ob Dein Anteilswert richtig berechnet wurde.
Bei Dir muss es Gesammtsumme geteilt durch fünf oder alternativ Gesamtsumme durch 1000 mal Anteilsbruchteile sein.

Zitat (von Nadlie88):
Die Kosten haben sich zu letztem Jahr verdoppelt.

Dafür sollte man die Ursache beim Vermieter hinterfragen, aber der Fakt als solcher besagt garnichts.
Die im Vorvorjahr veranschlagten Kosten konnten ja auch viel zu niedrig gewesen sein, sodass sie angepasst wurden.

Berry

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Nadlie88):
Ja aber ich möchte die Belege in Kopie haben...

Die kann man sich dann ja bei der EInsicht kopieren.



Zitat (von Nadlie88):
Es geht doch auch darum das die einfach festlegen das die beiden Bewohner das machen und ich nichts davon weiß.

Dein Status ist "Mieter", mehr nicht. Man muss Dich in solche Entscheidungen weder mit einbeziehen noch darüber informieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber dies müsste auch im Mietvertrag stehen.

Die Kosten der Gartenpflege sind nach Ziffer 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig.

10.
die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege
von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen


Nein.

Zitat (von Sir Berry):
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d Betriebskostenverordnung


Das reicht. Damit gelten alle 16 der insgesamt 17 BK-Arten, u. a. die Gartenpflege, als vertraglich vereinbart.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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